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Anmeldungen & Genehmigungen

Gewerbeanmeldung 
Genehmigungen
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Gewerbeanmeldung
  • Sie müssen bei Ihrer Gemeinde, Landkreis oder Bezirk Ihre Betriebsstätte anmelden. Dies gilt auch für Zweigstellen, wenn der Geschäftsgegenstand sich ändert,
  • benötigte Unterlagen:
  • Ausweis,
  • das Formular erhalten Sie beim Gewerbeamt,
  • in bestimmten Fällen müssen Sie Unterlagen über gesonderte Genehmigungen mitbringen
  • infoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben

    gesonderte Genehmigungen gelten für
  • Handwerk --  Wer muß sich in die Handwerksrolle eintragen?  --  Welche Änderungen sind geplant?
  • Eintragung in die Handwerksrolle bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer - Voraussetzung: Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung (wird erteilt von der zuständigen Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer
  • übrigens: falls Sie nicht so ortsgebunden sind (beispielsweise im Handwerk) und Ihnen die bürokratischen Hemmnisse über den Kopf wachsen: die EU hat auch Vorteile für kleine Unternehmen - Sie können nämlich gegebenenfalls im Ausland (Holland, Luxemburg,..) Ihr Unternehmen anmelden und Aufträge in Deutschland ausführen.)
  • Beratung zu diesen Fragen erhalten Sie bei: Handwerkskammer, Behörden der Länder, speziell zum Thema: Ausnahmebewilligungen: Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 6.12.1991 zur Ausübung eines Handwerks.
  • Einzelhandel
  • Sachkundenachweise sind beispielsweise für den Vertrieb von Arzneimittel, etc. notwendig
  • Gesundheitspaß ist im Lebensmittelhandel notwendig - erhältlich beim Gesundheitsamt
  • Gaststättengewerbe
  • Schankerlaubnis - Erhalt durch Nachweis einer Schulung in der IHK
  • Gesundheitspaß - erhältlich beim Gesundheitsamt
  • Verkehrsgewerbe
  • "Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig."
  • Reisegewerbe
  • Reisegewerbekarte
  • Automatenaufsteller, Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe, Spielhallen, Pfandhäuser, Fahrschulen, etc.
  • hier ist eine Überprüfung der persönlichen und Wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt erforderlich
  • Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen müssen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz genehmigt werden
  • Anträge für erlaubnispflichtige Gewerbe können Sie häufig bei Ihrem Gewerbeamt gleich beantragen.
  • ABER: Schusters Rappen schlägt auch hier zu - Sie müssen die Quittungen für die Beantragung folgender Unterlagen vorlegen  --  benötigte Unterlagen::
  • Führungszeugnis - das beantragen Sie bei Ihrer Einwohnermeldebehörde; es wird Ihrem Gewerbeamt dann zugeschickt
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister - das beantragen Sie ebenfalls bei Ihrer Einwohnermeldebehörde und müssen es dann bei Ihrem Gewerbeamt abgegeben.
  • Nachweis für evtl notwenige Schulungen
  • Ausweis
  • Beratung zu diesen Fragen erhalten Sie bei: IHK, Gewerbeamt, Land-, Stadtverwaltung, HWK, 

    Freie Berufe benötige keine Gewerbeanmeldung, aber teilweise gesonderte Genehmigungen

  • Rechtsanwalt, Notar, Ingenieur, Architekt, Arzt, Steuerberater, etc.
  • hier ist eine Pfliccfmitgliedschaft bei der zuständigen Kammer notwendig (Anwaltskammer, ...)
  • Berufe in der Land- und ForstWirtschaft, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler können ohne Genehmigung und Gewerbeantrag starten!
    infoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben

    Weiteres

    Ihre Gewerbeanmeldung wird in der Regel automatisch an folgende Behörden, Kammern weitergeleitet:

  • Finanzamt
  • Statistische Landesamt
  • Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handelsregistergericht
  • Auf diese Weitermeldungen dürfen Sie sich aber nicht verlassen! Die Anmeldepflicht liegt nämlich in Ihrer Hand, d.h. klappt die Weiterleitung nicht, tragen Sie die Verantwortung, die Konsequenzen!
  • Beispiel Finanzamt - Ihre Gewerbeanmeldung wird automatisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin Ihre Steuernummer mit. Hören Sie nach der Gewerbeanmeldung nichts vom Finanzamt, sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich an Ihr Finanzamt wenden, um unangenehme Nachforderungen zu vermeiden.
  • infoquelle Wirtschaftsmagazin Finanzamt
  • Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu.
  • Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommens- und Gewerbesteuer abhängt. Denken Sie vor allen Dingen daran, daß in der Anlaufphase die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen überdurchschnittlich hoch sein können.
  • Innerhalb einer Woche müssen Sie Ihr Unternehmen bei der zuständigen anmelden.
  • Für die korrekte Anmeldung benötigen Sie ein sog. "Schlüsselverzeichnis" über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten. Dieses Verzeichnis gibt es auch beim Arbeitsamt.
  • Fragen Sie hier nach Ihrer zuständigen
  • In einer Reihe von en sind Sie als Unternehmer ebenfalls pflichtversichert, in den anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern lassen.
  • Arbeitsamt

  • Haben Sie Angestellte, müssen Sie sich beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer abholen. Die Betriebsnummern müssen Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer Angestellten eintragen.
  • Krankenkassen, AOK

  • Auch bei der Krankenkasse, AOK müssen Sie Ihre Betriebsnummer "abholen"
  • Innerhalb von 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn müssen Sie Ihre Angestellten bei der zuständigen Krankenkasse anmelden.
  • Die AOK berechnet Ihnen zusätzlich für jede weibliche Angestellte die sog. Mutterschaftsgebühr.
  • Sozialversicherungsbeiträge überweisen Sie auch an die zuständige Krankenkasse, die diese Beiträge dann weiterleitet. Der Nachweis über die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge in die Krankenkasse langt als Nachweis gegenüber den Sozialversicherungsämtern, d.h. hier haben Sie nichts zu befürchten
  • Handelsregister, Partnerschaftsregister

  • Lassen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK beraten. Eine evtl. notwendige Eintragung muß über einen Notar laufen.
  • Sie müssen Ihren Namen an Ihren Gewerberäumen sichtbar anbringen.
  • Ein kleines Schild genügt hierzu. Möchten Sie diese Aktion gleich mit der Anbringung von Werbeflächen verbinden, vergessen Sie die dafür notwendige Baugenehmigung nicht!!
  • Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter ab, wer folgende Anmeldungen übernimmt: Wasser, Strom, Gas, Müllbeseitigung Baugenehmigungen Auch wenn Sie Ihre Räume anmieten, müssen Sie Baugenehmigungen einholen. Hierfür benötigen Sie Bauzeichnungen nach den DIN-Vorschriften mit Legende.
    Beispiel: Fahrradständer, Firmenschilder an der Hauswand, etc.

     

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