Gesetzliche Krankenkassen dürfen die
Kosten für die Leistungen von Heilpraktikern nicht übernehmen.
Wer sich regelmäßig von einem Heilpraktiker behandeln
lassen möchte, sollte eine private Zusatz-Krankenversicherung
abschliessen.
Für viele Versicherungsnehmer stehen
die natürlichen, bzw. alternativen Heilmethoden im Vordergrund.
Die "grossen" Krankenkassen bieten zwar an, dass natürliche Heilmethoden
in Anspruch genommen werden können, doch es muss vor der jeweiligen
Behandlung geklärt werden, ob die Kosten (teilweise) von der Kasse
übernommen werden. Das bedeutet der Versicherungsnehmer hat, wenn
er der Krankenkasse beitritt, in der Regel keine Garantie, dass das von
ihm erwünschte Heilverfahren auch bezahlt wird.
Nur sehr wenige Krankenkassen haben besondere
Therapierichtungen
und seriöse Naturheilverfahren in ihren Leistungskatalog als
Satzungsleistungen aufgenommen.
Eine von ihnen ist die Securvita BKK. Den
Leistungskatalog
mit Naturheilverfahren, Kriterien für die Bewertung der Therapieeinrichtungen,
sowie die Erstattungssätze bei Naturheilverfahren finden Sie
hier:
Auch die IKK Hamburg führt derzeit
eine Initiative für alternative Medizin durch, in deren Rahmen die
Kostenübernahme bei ausgewählten Naturheilverfahren gewährleistet
werden soll. Weitere Informationen zu diesem Modellprojekt finden Sie hier: