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gesetzliche Krankenversicherungen



Was Sie beim Krankenkassenwechsel beachten sollten
Wer kann von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung wechseln?
Welche Unterschiede gibt es zwischen den gesetzlichen Krankenkassen?
Was sind die gesetzlich festgelegten Leistungen der GKV?
Worin besteht der Unterschied bei den restlichen vier Prozent der Krankenkassenleistungen?
Werden die Kosten für natürliche Heilmethoden erstattet?

Was sind die gesetzlich festgelegten Leistungen der GKV?


Die von Gesetz vorgegebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten die medizinische Grundversorgung der Versicherten. Eine Aufstellung dieser Leistungen finden Sie auf der Site des Bundesgesundheitsministeriums ( www.bmgs.bund.de).

Grundlage für die Leistung durch die GKV ist immer die einfache und zweckmäßige Lösung.

Das bedeutet zum Beispiel für Brillenträger, dass sie Brillengläser in der jeweils einfachsten Version erstattet bekommen (keine Entspiegelung, Kunststoffgläser, etc), wenn sich ihre Sehkraft um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat. Für Gestelle gibt es keine Zuzahlung mehr.

Bei physikalisch-therapeutischen Verordnungen wie beispielsweise Massagen, Bädern, Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie müssen Versicherte, ab 18 Jahren, 15 % der Kosten selbst tragen.

Bei zahnärztlicher Behandlung umfassen die zahnmedizinischen Leistungen die Behandlung der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Vorsorge und den Zahnersatz. 50 % bis maximal 65 % des notwendigen Zahnersatzes werden erstattet.

Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahren können sich einmal jährlich zur Früherkennung von Krebserkrankungen untersuchen lassen. Für eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung zahlt die Krankenkasse ab dem 35. Lebensjahr des Versicherten alle zwei Jahre.

Säuglinge und Kleinkinder werden im Rahmen des Früherkennungsprogramm, in der Zeit von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr, neun mal zu festgelegten Zeitpunkten ärztlich untersucht. Eine weitere Untersuchung erfolgt zu Beginn der Pubertät.

Seit dem 01.01.99 ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft: die Kosten für Psychotherapie bei allen zugelassenen Therapeuten, werden im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes erstattet.

 

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