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Drei Versicherungsarten sind im Bereich Autoversicherungen
von Bedeutung: Haftpflicht-, Kasko und Insassenversicherung.
Sie sind in den AKB = (Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft), die jeder Versicherungspolice beiliegen
sollten, geregelt.
1. Haftpflichtversicherung
Wer hierzulande Auto fahren möchte, ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Schadenersatzansprüche gegen Kfz-Halter,
mit deren Fahrzeug ein Unfall verursacht wurde, werden so reguliert.
Der Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Doppelkarte,
die bei der Zulassung eines Fahrzeugs vorhanden sein muss.
Sollte nicht klar sein, wer für einen Unfallschaden aufkommen muss,
fungiert die Haftpflichtversicherung "indirekt" als Rechtschutzversicherung.
In solchen Fällen prozessieren die Versicherungen der beteiligten
Parteien untereinander.
Rechtsanwaltgebühren und Gerichtskosten müssen
dann nicht vom Fahrzeughalter bezahlt werden.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Mindestdeckungssumme
von 5 Millionen Mark für Personenschäden (maximal 15 Millionen
Mark bei Verletzung von drei oder mehr Personen). Bei Vermögens-
und Sachschäden beträgt die Mindestdeckungssumme 1 Million
Mark.
2. Kaskoversicherung
2.1. Die Vollkasko-Versicherung
Die Vollkasko-Versicherung deckt Sachschäden am versicherten
Fahrzeug ganz ab. Diese Versicherungsform empfiehlt sich besonders für
neue Fahrzeuge, bei denen die eventuelle Schadenssumme sehr hoch sein kann.
Auch bei Auslandsreisen kann es sinnvoll sein eine Vollkasko-Versicherung
abzuschließen, da es im Schadenfall sehr schwierig sein kann Haftpflichtansprüche
geltend zu machen. Außerdem haben einige Länder sehr geringe
gesetzliche Mindestdeckungssummen, so dass nur ein Teil eines möglichen
Schadens gedeckt ist.
Sie reguliert alle Schäden am eigenen Auto, egal, ob der Halter
selbst einen Unfall verursacht (Kollisionskasko-Versicherung), der Unfallgegner
Fahrerflucht
begeht oder der Pkw von Unbekannten mutwillig beschädigt wird (Vandalismus).
Entsprechend hoch sind hier jedoch die Beiträge.
Wie bei der Autohaftpflichtversicherung gibt es auch bei der Vollkaskoversicherung
einen Schadenfreiheitsrabatt. Im Schadenfall findet eine Rückstufung
statt, der Beitrag steigt. Wird der Schaden jedoch durch die Teilkasko-Versicherung
abgedeckt, gibt es keine Rückstufung.
Besonders bei der Vollkasko-Versicherung ist es empfehlenswert eine
Selbstbeteiligung
zu vereinbaren, je höher diese ist, umso geringer ist der Versicherungsbeitrag.
2.2. Die Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung deckt Sachschäden am versicherten Fahrzeug
ab. Hierbei sind verschiedene Selbstbeteiligungen möglich.
Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlt einen kleineren Beitrag.
Je nach Wert des Fahrzeugs, ist nach zwei bis fünf Jahren
eine Teilkasko-Versicherung ausreichend.
Folgende Schäden sind in der Regel durch eine Teilkasko-Versicherung
abgedeckt:
Mehr als die Hälfte der Schäden in Deutschland sind jedoch nur
durch eine Volkasko-Versicherung gedeckt.
Hauptunterschied von der einfachen Haftplicht- zur Teilkasko-Versicherung
ist die Versicherung gegen Diebstahl.
Je älter ein Fahrzeug ist, desto weniger diebstahlgefährdet
ist es in der Regel. Aus diesem Grund sollte man in Erwägung ziehen
ältere Fahrzeuge, je nach Marke zwischen fünf und zehn Jahren,
nur mit der Kfz-Haftpflicht zu versichern.