Vom 1. Oktober an wird die elektronische Unterschrift in
den
USA fast denselben Stellenwert einnehmen wie eine handschriftliche
Unterschrift. Gemeinsam mit verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen
konnte Präsident Clinton durchsetzen, dass besonders wichtige Verträge
weiterhin handschriftlich gezeichnet werden müssen.
Zu diesen Ausnahmen gehören Adoptions-, Scheidungsurkunden
und andere Dokumente des Familienrechts, Erbschaftsurkunden,
Kündigungen von Wasser-, Heizung-, Stromverträgen, sowie Kündigungen
von Kranken- und Lebensversicherungen. Auch für Begleitpapiere von
Gefahrguttransporten ist die digitale Signatur alleine nicht ausreichend.
Während in Deutschland noch an der Sicherheit der elektronischen
Signatur getüftelt wurde, um dem Gesetz von 1997 zu genügen,
wurden in den USA munter sehr unterschiedliche Signaturmethoden angeboten.
Die durch den US-Esign-Act geforderten Mindeststandards für
Sicherheit
sind wesentlich "toleranter" als die deutschen oder europäischen Standards.
Was in €pa durch die Gesetzgebung geregelt wird, wird in den USA mehr
dem freien Markt überlassen. Je "sicherer" die Systeme der digitalen
Signatur dort sind (Haftung der Anbieter), umso teurer sind sie.
Anfang nächsten Jahres wird auch in Deutschland die digitale Signatur
mit der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt. Wichtigste Kriterien,
um das hohe technische Sicherheitsniveau zu wahren sind:
--> Die digitale Signatur darf ausschliesslich einem Unterzeichner
zugeordnet sein
--> Die digitale Signatur muss den Unterzeichner identifizieren
können
--> Die digitale Signatur wird mit technischen, individuellen Mitteln
erstellt, die einizig vom Unterzeichner kontrolliert werden können
--> Die digitale Signatur ist so mit den versendeten Daten verknüpft,
dass nachträgliche Änderungen der Daten erkannt werden können