Leasing heißt nichts anderes als mieten bzw. vermieten. Allerdings
bestehen bei einigen Leasingverträgen Unterschiede zum herkömmlichen
Mietvertrag. Der Leasinggeber bleibt in juristischer und wirtschaftlicher
Hinsicht Eigentümer des Leasingobjektes, während der Leasingnehmer
unter Umständen alle Pflichten, Risiken und Rechte übernimmt.
Er muß dann für Instandhaltung, Reparatur und Betriebsbereitschaft
des Objektes sorgen.
Welche Leasingformen gibt es?
Es gibt einmal die "herstellerabhängige" Leasinggesellschaft (Autohersteller);
und die "herstellerunabhängige" Leasinggesellschaft, die wie der Name
bereits sagt, unabhängig vom Hersteller Leasingverträge über
die verschiedensten Objekte abschließt.
Arten der Leasingverträge
Mietvertragsähnlicher Leasingvertrag
Der Leasinggeber bleibt für Wartung, Versicherung und Reparaturen
verantwortlich; er trägt damit das volle Risiko und bleibt Eigentümer
des Objektes. Der Leasingnehmer zahlt eine (tgl., wöchentl., monatl.
oder jährliche) Miete. Dieser Vertrag kann sofort bzw. kurzfristig
gekündigt und das Objekt jederzeit neu vermietet werden. Diese Variante
ist für Objekte gedacht, die nicht für die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer ( bis ca. 40%) benötigt werden.
Finanzierungs-Leasingvertrag
Hier übernimmt der Leasingnehmer die volle Verantwortung sowie
das Risiko für das Objekt. Es wird eine Grundmietzeit vereinbart,
die mind. 40-90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt.
Dadurch bleibt der Leasinggeber, auch aus steuerlichen Gründen, im
juristischen und wirtschaftlichen Sinne Eigentümer der Sache. Der
Vertrag ist nur dann vorzeitig oder fristlos kündbar, wenn der Leasingnehmer
die Raten nicht rechtzeitig zahlt. Zu dem kann der Leasinggeber dann Schadensersatz
verlangen. Der Leasingnehmer kommt für die Amortisation (Anschaffungs-,
Herstellungs- und Finanzierungskosten sowie den Gewinn des Leasinggebers)
auf. Er zahlt je nach Vertragsart entweder nur Raten oder Raten plus An-
und Schlußzahlung. Es gibt Voll- und Teilamortisationsverträge.
Leasing für Existenzgründer?
Über die Möglichkeit der Finanzierung durch Leasing sollten
sich Existenzgründer von Leasingexperten (Hausbank, Steuerberater
o. Leasinggesellschaften) beraten lassen. Erfahrungsgemäß werden
Existenzgründer von Leasinggebern nach den gleichen Bonitätskriterien
geprüft, wie von anderen Kreditgebern auch und benötigen daher
eine entsprechende Bankauskunft. Auch aus diesem Grunde sollten sich Existenzgründer
im Vorfeld von ihrer Hausbank beraten lassen, welche Objekte geleast werden
können, ohne evtl. Fördergelder zu gefährden. Steuerliche
Vorteile dürften sich hier kaum ergeben. In den ersten Jahren fallen
aufgrund der höheren Aufwendungen kaum Gewerbekapital- bzw. Vermögenssteuern
an.
Wahl der richtigen Leasinggesellschaft
Genauso sorgfältig wie Sie Ihre Hausbank ausgesucht haben, sollten
Sie auch bei der Auswahl von Leasingesellschaften verfahren. Informieren
Sie sich ausführlich über Vertragsbedingungen, Leistungen und
Kosten. Auch hier gilt: nicht immer ist das niedrigste Angebot auch gleich
das beste.