[mk] Die gute Nachricht vorne weg:
Landet ein Ufo in Ihrem Wohnzimmer und verpatzt
die Landung, so können Sie evtl. Folgeschäden mit Unterstützung
Ihrer Hausrat-, bzw. Wohngeäudeversicherung abmildern (so genannter
Anprall oder Absturz von unbemannten Flugkörpern). Etwas schwieriger
wird es bei ausschliesslich terrestrischen Naturkatastrophen.
Generell gilt:
Es ist so einfach nicht, sich bzgl. der Folgen
von Naturkatastrophen rundum abzusichern. Bei Schäden durch Sturm
ab Windstärke 8, Glatteis, Nebel, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer kann
man sowohl Unfallversicherungen als auch erweiterte Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen
in ANspruch nehmen. Aber schon bei Hochwasser wird es schwieriger. In einigen
Fällen ist es möglich, eine so genannte "Elementarversicherung",
bzw. "erweiterte Elementar-Zusatzversicherung" in Verbindung mit Versicherungspolicen
rund um das Eigentum abzuschliessen.
Man sollte dabei folgende Grundüberlegung
sein Eigen nennen:
besteht deutlich die Gefahr, dass man einen Schaden
direkt oder indirekt geradezu herbeiführt oder gar magisch anzieht,
so wird man dieses Risiko schwerlich oder nur sehr teuer versichern können.
Beispiele:
Sie ziehen in ein Haus an eine Küste von
Sylt. Sie ziehen in das Erdbebengebiet von Los Angeles. Sie lassen sich
nieder in Gebieten, in denen häufig Waldbrände entfachen. Sie
bauen sich gleich hinterm Deich ein kleines Gartenhäuschen oder stellen
dort trotz Hochwasserwarnung Ihr Auto ab. In all diesen Fällen ist
die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Schaden durch eine Naturkatastrophe
erleiden, sehr hoch. Die Folge: Sie können sich nicht oder nur sehr
teuer gegen einen evtl. eintretenden Schaden versichern.
Das heisst aber nicht, dass Sie alle Naturkatastrophen
und deren Folgen völlig ungeschützt über sich ergehen lassen
müssen. Anlaufstellen sind v.a. Versicherungen, die auf Grund bestimmter
Anschaffungen abgeschlossen werden:
-
für bewegliches Eigentum die Hausrat- Kaskoversicherungen,
-
für Immobilien die Wohngebäudeversicherungen
(während der Bauphase und nach Fertigstellung).
Zur Frage der Haftpflichtversicherung
Ein Orkan stürmt durch Ihre Strasse und weht
mit ungeheurer Wucht Ihre Gartenmöbel zum Nachbarn. An seinem Haus
werden dadurch Schäden verursacht. Tritt hier Ihre Haftpflichtversicherung
ein?
Nicht wirklich, da die Grundlage der Haftpflichtversicherung
lautet: nur, wenn man eindeutig die Schuld an dem verursachten Schaden
trägt, muss man auch die Haftung für entstandene Schäden
übernehmen. Wer aber trägt die eindeutige Schuld an den Folgen
von Naturgewalten? Solange Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht grob verletzt
haben, können Sie für solche Schäden nicht haftbar gemacht
werden. Daraus folgt: ohne Haftung auch kein Haftpflichtschaden.
Aber: es kann Ihnen natürlich passieren,
dass Ihr Nachbar Sie und Ihre Gartenmöbel haftbar machen möchte,
d.h.: Sie dennoch für den Schaden aufkommen sollen. In diesem Fall
kann eine Haftpflichtversicherung günstig sein, um mit deren Unterstützung
unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dies unter Umständen sogar
bis hin zu einem Gerichtsstreit.