Mit Gütezeichen können
Sie sich die Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen bestätigen
lassen. Es gibt in €pa weit über 150 Gütezeichen, diese werden
von Gütegemeinschaften und dem Deutschen Instutitut für Gütesicherung
und Kennzeichnung (RAL) vergeben und überwacht.
Wie
bekommt man ein Gütezeichen:
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Vergabe duch Gütegemeinschaften.
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Nur für einzelne Produkte
oder Dienstleistungen.
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Nicht für Gesamtangebot
oder Firma.
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Prüfungsbedingungen nennt
die Branchengemeinschaft.
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Verpflichtung neutrale Prüfer
zur Kontrolle in den Betreb zu lassen.
Qualitätskontrolle:
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Erstprüfung in Ihrem Betrieb
durch neutrale Sachverständige.
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Prüfer kommen von amtlichen
Matriealprüfstellen oder staatlichen Prüfinstituten.
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Nachweis innerbetrieblicher
Qualitätskontrolle.
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Produkte und Betrieb müssen
die Anforderungen der Gütegemeinschaft erfüllen.
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Mindestens einmal jährlich
unangemeldete Kontrolle.
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Kosten der Prüfung gehen
zu Lasten des Betriebes.
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Verstöße werden mit
Strafen von Mahnung über Bußgeld bis zum Entzug des Gütezeichens
geahndet.
Was
kostet das Gütezeichen:
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Die Gebührehöhe richtet
sich nach dem Produkt.
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Jede Gütegemeinschaft setzt
die Gebühren anders zusammen.
Gründung
einer Gütegemeinschaft
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Für Ihr Angebot gibt es
noch keine Gütegemeinschaft.
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Mehrere Firmen können eine
Gütegemeinschaft gründen.
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Es müssen sich mindestens
sieben Mitglieder finden
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Setzen Sie sich mit RAL in Verbindung.
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Deren Fachleute arbeiten die
notwendigen Unterlagen aus.
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Güte- und Prüfungsbedingungen
werden dann Verbraucherorganisationen, Handwerks-, Industrie- und Handelsverbänden
sowie Prüfinstituten und staatlichen Institutionen vorgelegt.
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BundesWirtschaftsministerium
und Kartellamt müssen zustimmen.
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Gütezeichen wird dann beim
Bundespatantamt als Warenzeichen eingetragen.
Nähere
Informationen:
RAL (Deutsches Institut
für Gütesicherung und Kennzeichnung)
Siegburger Straße
39
53757 Sankt Augustin
Tel: 02241 -16 05-0