Bei der Finanzierung von Unternehmens - Gründungen und
-expansionen durch Banken und Kreditinstitute sind Bürgschaften und
Sicherheiten unerläßlich. Die Erfolgwahrscheinlichkeit der Geschäftsidee
und die Fähigkeiten des Unternehmers sollten eigentlich den selben
Stellenwert einnehmen wie bewertbare Sicherheiten und souveräne
Bürgen, doch die steigende Zahl der Insolvenzen hat potentielle
Kreditgeber vorsichtig gemacht.
Für Gründer und Unternehmer gilt deshalb umso
mehr: nichts darf auf wackligen Füßen stehen, Geschäftsidee
und Unternehmenskonzept müssen bis ins Detail ausgearbeitet
und ansprechend präsentiert werden. Besonders wichtig für die
Banken ist hier die Kapitaldienstfähigkeit, also die Rentabilität
des Unternehmens. Investitionsvolumen und Rentabilitätsvorschau
sollten vor dem Bankgespräch genauestens kalkuliert werden.
Was die Persönlichkeit des potentiellen Kreditnehmers
angeht, sind Fachwissen, vor allem aber auch kaufmännisches Wissen,
sowie Seriösität, Fleiß und Durchsetzungsvermögen
die wichtigsten Kriterien für die Kreditanstalten.
Ausschlaggebend bei der Kreditvergabe sind jedoch viel
zu häufig, wie bereits angedeutet, bewertbare Sicherheiten. Darunter
versteht man Mobilien und Immobilien im Besitz des Kreditnehmers,
die dem Kreditgeber ganz oder teilweise übereignet werden, besser
gesagt die Rechte daran, so dass sie im Falle der Insolvenz an die Kreditanstalt
übergehen. Je mehr Sicherheiten und Eigenkapital vorgewiesen
werden können, umso geringer ist das Risiko für die Kreditgeber
und umso eher sind sie geneigt, Kreditanfragen zu bewilligen.
Bei
Bürgschaften verpflichtet sich der Kreditnehmer
selbst und / oder ein Dritter, für die Verzinsung und Rückzahlung
des im
Bürgschaftsvertrag ausgehandelten Betrages.
Bei Ausfallbürgschaften bürgt die Bürgschaftsbank
des jeweiligen Bundeslandes, in manchen Ländern auch Kreditgarantiegemeinschaft
genannt, bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Mark. Im Falle
einer Insolvenz ist das Kreditvolumen bis zu 80 % durch die Ausfallbürgschaft
abgesichert, das Restrisiko liegt bei der Hausbank. Dies ändert jedoch
nichts an der Haftung des Kreditnehmers für den gesamten Betrag, durch
die Ausfallbürgschaft werden lediglich fehlende Sicherheiten abgedeckt.
Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen
der Wirtschaft, dienen der regionalen Unterstützung (je nach Bundesland)
von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Daran beteiligt sind
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Industrie- und Handelskammern
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Handwerkskammern
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Kammer der freien Berufe
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Wirtschaftsverbände und Innungen
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Banken und Sparkassen
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Versicherungsunternehmen
Alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler können,
bei fehlenden bewertbaren Sicherheiten, eine Ausfallbürgschaft beantragen.
Voraussetzung ist ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht erfolgversprechendes
Unternehmenskonzept. Die Ausfallbürgschaft wird normalerweise bei
der Hausbank beantragt. An Kosten fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr
und eine laufende, jährliche Gebühr von üblicherweise 1
% der verbürgten Summe an.
Wenn ein Kreditnehmer ein ERP- oder DtA-Darlehen in Anspruch
nehmen will und keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen kann, kann die
Hausbank des Kreditnehmers die Haftungsfreistellung beantragen (in
den alten Ländern bis zu 40%, in den neuen Ländern bis zu 50
% des Gesamtkreditbetrages). In diesem Fall haftet der Kreditnehmer mit
reduzierter Haftung gegenüber der Hausbank und die Hausbank gegenüber
den Geldgebern, also der Deutschen Ausgleichsbank oder der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW).
Für Bürgschaften über abzusichernde Kredite
zwischen 1,5 und 20 Millionen Mark sind in den alten Ländern die Bürgschaftsprogramme
der Länder und in den neuen Ländern die DtA-Bürgschaftsprogramme
zuständig. Bei Kreditsummen über 20 Millionen Mark sind es in
den alten Ländern die Länder selbst, die bürgen, bzw. Bund
und Länder gemeinsam in den neuen Ländern.