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Kündigung der KFZ-Versicherung

[mk] Es gibt verschiedene Anlässe die Kfz-Versicherung zu kündigen.
 

Was im Fall der Kündigung unbedingt beachtet werden sollte:

  • Senden Sie das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein, so können Sie im Ernstfall nachweisen, dass das Schreiben bei der Versicherung eingegangen ist.
  • Sie können das Kündigungsschreiben auch persönlich bei der Versicherung vorbeibringen oder durch eine andere Person damit beauftragen. Lassen Sie sich in jedem Fall schriftlich bestätigen, dass die Kündigung abgegeben wurde.
  • Außerdem sollte man die Kündigung aber erst einreichen, wenn man den Vertrag der neuen Versicherung schon hat. Ansonsten steht man womöglich ohne die gewünschte Versicherung da, denn Gesellschaften, die Kaskoversicherungen anbieten, können sich vorbehalten Kunden nicht aufzunehmen.
Ordentliche Kündigung


Kfz-Versicherungsverträge verlängern sich in den meisten Fällen automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ein Versicherungsjahr entspricht in der Regel einem Kalenderjahr.

Bis Ende November kann man die Kfz-Versicherung ohne Angabe von Gründen wechseln. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung bis 30. November vorliegen.
 
 

Außerordentliche Kündigung


1. Nach Beitragserhöhung
2. Im Schadenfall
3. Fortfall des versicherten Risikos
4. Beim Fahrzeugverkauf

1. Nach Beitragserhöhung

Wenn der Versicherungsbeitrag um mehr als 5% im Vergleich zum letzten Beitrag, oder um mehr als 25% im Vergleich zum ersten Beitrag erhöht wird, kann die kfz-Versciherung gekündigt werden.

Der überwiegende Teil der Auto-Versicherungsgesellschaften wird zum nächsten Jahr die Beiträge anheben. (Quelle: Stiftung Warentest)

Wer aufgrund des Preisanstiegs kündigen möchte, muss dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung tun.
 

2. Im Schadenfall

Auch nach einem Schaden ist die Kündigung möglich. Wer zum Beispiel mit dem Verhalten seiner Versicherung im Schadenfall nicht zufrieden ist, kann wechseln.

Sogar wenn die Gesellschaft den Schaden ersetzt, kann man kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen bis einen Monat.

Zu beachten ist, dass der Versicherung bei Kündigung im Schadenfall die Prämie bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zusteht. Dennoch entfällt der Versicherungsschutz sofort.
 

3. Fortfall des versicherten Risikos

Wer sein versichertes Fahrzeug verkauft, muß den Vertrag nicht extra kündigen. Es genügt eine Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs, die zusammen mit der Abmeldebescheinigung und dem Kaufvertrag beim Versicherer eingereicht wird.

Der Vertrag wird dann zu diesem Zeitpunkt abgerechnet.

Wenn der Versicherungsnehmer bei derselben Versicherung einen Vertrag über ein neues Fahrzeug abschliesst, wird der nicht verbrauchte Beitrag mit dem Beitrag für die neue Versicherung verrechnet.
 

4. Beim Fahrzeugverkauf

Hier sollte die Fahrzeugübergabe und die Übergabe der Papiere schriftlich festgehalten und quittiert werden.

Mustervertrag (Compuserve: pdf-Dokument, 10 KB, 3 Seiten) zum Verkauf von gebrauchen Fahrzeugen. Mustervertrag (Formblitz: pdf-Dokument, 350 KB, 8 Seiten)

Kopie der Abmeldung und Name des Neubesitzers sollten der Versicherung so schnell wie möglich übermittelt werden.

Lassen Sie sich auf jeden Fall den Personalausweis des Käufers zeigen.

Sollte der Fahrzeugkäufer keinen Wohnsitz in Deutschland haben, melden Sie das Fahrzeug unbedingt vor dem Verkauf ab, oder begeleiten Sie den Käufer zur Zulassungsstelle.

 

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