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Meisterbrief: Ja oder Nein?
In der Regel kann sich ein
Handwerker nur selbständig machen, wenn er einen Meisterbrief besitzt.
Es gibt aber auch andere Möglichkeiten sich eine Existenz aufzubauen.
Regeln:
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Nach § 7 Abs. 1 HwO
(Handwerksordnung) darf derjenige einHandwerk ausüben, der in dem
entsprechenden Fach die Meisterprüfung abgelegt hat.
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Vollhandwerker lassen die Registrierung
de Betriebes in der Handwerksrolle eintragen.
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Witwen- und Erbenregel §
7 Abs. 6 HwO ermöglicht hinterbliebener Ehefrau sich bis zum Ablauf
eines Jahres, Kindern bis zum 25. Lebensjahr in die Handwerksrolle eintragen
zu lassen.
Ausnahmen:
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Verwandte Handwerker (Bäcker/Konditor).
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Handwerkliche Gewerbe in denen
es keine Meisterprüfung gibt (Kunststopfer, Bodenleger, Bestatter).
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Für kleine und handwerkliche
Nebenbetriebe (Schuster im Schuhgeschäft) reicht die Anzeige bei derzuständigen
Kammer aus.
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Jahresarbeitszeit und -umsatz
müssen unter den Durchschnittswerten eines Einmannbetriebes der selben
Branche liegen.
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Meister als "technischen Betriebsleiter"
einstellen, dazu muß der Betrieb eine rechtliche Form (z.B. GmbH)
annehmen.
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Der technische Leiter muß
aber während der üblichen Betriebszeiten und in dringenden Fällen
sofort greifbar sein.
Auskunft gibt, wenn Sie
sich selbständig machen wollen, in jedem Fall die dem Gewerbe
zugehörige Handwerkskammer.
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