Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung kommt für Zahlungen
auf die bei einem Rechtsstreit entstehen.
Erstattet werden Rechtsanwaltskosten, Kosten für Sachverständige,
Kosten für Zeugen, und Gerichtskosten
Der Versicherer leistet, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und die Klage
nicht mutwillig erscheint.
Das wichtigste ist meistens nicht versicherbar, zB. Ehestreitigkeiten,
Erbstreitigkeiten usw.
Achten Sie bei dem Abschluß einer Rechtschutzversicherung darauf,
welche Risiken durch den Vertrag abgesichert sind.
Folgende Arten von Rechtschutzversicherungen sind abschließbar:
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Familienrechtschutzversicherung
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Verkehrsrechtschutzversicherung
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Firmenrechtschutzversicherung
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Vereinsrechtschutzversicherung
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Fahrerrechtschutzversicherung
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uvm.