[mk] Nicht nur Adel verpflichtet: auch Versicherungsnehmer
sind verpflichtet:
1.) Eine sehr achtsame Aufstellung
aller versicherten Gegenstände zu führen. Für diese Inventarlisten
Ihres Haushaltes stellen Versicherungen sogenannte Wertermittlungstabellen
zur Verfügung. Fügen Sie der Liste Quittungen, Fabrikate, Seriennummern,
Expertisen bei und halten Sie sie immer auf dem aktuellen Stand,
um weder unter- noch überversichert zu sein.
2.) Im Falle des Schadens müssen Sie sehr
schnell reagieren und den Schaden unverzüglich melden (max. innerhalb
einer Woche). Dokumentieren Sie den Schaden so genau, wie es Ihnen nur
möglich ist. Führen Sie ein Protokoll, machen Sie Bilder, beweisen
Sie anhand einer aktuellen Tageszeitung den Schadenszeitpunkt. Offizielle
Daten zu Windstärken oder Hochwasserständen erfahren Sie beim
, bzw. Ihrem zuständigen Rathaus. Je penibler die
Schadensaufstellung, desto erfolgreicher und schneller wird die Schadensregulierung
sein.
3.) Sie müssen äusserste
Sorgfalt walten lassen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
(sog. Schadenminderungspflicht). Sonst werden
bei der Schadensregulierung Auszahlungen gekürzt oder gar ganz gefährdet.
Beispiel Hochwasser: versinkt Ihr Auto ohne Vorwarnung in den überlaufenden
Fluten der Elbe, sind die Chancen für einen positive Schadensregulierung
hoch. Hatten Sie Kenntnis davon, dass Ihr Auto bald weggeschwemmt werden
könnte, so sind Sie verpflichtet, es in Sicherheit zu bringen.