Einfuhrbestimmungen beim E-Commerce
Gegenwärtig (Juli 2000) sind die Zollbestimmungen noch nicht
so richtig auf einen Nenner gebracht. So müssen Kunden, die CDs, Bücher
oder Textilien online in einem Drittland bestellen, dieselben Einfuhrabgaben
zahlen wie im "normalen" Versandhandel, per Post oder Telefon.
Im Gegensatz dazu werden für unmittelbar aus dem Netz gezogene
(digitale) Produkte (Musik, Bücher, Videos) keine Einfuhrabgaben
erhoben. Diese Leistungen werden jedoch (umsatz)steuerpflichtig wenn "der
Ort der sonstigen Dienstleistungen im Inland liegt."
Warensendungen mit einem Wert von bis zu 50 Mark bleiben einfuhrabgabenfrei,
egal ob kommerziell oder privat (ausser bei hochsteuerbaren Waren wie Zigaretten
und Alkohol). Die Freigrenze von 100 Mark für Geschenksendungen
von einer Privatperson an eine andere Privatperson findet im E-Commerce
keine Anwendung. (Quelle: Bundesfinanzministerium).