Die richtige Dienstwagenversicherung auswählen

Unternehmen sind auf die eigene Fahrzeugflotte angewiesen, um mobil, flexibel und handlungsfähig zu sein. Auch Selbstständige oder Angestellte verfügen über Autos, die sie oftmals gleichzeitig als Privat- und Geschäftswagen verwenden. Dabei ist es letztlich egal, von wem, wie und wann das gewerbliche Fahrzeug in Benutzung ist. Fest steht, der Wagen ist zwingend versicherungspflichtig. Aber wie versichern Sie einen dienstlichen Wagen richtig? Worauf gilt es zu achten? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte. 

Welcher Versicherungsschutz ist nötig?

Der benötigte Versicherungsumfang unterscheidet sich je nach Bedarf und dem Wert der vorhandenen Fahrzeugflotte. Generell sind die Beiträge einer gewerblichen Kfz-Versicherung höher als die einer privaten, da das Risiko eines Schadens durch die vermehrte Nutzung ebenfalls steigt. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Unternehmen, die auch außerhalb Europas agieren, müssen dafür den Geltungsbereich entsprechend vergrößern lassen. Die Beiträge setzen sich auch bei gewerblicher Verwendung anhand der folgenden Faktoren zusammen:  

  • Fahrzeugtyp
  • Art der Nutzung
  • Schadensfreie Jahre
  • Jährliche Kilometerleistung
  • Abstellort

Es gibt drei verschiedene Versicherungsleistungen, die Sie teils verpflichtend abschließen müssen und teils freiwillig wählen können. Sie haben zwei Möglichkeiten, um einen Vertrag zu vereinbaren. Entweder Sie wenden sich an einen qualitativen Online-Anbieter für Autoversicherungen, oder Sie beauftragen eine Versicherungsagentur vor Ort. 

Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Seit 1939 gilt, dass alle Fahrzeuge haftpflichtversicherungspflichtig sind. Egal, ob privat oder dienstlich genutzt. Melden Sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde an, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Diese dient dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer. Verursachen Sie oder ein Mitarbeiter einen Unfall, bei dem ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf. Sie ist Teil eines jeden Versicherungsangebotes und schützt auch den Fahrzeughalter vor hohen Schadenersatzansprüchen. 

Die Kaskoversicherung

Diese Versicherung ist Teil der gewerblichen Kfz-Versicherung, allerdings nicht per Gesetz versicherungspflichtig. Es ist dennoch sehr sinnvoll, eine solche abzuschließen. Bei der privaten Nutzung eines PKWs stellt sich oft die Frage, ob Voll- oder Teilkasko. Da die meisten Wagen eines Unternehmens geleast oder finanziert sind, erübrigen sich jegliche Überlegungen, denn hier ist eine Vollkasko vorgeschrieben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dennoch eine Vollkaskoversicherung zu empfehlen. Das liegt zum einen daran, dass viele verschiedene Personen den Dienstwagen fahren, die alle über unterschiedliche Fahr-Kompetenzen verfügen. Zum anderen wird ein gewerblicher PKW deutlich mehr benutzt, so dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls höher ist. Der Beitrag berechnet sich nach den oben genannten Faktoren, allerdings werden die schadensfreien Jahre der einzelnen Fahrer nicht in vollem Umfang angerechnet. Durch eine Vollkaskoversicherung stellen Sie ebenfalls sicher, dass Ihr Firmenwagen nach einem Unfall, der durch den Fahrer selbst verursacht wurde, schnellstmöglich wieder in Stand gesetzt werden. 

Tipp: Da Flottenwagen außerdem für weite Dienstreisen verwendet werden, gibt es die Möglichkeit, eine extra Dienstreise-Kasko abzuschließen. Diese deckt ebenfalls die Unfälle ab, die ein Auto hat, das Mitarbeiter sowohl gewerblich als auch privat nutzen. 

