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Anmeldungen & Genehmigungen
Gewerbeanmeldung
Sie müssen bei Ihrer Gemeinde,
Landkreis oder Bezirk Ihre Betriebsstätte anmelden. Dies gilt auch
für Zweigstellen, wenn der Geschäftsgegenstand sich ändert,
benötigte Unterlagen:
Ausweis,
das Formular erhalten Sie beim
Gewerbeamt,
in bestimmten Fällen müssen
Sie Unterlagen über gesonderte Genehmigungen mitbringen
gesonderte
Genehmigungen gelten für
Handwerk -- Wer muß
sich in die Handwerksrolle eintragen? -- Welche Änderungen
sind geplant?
Eintragung in die Handwerksrolle
bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer - Voraussetzung:
Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung (wird erteilt von der zuständigen
Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer
übrigens: falls Sie nicht so ortsgebunden
sind (beispielsweise im Handwerk) und Ihnen die bürokratischen Hemmnisse
über den Kopf wachsen: die EU hat auch Vorteile für kleine Unternehmen
- Sie können nämlich gegebenenfalls im Ausland (Holland, Luxemburg,..)
Ihr Unternehmen anmelden und Aufträge in Deutschland ausführen.)
Beratung zu
diesen Fragen erhalten Sie bei:
Handwerkskammer,
Behörden der Länder, speziell zum Thema: Ausnahmebewilligungen:
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 6.12.1991 zur
Ausübung eines Handwerks.
Einzelhandel
Sachkundenachweise sind beispielsweise
für den Vertrieb von Arzneimittel, etc. notwendig
Gesundheitspaß ist im
Lebensmittelhandel notwendig - erhältlich beim Gesundheitsamt
Gaststättengewerbe
Schankerlaubnis - Erhalt durch
Nachweis einer Schulung in der IHK
Gesundheitspaß - erhältlich
beim Gesundheitsamt
Verkehrsgewerbe
"Die geschäftsmäßige
Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig."
Reisegewerbe
Reisegewerbekarte
Automatenaufsteller, Bewachungs-
und Versteigerungsgewerbe, Spielhallen, Pfandhäuser, Fahrschulen,
etc.
hier ist eine Überprüfung
der persönlichen und Wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das
Gewerbeamt erforderlich
Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen
müssen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz genehmigt werden
Anträge für erlaubnispflichtige
Gewerbe können Sie häufig bei Ihrem Gewerbeamt gleich beantragen.
ABER: Schusters Rappen schlägt
auch hier zu - Sie müssen die Quittungen für die Beantragung
folgender Unterlagen vorlegen -- benötigte Unterlagen::
Führungszeugnis - das beantragen
Sie bei Ihrer Einwohnermeldebehörde; es wird Ihrem Gewerbeamt dann
zugeschickt
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- das beantragen Sie ebenfalls bei Ihrer Einwohnermeldebehörde und
müssen es dann bei Ihrem Gewerbeamt abgegeben.
Nachweis für evtl notwenige
Schulungen
Ausweis
Beratung zu
diesen Fragen erhalten Sie bei: IHK, Gewerbeamt, Land-, Stadtverwaltung,
HWK,
Freie Berufe benötige keine
Gewerbeanmeldung, aber teilweise gesonderte Genehmigungen
Rechtsanwalt, Notar, Ingenieur,
Architekt, Arzt, Steuerberater, etc.
hier ist eine Pfliccfmitgliedschaft
bei der zuständigen Kammer notwendig (Anwaltskammer, ...)
Berufe in der Land- und ForstWirtschaft,
Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler können ohne Genehmigung
und Gewerbeantrag starten!
Weiteres
Ihre Gewerbeanmeldung wird
in der Regel automatisch an folgende Behörden, Kammern weitergeleitet:
Finanzamt
Statistische Landesamt
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Handelsregistergericht
Auf diese Weitermeldungen dürfen
Sie sich aber nicht verlassen! Die Anmeldepflicht liegt nämlich in
Ihrer Hand, d.h. klappt die Weiterleitung nicht, tragen Sie die Verantwortung,
die Konsequenzen!
Beispiel Finanzamt - Ihre Gewerbeanmeldung
wird automatisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Das Finanzamt
teilt Ihnen daraufhin Ihre Steuernummer mit. Hören Sie nach der Gewerbeanmeldung
nichts vom Finanzamt, sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich an
Ihr Finanzamt wenden, um unangenehme Nachforderungen zu vermeiden.
Finanzamt
Das Finanzamt teilt Ihnen eine
Steuernummer zu.
Auf einem Fragebogen müssen
Sie verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten.
Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor,
da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommens- und Gewerbesteuer
abhängt. Denken Sie vor allen Dingen daran, daß in der Anlaufphase
die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen überdurchschnittlich
hoch sein können.
Innerhalb einer Woche müssen
Sie Ihr Unternehmen bei der zuständigen anmelden.
Für die korrekte Anmeldung
benötigen Sie ein sog. "Schlüsselverzeichnis" über die Art
der versicherungspflichtigen Tätigkeiten. Dieses Verzeichnis gibt
es auch beim Arbeitsamt.
Fragen Sie hier nach Ihrer zuständigen
In einer Reihe von en
sind Sie als Unternehmer ebenfalls pflichtversichert, in den anderen Fällen
können Sie sich freiwillig versichern lassen.
Arbeitsamt
Haben Sie Angestellte, müssen
Sie sich beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer abholen. Die Betriebsnummern
müssen Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer Angestellten eintragen.
Krankenkassen, AOK
Auch bei der Krankenkasse, AOK
müssen Sie Ihre Betriebsnummer "abholen"
Innerhalb von 2 Wochen nach
Beschäftigungsbeginn müssen Sie Ihre Angestellten bei der zuständigen
Krankenkasse anmelden.
Die AOK berechnet Ihnen zusätzlich
für jede weibliche Angestellte die sog. Mutterschaftsgebühr.
Sozialversicherungsbeiträge
überweisen Sie auch an die zuständige Krankenkasse, die diese
Beiträge dann weiterleitet. Der Nachweis über die Einzahlung
der Sozialversicherungsbeiträge in die Krankenkasse langt als Nachweis
gegenüber den Sozialversicherungsämtern, d.h. hier haben Sie
nichts zu befürchten
Handelsregister, Partnerschaftsregister
Lassen Sie sich diesbezüglich
bei Ihrer IHK beraten. Eine evtl. notwendige Eintragung muß über
einen Notar laufen.
Sie müssen Ihren Namen
an Ihren Gewerberäumen sichtbar anbringen.
Ein kleines Schild genügt
hierzu. Möchten Sie diese Aktion gleich mit der Anbringung von Werbeflächen
verbinden, vergessen Sie die dafür notwendige Baugenehmigung nicht!!
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter ab, wer
folgende Anmeldungen übernimmt:
Wasser, Strom, Gas, Müllbeseitigung
Baugenehmigungen
Auch wenn Sie Ihre Räume
anmieten, müssen Sie Baugenehmigungen einholen. Hierfür benötigen
Sie Bauzeichnungen nach den DIN-Vorschriften mit Legende.
Beispiel: Fahrradständer,
Firmenschilder an der Hauswand, etc.
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