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die kleine AG an der Börse
- Eigenkapital mit Aktien aufstocken
Seit 1994 gibt es die Möglichkeit,
eine GmbH in eine kleine AG umzuwandeln. Damit haben sich die Chancen,
neues Eigenkapital zu beschaffen, erweitert. Was Sie zur kleinen Aktiengesellschaft
wissen und für den Weg an die Börse beachten sollten, erfahren Sie hier.
Wissenswertes über
die kleine AG
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Für die Gründung
werden auf einer Gründungsversammlung die Ziele und Regeln schriftlich
festgelegt.
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Diese Satzung wird vor
dem Notar beurkundet.
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Bei einer Bank sind auf einem
Sperrkonto
mind. 100.000 Mark einzuzahlen.
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Mit der Urkunde lassen Sie sich
im Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht eintragen.
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Es gibt sogar die Mögllichkeit
einer Ein-Mann-AG.
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Aufsichtsrat und
Vorstand
werden ernannt; sie bestimmen über die Verwendung des Gewinns.
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Wird das Unternehmen an der
Börse
gehandelt, beschränkt sich die Gewinnrücklage auf 50 Prozent.
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Der Vorstand ist nur dem Aufsichtsrat
zur Rechenschaft verpflichtet. Der Einfluß der Aktionäre
kann beschränkt werden.
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Für die Einladung zur
Hauptversammlung genügt ein Einschreibebrief, hier ist keine öffentliche
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vorgeschrieben.
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Im Gegensatz zur großen
AG, besteht hier ein Mitbestimmungsrecht
erst ab 500 Mitarbeitern.
Der richtige Weg zur Börse
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Um Ihre Bereitschaft zum Schritt
in die Öffentlichkeit zu prüfen, schreiben Sie alle Vor-
und Nachteile einer Börseneinführung auf.
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Überlegen Sie mit den zukünftigen
Anteilseignern die Verteilung der Anteile. Ziehen Sie dafür einen
Rechtsanwalt zu Rate.
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Ist Ihre Firma bereit für
den Amtlichen Handel oder wollen Sie Ihre Aktien im Freiverkehr anbieten?
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Bestimmen Sie eine Person als
Koordinator für die internen und repräsentativen, öffentlichen
Aufgaben.
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Lassen Sie zur Ermittlung des
Emissionspreises eine unabhängige Unternehmensbewertung durchführen.
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Als Probelauf wird anhand des
angenommenen Kurs-Gewinn-Verhlältnisses der spätere Aktienpreis
ermittelt.
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Am einfachsten gründen
Sie die AG, wenn Sie das gesamte Unternehmen umwandeln. Dadurch werden
alle Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile automatisch zu Aktionären.
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Um die Aktie erfolgreich zu
vermarkten, lohnt sich die Überlegung, das Marketing einem Spezailisten
zu übertragen (Makler/Finanzmarketingagentur).
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Aufgrund der Erfahrungen aus
dem Probelauf, können Sie nun das komplette Börsen-Einführungskonzept
zusammenstellen.
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Suchen Sie sich nun eine leistungsstarke,
börsenerfahrene Emissionsbank und stellen Sie eine künftige Zusammenarbeit
mit dieser sicher. Das muß nicht Ihre Hausbank sein.
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Beim technischen Zulassungsverfahren
der jeweiligen Börse ist Ihnen oft die Bank oder der Makler behilflich.
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Die AG muß einen Börsenprospekt
anfertigen und den Zulassungsantrag veröffentlichen.
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Auch nach dem Börsengang
muß die AG Informationen über aktuelle Unternehmensdaten an
Presse, Aktionäre, Anlageberater und Analysten weiterleiten.
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