Flottenversicherung

Besitzen Sie einen Fuhrpark von mindestens zehn verschiedenen Fahrzeugen, so kommt auch eine Flottenversicherung infrage. Dabei ist es völlig irrelevant, dass Sie viele verschiedene Fahrzeuge wie LKWs, PKWs, Transporter oder sogar Busse besitzen. Mittels einer Rahmenversicherung, die alle Fahrzeugtypen als gleich ansieht, haftet die Flottenversicherung für jeden Wagen. Egal, wie alt, wie teuer oder wie viele Kilometer damit gefahren werden, für alle Autos der Flotte wird der gleiche Beitragssatz erhoben. Je mehr Autos ein Unternehmen besitzt, desto mehr individuelle Möglichkeiten lassen sich bei der Versicherung aushandeln. Große Unternehmen legen meist einen Beitragssatz für ein Jahr fest, verteilen dabei die Schadensfreiheitsrabatte und bekommen sogar Prämien. 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist also für jegliche gewerbliche Nutzung verpflichtend. Die Wahl einer Kaskoversicherung oder gleich einer kompletten Flottenversicherung steht dem jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise dem Unternehmen frei. Diese tragen auch die kompletten Kosten der Versicherung der Firmenwagen. 

Welche Schadensfälle deckt Ihre gewerbliche Versicherung?

Folgende Schäden decken die gewerblichen Kaskoversicherungen ab: 

Teilkasko Vollkasko


WildunfallElementarschädenBrand, ExplosionDiebstahlGlasbruch    

Neben den Leistungen der Teilkasko, deckt die Vollkasko folgende Schadensfälle: 
Selbst verschuldete SchädenVandalismusFahrerflucht UnbekannterMarderbiss

Je nach Deckungsumfang besteht die Möglichkeit, außerdem noch eine der folgenden Versicherungen zusätzlich abzuschließen:

  • Insassen-Unfallversicherung: Bei Tod oder Invalidität durch einen Kfz-Unfall entrichtet diese Versicherung eine vereinbarte Kapitalzahlung. 
  • Schutzbriefversicherung: Kostenübernahme von Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten. 
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich. Dadurch hat der Fahrzeugführer Anspruch auf die entsprechenden Leistungen der Haftpflichtversicherung. 

Weitere sinnvolle Versicherungen für Unternehmen

Die bisher vorgestellten Versicherungen decken einen Großteil der Schadensfälle ab. Allerdings gibt es weiterhin einige Bereiche, für die sich weitere Leistungen empfehlen.

Unfallversicherung

Vielfahrer aus Unternehmen sind einem größeren Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Daher sollten Unternehmen für ihre Mitarbeiter Verantwortung übernehmen und solch einen Fall absichern. Eine Gruppenunfallversicherung für mehrere Mitarbeiter mindert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls mit bleibenden Einschränkungen. 

  Verkehrs-Rechtschutzversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt, wie bereits bekannt, die Schäden, die Dritten zugefügt werden. Wenn der Verkehrsteilnehmer selbst geschädigt wird und nicht mit dem Abfindungsangebot des Versicherers zufrieden ist, entbrennt oftmals ein Rechtsstreit. Die Verkehrs-Rechtschutzversicherung übernimmt die hier anfallenden Kosten. Auch bei weiteren Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Fuhrpark stehen, tritt diese Versicherung ein. 

Werkverkehrsversicherung

Wir wissen bereits, dass eine Kaskoversicherung alle möglichen Schäden am Fahrzeug selbst abdeckt. Wurden allerdings Waren, Werkzeuge oder andere Arbeitsgerätschaften mitgeführt und im Zuge eines Unfalls beschädigt oder zerstört, werden diese Kosten nicht übernommen. Daher bietet sich für alle Unternehmen, die oftmals Waren transportieren, eine solche Zusatz-Versicherung an. 

Immer auf Nummer sicher fahren

Sich im gewerblichen Versicherungsdschungel zurecht zu finden, ist gar nicht so leicht. Es ist wichtig, für alle Fälle abgesichert zu sein, da hohe finanzielle Forderungen in Falle eines Schadensfalls sonst den Ruin Ihres Unternehmens bedeuten würden. Eine Überversicherung ist allerdings ebenfalls nicht ratsam. Holen Sie sich daher am besten einen Spezialisten, der sie bei der Auswahl der benötigten Versicherungen berät und mögliche Hintertürchen entlarvt. Dann sind Sie vollumfänglich versorgt und das Unternehmen ist auch im Schadensfall auf der sicheren Seite.