- Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung
Für
die Anerkennung von Bewirtungsbelegen gelten seit einigen Jahren strenge
Richtlinien. Nur wenn der Bewirtungsbeleg allen gesetzlichen Anforderungen
genügt, kann er bei einer Steuerprüfung nicht aus formalen Gründen
beanstandet werden. Diese Angaben dürfen nicht nachgeholt werden.
Bedauerlicherweise werden die strengen Maßstäbe des Gesetzgebers
konsequent bei Betriebsprüfungen angewandt.
Wir
haben diese Kriterien für Sie zusammengefaßt:
Formular
zur Abrechnung von Bewirtungsbelegen
Bitte
unbedingt ausfüllen:
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(Teilnehmer,
auch Gastgeber nennen!)
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(Anlaß
der Bewirtung - detaillierte Beschreibung)
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Bitte
Bewirtungsbeleg hier anheften! (Ihre Unterschrift)
Außerdem
muß angegeben sein:
(ggf.
ergänzen lassen)
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Name
und Anschrift der Gaststätte
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Tag
der Bewirtung
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Höhe
der Aufwendung (inkl. Trinkgeld)
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Einzelne
Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen. Pauschale
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Angabe
„Speisen und Getränke“ genügt nicht.
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Ab einem
Rechnungsbetrag über € 100,-- muß
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a) der
Umsatzsteuerbetrag gesondert ausgewiesen werden
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b) der
Rechnungsempfänger mit vollständiger Anschrift angegeben werden.