Wer kann von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung wechseln?
In Deutschland ist man als Arbeitnehmer
verpflichtet, einer "gesetzlichen Krankenkasse" beizutreten. Ausgenommen
von dieser Bestimmung sind Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen
ab 46.800 € (Beitragsbemessungsgrenze
für das Jahr 2005).
Weitere Ausnahmen sind Beamte und
Selbstständige,
diese können sich entweder privat versichern, oder, auf freiwilliger
Basis bei gesetzlichen Krankenkassen versichern lassen. Ist letzteres der
Fall richten sich ihre Beiträge nach ihrem Einkommen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Ende Juli, werden die Beiträge für freiwillig Versicherte sinken.
Im Gegensatz zu Pflichtversicherten wurde bei freiwillig Versicherten bisher
bei der Beitragsbemessung nicht nur die gesetzliche Rente, sondern
auch Zinserträge, Mieteinnahmen, private Renten,
etc. berücksichtigt.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den gesetzlichen Krankenkassen?
96 Prozent des
Leistungsspektrums
der gesetzliche Krankenkassen sind ohnehin von der Gesetzgebung
vorgeschrieben. Wichtigstes Entscheidungskriterium bei der Wahl der Krankenkasse
ist deshalb die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Die Beitragshöhe für die gesetzliche
Krankenversicherung richtet sich nach dem Bruttomonatseinkommen
des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags.
Derzeit werden je nach Kasse zwischen 11,2 % und 14,9 % des beitragspflichtigen
Bruttoarbeitsentgelts verlangt. Eine Beitragsrückerstattung
bei Leistungsfreiheit gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) nicht.
Die Höhe Ihrer Beitragssätze
können Sie im Krankenversicherungsvergleich der infoquelle,
in Zusammenarbeit mit aspectonline, ermitteln

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