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Leasing


Leasing heißt nichts anderes als mieten bzw. vermieten. Allerdings bestehen bei einigen Leasingverträgen Unterschiede zum herkömmlichen Mietvertrag. Der Leasinggeber bleibt in juristischer und wirtschaftlicher Hinsicht Eigentümer des Leasingobjektes, während der Leasingnehmer unter Umständen alle Pflichten, Risiken und Rechte übernimmt. Er muß dann für Instandhaltung, Reparatur und Betriebsbereitschaft des Objektes sorgen.

Welche Leasingformen gibt es?
Es gibt einmal die "herstellerabhängige" Leasinggesellschaft (Autohersteller); und die "herstellerunabhängige" Leasinggesellschaft, die wie der Name bereits sagt, unabhängig vom Hersteller Leasingverträge über die verschiedensten Objekte abschließt.

Arten der Leasingverträge
Mietvertragsähnlicher Leasingvertrag
Der Leasinggeber bleibt für Wartung, Versicherung und Reparaturen verantwortlich; er trägt damit das volle Risiko und bleibt Eigentümer des Objektes. Der Leasingnehmer zahlt eine (tgl., wöchentl., monatl. oder jährliche) Miete. Dieser Vertrag kann sofort bzw. kurzfristig gekündigt und das Objekt jederzeit neu vermietet werden. Diese Variante ist für Objekte gedacht, die nicht für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ( bis ca. 40%) benötigt werden.

Finanzierungs-Leasingvertrag
Hier übernimmt der Leasingnehmer die volle Verantwortung sowie das Risiko für das Objekt. Es wird eine Grundmietzeit vereinbart, die mind. 40-90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Dadurch bleibt der Leasinggeber, auch aus steuerlichen Gründen, im juristischen und wirtschaftlichen Sinne Eigentümer der Sache. Der Vertrag ist nur dann vorzeitig oder fristlos kündbar, wenn der Leasingnehmer die Raten nicht rechtzeitig zahlt. Zu dem kann der Leasinggeber dann Schadensersatz verlangen. Der Leasingnehmer kommt für die Amortisation (Anschaffungs-, Herstellungs- und Finanzierungskosten sowie den Gewinn des Leasinggebers) auf. Er zahlt je nach Vertragsart entweder nur Raten oder Raten plus An- und Schlußzahlung. Es gibt Voll- und Teilamortisationsverträge.

Leasing für Existenzgründer?
Über die Möglichkeit der Finanzierung durch Leasing sollten sich Existenzgründer von Leasingexperten (Hausbank, Steuerberater o. Leasinggesellschaften) beraten lassen. Erfahrungsgemäß werden Existenzgründer von Leasinggebern nach den gleichen Bonitätskriterien geprüft, wie von anderen Kreditgebern auch und benötigen daher eine entsprechende Bankauskunft. Auch aus diesem Grunde sollten sich Existenzgründer im Vorfeld von ihrer Hausbank beraten lassen, welche Objekte geleast werden können, ohne evtl. Fördergelder zu gefährden. Steuerliche Vorteile dürften sich hier kaum ergeben. In den ersten Jahren fallen aufgrund der höheren Aufwendungen kaum Gewerbekapital- bzw. Vermögenssteuern an.

Wahl der richtigen Leasinggesellschaft
Genauso sorgfältig wie Sie Ihre Hausbank ausgesucht haben, sollten Sie auch bei der Auswahl von Leasingesellschaften verfahren. Informieren Sie sich ausführlich über Vertragsbedingungen, Leistungen und Kosten. Auch hier gilt: nicht immer ist das niedrigste Angebot auch gleich das beste.
 

 

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