Für ein erfolgreiches Auslandsgeschäft
ist eine durchdachte, erfolgreiche Finanzierung genauso wichtig, wie die
Qualität des zu exportierenden Produktes. Hier muss langfristig geplant
werden, da von der Auftragserteilung bis zum Eingang des Geldes oft Monate
vergehen. Auch während dieser Zeit muß der Exporteur seine Mitarbeiter
und Lieferanten bezahlen. Um diesen Zeitraum zu überbrücken,
werden u. a. von Geschäftsbanken und Spezial-Finanzierungsgesellschaften
verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten angeboten.
langfristiger Bankkredit von
der Haus- bzw. einer Außenhandelsbank.
AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft
[max. 85% der Liefersumme]
Große Gallusstr. 1-7
60311 Frankfurt
Telefon 069/29891-00
Telefax 069/29891-200
Internet:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) [max. 85% der Liefersumme]
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
Telefon 069/7431-0
Telefax 069/7431-2944
Internet:
Internationaler Kredit: von
der Haus- oder einer ausländischen Bank, in DM bzw. Auslandswährung.
Auch kann durch den Exporteur und dessen Bank, dem Kunden ein Kredit bei
einer ausländischen Bank vermittelt werden.
Finanzierung durch Wechsel: Im
Grunde werden Auslands- und Inlandswechsel gleich behandelt, egal auf welche
Währungseinheit sie ausgestellt sind. Auch wenn hier zwar nur geringe
Zinsen anfallen, sollte man evtl. anfallende Kurssicherungskosten berücksichtigen,
welche durch eine Exportkredit-Versicherung oder Wechselkurs-Versicherung
entstehen können.
Die Anzahlung (meist 20%)
ist eine individuell regelbare Finanzierungsart, die dem Exporteur gleichzeitig
die Möglichkeit einräumt, Zahlungsfähigkeit bzw. -willigkeit
des (neuen) Kunden herauszufinden.
Eine weitere, vor allem aber sichere,
kurzfristige Finanzierung bietet die Factoring-Gesellschaft. Der
Exporteur erhält 80% seiner Forderung und bekommt die restlichen 20%,
wenn der Kunde bezahlt hat. Die Factoring-Gesellschaft erhält 2% der
Forderung zuzüglich der banküblichen Zinsen. Sie übernimmt
auch eine Ausfallbürgschaft und die Mahnungen.
Bei Forfaitierung kauft
die Bank (meist die Hausbank) dem Exporteur die Forderung ab. Sie zahlt
einen bestimmten Prozentsatz der Forderung als Abschlag aus, und übernimmt
das Mahn- und Inkassowesen, sowie die wirtschaftlichen und politischen
Risiken. Diese Finanzierungsart wird aber nur für Finanzierungen mit
langfristiger Fälligkeit (ab 12 Monaten) angewendet.
staatliche Förderprogramme
zu Exportberatungen, Auslandsmesseförderungen, ...
Auslandsmesseprogramm des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für 2000
Bundesministerium für Wirtschaft
und Te c h n o l o g i e
Referat VA6
53107 Bonn
Telefon (02 28) 6 15-22 17
Telefax (02 28) 6 15-43 80
Beratung und Beteiligungskapital
DEG – Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH
Belvederestr. 40
50933 Köln
Telefon 0221/4986-0
Telefax 0221/4986-290
Internet:
die Hermes Kreditversicherungs AG!
Unter:
finden Sie ausführliche Beschreibungen zu dieser Exportkreditversicherung
weitere staatliche Unterstützungen:
"Übernahme staatlicher Ausfuhrgewährleistungen
(Hermes-Bürgschaften)"
"Bilaterale Investitionsförderungs-
und schutzabkommen, die deutschen Investoren im Ausland bestmöglichen
Rechtsschutz gewähren"
"Staatliche Garantien für das
politische Risiko von Investitionen im Ausland (Kapitalanlagegarantien)"
Checkliste: Kreditgespräch
- diese Unterlagen benötigen Sie für das erste Exportkreditgespräch:
-
Kaufvertrag bzw. Kaufabsicht im Detail:
-
Inhalt des Vertrags, Volumen, Abwicklungs-zeitraum,
Liefertermin, Vorschläge zur Bezahlung, usw.
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Informationsunterlagen über den
Kunden: Bilanzdaten, Produktpalette, Handelsverbindungen, Vermögen
im Inland, Niederlassungen
-
Projektbeschreibung, Wirtschaftlichkeits-berechnung
-
Benötigtes Finanzvolumen und Finanzierungszeitraum
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Eigene Vorschläge zur Finanzabwicklung:
Kundenanzahlung, eigene Mittel, Fremd-finanzbedarf, Vorschläge zur
Absicherung eines Kredits
-
Informationen über bereits beantragte
staatliche Absicherungen
Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband,
Bonn |