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I. Die Digitale Signatur – eine kurze Einführung

(Dirk Arendt, arendt@gewiplan.de)

Die Digitale Signatur – eine kurze Einführung

I. Einleitung

In verschiedenen Beiträgen wurde zum Thema „eGovernment“ Stellung bezogen. Das setzt aber die Anwendung der Digitalen Signatur voraus. Im Folgenden soll versucht werden, eine kurze Übersicht über die Idee, die Rechtsgrundlagen, die Anwendungsmöglichkeiten und den Nutzen der Digitalen Signatur für den praxisrelevanten Bereich darzustellen, die leicht verständlich „Licht ins Dunkle“ sicherer elektronischer Kommunikation bringen kann.

Ziel am Ende dieser kleinen Einführung soll sein, Sie von der Idee und den Möglichkeiten der Digitalen Signatur überzeugt oder zumindest neugierig gemacht zu haben.

II. Idee und Werdegang des Signaturgesetzes (SigG)
 


1. Die Idee: ein „elektronisches Siegel“


 


Die Angst vor den Sicherheitsrisiken der fortschreitenden Kommunikation über das Internet als ein für alle Teilnehmer offenes Computernetz greift um sich. E-mail für dich, e-mail für mich, Virus für uns alle. Das Netz birgt einige Sicherheitsrisiken in sich, die insbesondere durch Angriffe „virenverseuchter“ e-Mails („I-love-you“) und deren Folgen in letzter Zeit wieder für jedermann offen dargelegt und in der Öffentlichkeit diskutiert wurden.

Aber nicht nur Angriffe über das Netz auf den persönlichen PC, sondern auch die Möglichkeit eine e-Mail einzusehen oder deren Inhalt auf dem Weg zum Empfänger durch unbefugte Dritte zu verändern, verdeutlichen die Notwendigkeit der sicheren Übermittlung von elektronischen Daten im Internet.

Bedenkt man weiterhin, daß sich in Verbindung mit dem Internet ein eigenständiges Handels- und Dienstleistungssystem aufgebaut hat (sog. „e-commerce“), das mittlerweile wohl alle Wirtschaftszweige erfaßt hat und auch der Ruf nach vereinfachter Abwicklung behördlicher Dienstleistungen („e-government“) immer lauter wird, so stellt sich immer dringender die Frage nach der dafür erforderlichen Sicherheit.

Es besteht aber weiterhin der Wunsch nach einer Möglichkeit der rechtsverbindlichen Kommunikation in der virtuellen Welt. Es wird ein Verfahren benötigt, das Informationen sicher und geschützt übermittelt, jedoch auch die Möglichkeit einer rechtsverbindlichen Kommunikation gewährleistet. An genau dieser Stelle setzt die Digitale Signatur ein: Dahinter steht die Idee, ein „Siegel“, wie man es aus dem handschriftlichen Rechtsverkehr kennt, auch für elektronische Daten zu schaffen.

Dieses „Siegel“ soll für den Empfänger elektronischer Daten die Identität des Absenders (die Authentizität) und die Unverfälschtheit der Daten (die Integrität) gewährleisten. Die Digitalen Signaturen schaffen somit ein wesentliches Instrument zum sicheren Dokumentenaustausch beispielsweise mit Behörden und zur Absicherung von Verträgen im Bereich des e-commerce.

 

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Signaturgesetz von 1997 und die Neufassung
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