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Bewirtungskosten


- Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung

Für die Anerkennung von Bewirtungsbelegen gelten seit einigen Jahren strenge Richtlinien. Nur wenn der Bewirtungsbeleg allen gesetzlichen Anforderungen genügt, kann er bei einer Steuerprüfung nicht aus formalen Gründen beanstandet werden. Diese Angaben dürfen nicht nachgeholt werden. Bedauerlicherweise werden die strengen Maßstäbe des Gesetzgebers konsequent bei Betriebsprüfungen angewandt.

Wir haben diese Kriterien für Sie  zusammengefaßt:
 
 

Formular zur Abrechnung von Bewirtungsbelegen

Bitte unbedingt ausfüllen:
_______________________    ______________________
_______________________    ______________________
_______________________    ______________________
(Teilnehmer, auch Gastgeber nennen!)
_______________________________________________
_______________________________________________
_______________________________________________
(Anlaß der Bewirtung - detaillierte Beschreibung)
_______________________________________________
 Bitte Bewirtungsbeleg hier anheften! (Ihre Unterschrift)

Außerdem muß angegeben sein:
(ggf. ergänzen lassen)

  • Name und Anschrift der Gaststätte
  • Tag der Bewirtung
  • Höhe der Aufwendung (inkl. Trinkgeld)
  • Einzelne Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen. Pauschale
    • Angabe „Speisen und Getränke“ genügt nicht.
  • Ab einem Rechnungsbetrag über € 100,-- muß
    • a) der Umsatzsteuerbetrag gesondert ausgewiesen werden
    • b) der Rechnungsempfänger mit vollständiger Anschrift angegeben werden.

 

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