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Die digitale Signatur
Vom 1. Oktober an wird die elektronische Unterschrift in den USA fast denselben Stellenwert einnehmen wie eine handschriftliche Unterschrift. Gemeinsam mit verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen konnte Präsident Clinton durchsetzen, dass besonders wichtige Verträge weiterhin handschriftlich gezeichnet werden müssen.
Zu diesen Ausnahmen gehören Adoptions-, Scheidungsurkunden und andere Dokumente des Familienrechts, Erbschaftsurkunden, Kündigungen von Wasser-, Heizung-, Stromverträgen, sowie Kündigungen von Kranken- und Lebensversicherungen. Auch für Begleitpapiere von Gefahrguttransporten ist die digitale Signatur alleine nicht ausreichend. Während in Deutschland noch an der Sicherheit der elektronischen Signatur getüftelt wurde, um dem Gesetz von 1997 zu genügen, wurden in den USA munter sehr unterschiedliche Signaturmethoden angeboten. Die durch den US-Esign-Act geforderten Mindeststandards für Sicherheit sind wesentlich "toleranter" als die deutschen oder europäischen Standards. Was in €pa durch die Gesetzgebung geregelt wird, wird in den USA mehr dem freien Markt überlassen. Je "sicherer" die Systeme der digitalen Signatur dort sind (Haftung der Anbieter), umso teurer sind sie. Anfang nächsten Jahres wird auch in Deutschland die digitale Signatur mit der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt. Wichtigste Kriterien, um das hohe technische Sicherheitsniveau zu wahren sind: --> Die digitale Signatur darf ausschliesslich einem Unterzeichner
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