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Private Krankenvollversicherung



Wer kann eine private Krankenvollversicherung abschließen?
Was ist vor dem Abschluß zu beachten

Tarife:
Ambulanter Tarif
Zahntarif
Krankenhaustarif
Krankentagegeld
Krankenhaustagegeld


Wer kann eine private Krankenvollversicherung abschließen?

Eine private Krankenvollversicherung können folgende Personen wählen:
  • Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt 2005 bei 46.800 € Jahreseinkommen. Beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie überschritten wird.
  • Beamte oder Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
  • Selbständige, sofern sie nicht als Landwirte oder - mit Einschränkungen - als Künstler oder Publizisten tätig sind.
  • Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
  • Geringfügig Beschäftigte, die nicht mehr als 400 € monatlich verdienen.
In der privaten Krankenvollversicherung müssen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung alle Personen einzeln versichert werden. Für einen Familienvater mit mehreren Kindern, der allein erwerbstätig ist lohnt sich die private Krankenvollversicherung nicht.

Wenn Sie sich nur alleine absichern müssen, dann ist die private Krankenvollversicherung immer preiswerter und leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung  

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Was ist vor dem Abschluß zu beachten

Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherer sollten Sie genau festlegen , welche Leistungen Sie haben möchten, erst dann können Sie einen Preisvergleich vornehmen. Fragen Sie auch danach wann die letzten Preiserhöhungen gemacht wurden, wenn das schon lange her ist, dann können Sie bald mit Preiserhöhungen rechnen.
Wichtig: Die Angaben der Gesundheitsprüfung  im Antrag müssen sehr sorgfältig ausgefüllt werden, sonst kann die Versicherung die Leistung verweigern.  

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