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Zur Zeit können Sie folgende Naturkatastrophen absichern:
[mk] Hausrats-, Kasko- und Wohngebäudeversicherung:
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Hagel, Blitz und Donner
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Sturm ab der Windstärke 8 (=Windgeschwindigkeiten
ab 70 Kilometer pro Stunde )
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Bei Windstärken unter 70 kmh, muss bei Sturmschäden
ein Fremdverschulden nachgewiesen werden.
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Frostschäden, Glatteis
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Nebel (=gilt nicht aufgrund von Alkoholgenuss, sondern
nur bei wetterbedingtem Nebel)
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starke Regenmassen, wenn diese durch vom Sturm herbeigeführte
Gebäudeschäden, also quasi von oben, Ihr Mobiliar verwässern
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Überschwemmung ist nur innerhalb der Kaskoversicherung
Ihres KFZ abgesichert
Als Zusatz zur Hausrats- und Wohngebäudeversicherung
gibt es die Elementar-Zusatzversicherungen für
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Überschwemmungen aufgrund von Hochwasser, Niederschlägen
oder Schneeschmelze
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Erdbeben
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Erdrutsch
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Erdsenkungen
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Lawine
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Schneedruck
Ausnahme: wenn Sie noch einen Versicherungsvertrag
aus DDR-Beständen Ihr Eigen nennen, besteht die Wahrscheinlichkeit,
dass Hochwasserschäden noch mitversichert sind.
Was bisher nur sehr schwer versichert werden
kann:
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Hochwasser auf Grund von Rückstau aus der Kanalisation
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Sturmflut
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Krieg
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Reaktorunfall
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Seuchen
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Metereoiteneinschläge
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Flugzeugabstürze
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Dürre,
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Schädlingsbefall
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