Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine freiwillige Versicherung.
Die Rentenversicherung ist als zusätzliche Rente abschließbar.
Ein Todesfallrisiko ist in der Regel gar nicht oder nur sehr gering
abzusichern. Dies hat den
Vorteil, das eine höhere Rendite erzielt wird.
Bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird monatlich eine lebenslange, garantierte
Rente ausgezahlt, bzw.
oder ein vereinbarter Einmalbetrag ausgezahlt.
Überschussanteile, die aus dem Finanzierungsverfahren der Rentenversicherung entstehen, können nicht garantiert werden.
Bei einer positiven Wirtschaftslage (v.a. der Aktien- und Immobilienmärkte) ist aber die Wahrscheinlichkeit sehr gross,
dass zu den garantierten Auszahlungsbeträgen zusätzliche Überschussanteile hinzukommen.
Im Idealfall erwirtschaften die Versicherungsgesellschaften sich der garantierte
Auszahlungsbetrag aber um die
Rentenversicherungen sind steuerlich unter Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen
absetzbar.