im Unternehmen
Die Vorschriften zu Aufbewahrungsfristen sind
in unterschiedlichen Gesetzestexten zu finden:
* Handelsgesetzbuch, HGB
* Produkthaftungsgesetz, ProdHaftG
* Steuerrecht, EStG, KStG, GewStG, AO
* Zivilrecht, BGB, ZPO
weiterhin im: Aktiengesetz, Banken- und
Vesicherungsgesetz, Beamtenrecht, Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften
des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
Die Art der Aufbewahrung wird grundsätzlich
gleich behandelt (Online, Offline). Ausnahme bilden hier die Eröffnungsbilanzen,
Jahres- und Konzernabschlüsse incl. der hierzu erstellten Lageberichte,
Originale empfangener und Kopien abgesandter Handels- und Geschäftsbriefe.
Diese müssen nach wie vor in Papierform archiviert werden.
Allerdings
ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass auch digital archivierte
Unterlagen innerhalb der Aufbewahrungsfristen lesbar bleiben.
Die Aufbewahrungsfristen
10 Jahre:
-
Eröffnungsbilanz
-
Journal, Buchungsunterlagen, Handelsbücher,
Buchungsbelege
-
Inventur
-
Jahresabschluß
-
Konzernabschluß incl. der hierzu erstellten
Lageberichte
-
Konzernlageberichte
-
Arbeitsanweisungen, Projektunterlagen, Fertigungsunterlagen
-
Lohnsteuerunterlagen
6 Jahre:
-
empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe
-
weitere Unterlagen, soweit sie für die
Besteuerung von Bedeutung sind
Bei Bankauszügen, Zahlungsbelegen und
Kreditunterlagen empfiehlt sich eine 30jährige Aufbewahrungsfirst
- angepasst an die Gewährleistungsfrist der Banken.
"Die Vernichtung von Unterlagen ist allerdings
dann noch nicht zulässig, wenn die Frist für die Steuerfestsetzung
noch nicht abgelaufen ist (vgl. §§ 169, 170 AO.)"
Quelle: Handbuch Sekretariat, Gabler-Verlag
1999
U.a. bei der IHK Heilbronn-Franken erhalten
Sie eine detaillierte Liste, anhand derer Sie auch die Aufbewahrungsfristen
aller einzelnen Dokumente einsehen können.
(August 2000)
allgemein
6 Monate
-
Handwerksleistungen, (Gewährleistung
schriftlich geben lassen)
-
Reisemängel bis 6 Monate nach Urlaubsende
reklamieren
2 Jahre
-
Kaufverträge -> Mails am besten ausdrucken,
da eine Festplatte auch kaputtgehen kann
-
Rechnungen (nicht Prozesskosten, nur die Rechnungen)
von Anwälten, Notaren, Ärzten
10 Jahre
30 Jahre
-
Urteile, Mahnbescheide, Prozessakten
bis Vertragsende, bzw. Verkauf; nur bzgl. steuerlicher Aspekte
10 Jahre
-
Versicherungen
-
bei der Autoversicherung nicht vergessen:
neben Kaufvertrag, Kraftfahrzeugsteuerbescheid und den Autopapieren auch
den Verkaufsvertrag aufbewahren (Beweis, dass bei einem Schadenfall das
Auto Ihnen nicht mehr gehört)
privat
lebenslang
-
Geburtsurkunde
-
Taufschein
-
Heiratsurkunde
-
Kopien von Reisepass, Personalausweis und
Führerschein
-
Zeugnisse
-
Ausbildungsurkunden
-
ärztliche Gutachten
-
Sterbeurkunden von Familienangehörigen
-
Unterlagen für die Rentenberechnung:
* Arbeitsverträge
* Sozialversicherungsunterlagen (jährlich
erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Sozialversicherungsnachweis)
* Gehaltsabrechnungen
* Immatrikulationsbescheinigungen, sozialabgabepflichtige
Jobs vom Start der Ausbildung
bis Vertragsende, bzw. Verkauf; nur bzgl. steuerlicher Aspekte
10 Jahre
-
Wohnen - Miete: Mietvertrag, Übergabeprotkoll,
Nebenkostenabrechnung und alle Rechnungen, die bei Mietende für Kautions-
oder Abstandsverhandlungen ausschlaggebend sind. (Küche, Bodenbeläge,
etc.)
-
Wohnen - Eigentum: Grundbuchauszug, Baurechnungen,
Bauzeichnungen und alle Rechnungen, die bei einem Verkauf für die
Preisverhandlungen ausschlaggebend sind. (Küche, Heizung, Bodenbeläge,
etc.)