(Dirk Arendt,
)
Digitale Signaturen können in nahezu allen Lebensbereichen
alternativ zur eigenhändigen Unterschrift Anwendung finden. Folgende
Bereiche können als Beispiele aufgezählt werden, in denen die
Signatur „bereits angewandt wird oder sich eine Anwendung abzeichnet:
-
Sozialversicherung (z.B. Rechnungswesen, papierlose Verwaltung und
Archivierung, Datenübertragung) und Gesundheitswesen (z.B.
für elektronische Rezepte und Patientenakten)
-
Elektronische Dokumentation und Vertrieb von Software
-
Zahlungsverkehr (Online-Banking) und elektronisches
Mahnverfahren
-
Virtuelle Verwaltung (z.B. Online-Steuererklärungen,
Gewerbean- und Abmeldungen)
-
Elektronische Ausschreibung öffentlicher Aufträge
Die ersten Schritte auf dem Weg zur virtuellen Verwaltung sind bereits
getätigt: Es existieren zahlreiche Pilotprojekte.
Zu verweisen ist dabei beispielsweise auf:
-
„e-gap“ in Saarbrücken ();
-
die Universitäten Trier und Göttingen, die den Studenten eine
Immatrikulation vom eigenen PC aus ermöglichen
-
die preisgekrönten Teilnehmer des Media@Komm-Wettbewerbs ()
-
BMBF in Bremen ()
-
Esslingen ()
-
den Städteverbund Nürnberg ()
Hier versuchen die
Stadtverwaltungen, das Fundament für ein
virtuelles
Rathaus der Zukunft zu schaffen. Vater Staat sucht
Bürgernähe.
Ebenso empfindlich – und somit für die Anwendung der digitalen
Signatur geeignet - sind die persönlichen Steuerdaten. Hier
wird das Projekt „ELSTER“ (Elektronische Steuererklärung; )
gefördert. Einzige Schwachstelle hier: Die entsprechenden Unterlagen
für den Lohnsteuerjahresausgleich müssen neben der elektronischen
Übermittlung noch handschriftlich per Post nachgereicht werden.