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Das Versicherungsprinzip bei höherer Gewalt / Naturkatastrophen

[mk] Die gute Nachricht vorne weg:

Landet ein Ufo in Ihrem Wohnzimmer und verpatzt die Landung, so können Sie evtl. Folgeschäden mit Unterstützung Ihrer Hausrat-, bzw. Wohngeäudeversicherung abmildern (so genannter Anprall oder Absturz von unbemannten Flugkörpern). Etwas schwieriger wird es bei ausschliesslich terrestrischen Naturkatastrophen.
 

Generell gilt:

Es ist so einfach nicht, sich bzgl. der Folgen von Naturkatastrophen rundum abzusichern. Bei Schäden durch Sturm ab Windstärke 8, Glatteis, Nebel, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer kann man sowohl Unfallversicherungen als auch erweiterte Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen in ANspruch nehmen. Aber schon bei Hochwasser wird es schwieriger. In einigen Fällen ist es möglich, eine so genannte "Elementarversicherung", bzw. "erweiterte Elementar-Zusatzversicherung" in Verbindung mit Versicherungspolicen rund um das Eigentum abzuschliessen.
 
 

Man sollte dabei folgende Grundüberlegung sein Eigen nennen:

besteht deutlich die Gefahr, dass man einen Schaden direkt oder indirekt geradezu herbeiführt oder gar magisch anzieht, so wird man dieses Risiko schwerlich oder nur sehr teuer versichern können.
 

Beispiele:

Sie ziehen in ein Haus an eine Küste von Sylt. Sie ziehen in das Erdbebengebiet von Los Angeles. Sie lassen sich nieder in Gebieten, in denen häufig Waldbrände entfachen. Sie bauen sich gleich hinterm Deich ein kleines Gartenhäuschen oder stellen dort trotz Hochwasserwarnung Ihr Auto ab. In all diesen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Schaden durch eine Naturkatastrophe erleiden, sehr hoch. Die Folge: Sie können sich nicht oder nur sehr teuer gegen einen evtl. eintretenden Schaden versichern.
 

Das heisst aber nicht, dass Sie alle Naturkatastrophen und deren Folgen völlig ungeschützt über sich ergehen lassen müssen. Anlaufstellen sind v.a. Versicherungen, die auf Grund bestimmter Anschaffungen abgeschlossen werden:

  • für bewegliches Eigentum die Hausrat- Kaskoversicherungen,
  • für Immobilien die Wohngebäudeversicherungen (während der Bauphase und nach Fertigstellung).


Zur Frage der Haftpflichtversicherung

Ein Orkan stürmt durch Ihre Strasse und weht mit ungeheurer Wucht Ihre Gartenmöbel zum Nachbarn. An seinem Haus werden dadurch Schäden verursacht. Tritt hier Ihre Haftpflichtversicherung ein?

Nicht wirklich, da die Grundlage der Haftpflichtversicherung lautet: nur, wenn man eindeutig die Schuld an dem verursachten Schaden trägt, muss man auch die Haftung für entstandene Schäden übernehmen. Wer aber trägt die eindeutige Schuld an den Folgen von Naturgewalten? Solange Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht grob verletzt haben, können Sie für solche Schäden nicht haftbar gemacht werden. Daraus folgt:  ohne Haftung auch kein Haftpflichtschaden.

Aber:  es kann Ihnen natürlich passieren, dass Ihr Nachbar Sie und Ihre Gartenmöbel haftbar machen möchte, d.h.: Sie dennoch für den Schaden aufkommen sollen. In diesem Fall kann eine Haftpflichtversicherung günstig sein, um mit deren Unterstützung unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dies unter Umständen sogar bis hin zu einem Gerichtsstreit.
 

 

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