Eine private Krankenvollversicherung können folgende Personen wählen:
- Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt 2005 bei 46.800 € Jahreseinkommen. Beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie überschritten wird.
- Beamte oder Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
- Selbständige, sofern sie nicht als Landwirte oder - mit Einschränkungen - als Künstler oder Publizisten tätig sind.
- Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
- Geringfügig Beschäftigte, die nicht mehr als 400 € monatlich verdienen.
In der privaten Krankenvollversicherung müssen im Gegensatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung
alle Personen einzeln versichert werden.
Für einen Familienvater mit mehreren Kindern, der allein erwerbstätig
ist lohnt sich
die private Krankenvollversicherung nicht.
Wenn Sie sich nur alleine absichern müssen, dann ist die private
Krankenvollversicherung
immer preiswerter und leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung
Was ist vor dem Abschluß
zu beachten
Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherer sollten Sie genau
festlegen ,
welche Leistungen Sie haben möchten, erst dann können Sie
einen Preisvergleich vornehmen.
Fragen Sie auch danach wann die letzten Preiserhöhungen gemacht
wurden, wenn das
schon lange her ist, dann können Sie bald mit Preiserhöhungen
rechnen.
Wichtig: Die Angaben der Gesundheitsprüfung im Antrag
müssen sehr sorgfältig ausgefüllt werden, sonst kann
die Versicherung
die Leistung verweigern.