(Dirk Arendt,
)
Die Digitale Signatur – eine kurze Einführung
I. Einleitung
In verschiedenen Beiträgen wurde zum Thema „eGovernment“
Stellung bezogen. Das setzt aber die Anwendung der Digitalen Signatur
voraus. Im Folgenden soll versucht werden, eine kurze Übersicht über
die Idee, die Rechtsgrundlagen, die Anwendungsmöglichkeiten
und den Nutzen der Digitalen Signatur für den praxisrelevanten Bereich
darzustellen, die leicht verständlich „Licht ins Dunkle“ sicherer
elektronischer Kommunikation bringen kann.
Ziel am Ende dieser kleinen Einführung soll sein, Sie von der Idee
und den Möglichkeiten der Digitalen Signatur überzeugt oder zumindest
neugierig gemacht zu haben.
II. Idee und Werdegang des Signaturgesetzes (SigG)
1. Die Idee: ein „elektronisches Siegel“
Die Angst vor den Sicherheitsrisiken der fortschreitenden Kommunikation
über das Internet als ein für alle Teilnehmer offenes Computernetz
greift um sich. E-mail für dich, e-mail für mich, Virus
für uns alle. Das Netz birgt einige Sicherheitsrisiken in sich, die
insbesondere durch Angriffe „virenverseuchter“ e-Mails („I-love-you“) und
deren Folgen in letzter Zeit wieder für jedermann offen dargelegt
und in der Öffentlichkeit diskutiert wurden.
Aber nicht nur Angriffe über das Netz auf den persönlichen
PC, sondern auch die Möglichkeit eine e-Mail einzusehen oder
deren Inhalt auf dem Weg zum Empfänger durch unbefugte Dritte zu verändern,
verdeutlichen die Notwendigkeit der sicheren Übermittlung von elektronischen
Daten im Internet.
Bedenkt man weiterhin, daß sich in Verbindung mit dem Internet
ein eigenständiges Handels- und Dienstleistungssystem aufgebaut
hat (sog. „e-commerce“), das mittlerweile wohl alle Wirtschaftszweige
erfaßt hat und auch der Ruf nach vereinfachter Abwicklung behördlicher
Dienstleistungen („e-government“) immer lauter wird, so stellt sich immer
dringender die Frage nach der dafür erforderlichen Sicherheit.
Es besteht aber weiterhin der Wunsch nach einer Möglichkeit der
rechtsverbindlichen
Kommunikation in der virtuellen Welt. Es wird ein Verfahren benötigt,
das Informationen sicher und geschützt übermittelt, jedoch auch
die Möglichkeit einer rechtsverbindlichen Kommunikation gewährleistet.
An genau dieser Stelle setzt die Digitale Signatur ein: Dahinter steht
die Idee, ein „Siegel“, wie man es aus dem handschriftlichen Rechtsverkehr
kennt, auch für elektronische Daten zu schaffen.
Dieses „Siegel“ soll für den Empfänger elektronischer Daten
die Identität des Absenders (die Authentizität) und die Unverfälschtheit
der Daten (die Integrität) gewährleisten. Die Digitalen Signaturen
schaffen somit ein wesentliches Instrument zum sicheren Dokumentenaustausch
beispielsweise mit Behörden und zur Absicherung von Verträgen
im Bereich des e-commerce.