Die infoquelle ist ein kostenfreies Online Magazin. Schwerpunkt ist die Aufarbeitung von Informationen zu just-in-case-Wissen, incl. Hinweisen und Adressen zu speziellen Informationen   


 
..
  Wirtschaft
..

  div. Themen
...

  Aufbewahrungsfristen
..

  Checkliste-Steuer
  Checkliste-Gesetze
  Checkliste-Recht
  Checkliste - Schweiz,
  Österreich

  Checkliste-Online
  Checkliste-Feiertage
  Checkliste-Parties
  Checkliste-Notfallhilfe
..

  Bartering, Tauschhdl.
  v.a. im Export/Import

  Gebrauchtmaschinen
  Finanzamt
  Gütezeichen
  Meisterbrief: Ja/Nein?
  Berufsgenos.
..

Finanzamt

DER "KLEINE DIENSTWEG"
BETRIEBS- UND STEUERPRÜFUNGEN

 

DER "KLEINE DIENSTWEG"

Wenn Sie sich gegen Entscheidungen des Finanzamtes wehren wollen oder müssen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Überlegen Sie sich genau welchen Weg Sie gehen wollen.

Einspruch

  • Er muß schriftlich eingereicht oder beim Finanzamt zu Protokoll gegeben werden.
  • Die Frist beträgt einen Monat.
  • Der Einspruch sollte sorgfältig begründet sein, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei Einspruch setzt die Bestandskraft des Steuerbescheides aus.
  • Bei Aussetzung ist der Steuerbescheid vorläufig nicht vollstreckbar.
  • Das Finanzamt kann jetzt sämtliche Details neu prüfen und entscheiden.
  • Die Neuentscheidung kann sich zu Ihrem Nachteil auswirken.
  • Das Finanzamt entscheidet per Einspruchsbescheid.
  • Danach kann nur noch vor derm Finanzgericht geklagt werden.
  • Frist zur Einreichung der Klage ist ein Monat.
Antrag auf schlichte Änderung
  • Der Antrag kann formlos, durch Anruf oder Besuch beim Sachbearbeiter gestellt werden.
  • Auch hier beträgt die Frist ein Monat
  • Chance auf Änderung besteht nur bei  inhaltlich ausführlicher Begründung
  • Änderungsantrag bezieht sich nur auf die beanstandeten Punkte
  • Änderungen nicht erwähnter Details sind unzulässig
  • Entscheidungen zu ungunsten des Steuerzahlers sind nicht erlaubt.
  • Der Bescheid kann nicht ausgesetzt werden, bleibt vollstreckbar.
  • Nach Umsetzung der verlangten Änderungen ergeht neuer Steuerbescheid als Teileinspruchbescheid.
  • Nur gegen die darin enthaltenen Details kann geklagt werden.

  • Frist beträgt hier ebenfalls ein Monat.
infoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben


BETRIEBS- UND STEUERPRÜFUNGEN

Die Oberfinanzdirektion hat ihre Prüfer angewiesen, verschärfte Kontrollen in kleinen und mittelständischen
Unternehmen durchzuführen.

Prüfer können wie folgt vorgehen:
 

  • sie legen alte Rechnungen vor, die aus Prüfungen von Kunden stammen
  • sie können aus sogenannten Rechtssatzsammlungen Vergleichswerte zu grunde legen
  • bei Unklarheit wird eine sogenannte Vermögenszuwachs-Rechnung aufgestellt
  • Bewirtungen, Reisekosten, Werbegeschenke u. ä. werden besonders unter die Lupe genommen
  • Vereinbarungen zwischen Firma und Angehörigen (Familie) finden ebenfalls besondere Aufmerksamkeit
Folgen:
  • gehörige Nachzahlungen
  • Umsatz und Gewinn werden per "Zuschätzung" erhöht
  • schlimmstenfalls Strafverfolgung
Was können Unternehmer tun:
  • Steuerberater und Buchhaltungschefs anhalten, daß die Belege bis spätestens zum Prüfungstermin in Ordnung sind
  • alle Verträge auf den neuesten Stand bringen
  • zum Termin prüfen, ob alle zuständigen Mitarbeiter anwesend sind
  • ist kein Arbeitsplatz für den Prüfer vorhanden, diesen notfalls zum Steuerberater "auslagern"
  • interne Hinweise und Notizen aus allen Unterlagen entfernen
  • mit dem Steuerberater mögliche Fallstricke aufspüren
  • nur die vom Prüfer verlangten Vorgänge und Belege vorlegen

  • Personen benennen, die allein auskunftsberechtigt sind.

 

infoquelle.de, das naturwissenschaftliche Wirtschaftsmagazin zu Themen, die Menschen bewegen
weiter zu:
...
infoquelle.de, das naturwissenschaftliche Wirtschaftsmagazin zu Themen, die Menschen bewegen

 

1 Seite zurückinfoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben

 



weitere Themen
Mobbing
Stress
Urheberrecht
rund ums Auto
Carpe Diem
Tarot spielen
..
..
Impressum Mailkontakt
..


info@infoquelle.de      Copyright © 1999 - 2002      powered by Firma data solution GbR