[mk] Es gibt verschiedene Anlässe die Kfz-Versicherung zu kündigen.
Was im Fall der Kündigung unbedingt beachtet werden sollte:
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Senden Sie das Kündigungsschreiben als
Einschreiben
mit Rückschein, so können Sie im Ernstfall nachweisen, dass
das Schreiben bei der Versicherung eingegangen ist.
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Sie können das Kündigungsschreiben
auch persönlich bei der Versicherung vorbeibringen oder durch eine
andere Person damit beauftragen. Lassen Sie sich in jedem Fall schriftlich
bestätigen, dass die Kündigung abgegeben wurde.
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Außerdem sollte man die Kündigung
aber erst einreichen, wenn man den Vertrag der neuen Versicherung
schon hat. Ansonsten steht man womöglich ohne die gewünschte
Versicherung da, denn Gesellschaften, die Kaskoversicherungen anbieten,
können sich vorbehalten Kunden nicht aufzunehmen.
Ordentliche Kündigung
Kfz-Versicherungsverträge verlängern sich in den meisten
Fällen automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen
Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ein Versicherungsjahr
entspricht in der Regel einem Kalenderjahr.
Bis Ende November kann man die Kfz-Versicherung
ohne
Angabe von Gründen wechseln. Das Kündigungsschreiben muss
der Versicherung bis 30. November vorliegen.
Außerordentliche Kündigung
1. Nach Beitragserhöhung
2. Im Schadenfall
3. Fortfall des versicherten Risikos
4. Beim Fahrzeugverkauf
1. Nach Beitragserhöhung
Wenn der Versicherungsbeitrag um
mehr als 5% im Vergleich zum letzten Beitrag, oder um mehr als 25% im Vergleich
zum ersten Beitrag erhöht wird, kann die kfz-Versciherung gekündigt
werden.
Der überwiegende Teil der Auto-Versicherungsgesellschaften
wird zum nächsten Jahr die Beiträge anheben. (Quelle: )
Wer aufgrund des Preisanstiegs kündigen
möchte, muss dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung
tun.
2. Im Schadenfall
Auch nach einem Schaden ist die Kündigung
möglich. Wer zum Beispiel mit dem Verhalten seiner Versicherung im
Schadenfall nicht zufrieden ist, kann wechseln.
Sogar wenn die Gesellschaft den Schaden
ersetzt, kann man kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt
zwei Wochen bis einen Monat.
Zu beachten ist, dass der Versicherung
bei Kündigung im Schadenfall die Prämie bis zum Ende des laufenden
Versicherungsjahres zusteht. Dennoch entfällt der Versicherungsschutz
sofort.
3. Fortfall des versicherten Risikos
Wer sein versichertes Fahrzeug verkauft,
muß den Vertrag nicht extra kündigen. Es genügt eine Mitteilung
über den Verkauf des Fahrzeugs, die zusammen mit der Abmeldebescheinigung
und dem Kaufvertrag beim Versicherer eingereicht wird.
Der Vertrag wird dann zu diesem Zeitpunkt
abgerechnet.
Wenn der Versicherungsnehmer bei derselben Versicherung einen Vertrag
über ein neues Fahrzeug abschliesst, wird der nicht verbrauchte Beitrag
mit dem Beitrag für die neue Versicherung verrechnet.
4. Beim Fahrzeugverkauf
Hier sollte die Fahrzeugübergabe und die Übergabe der
Papiere
schriftlich festgehalten und quittiert werden.
(Compuserve: pdf-Dokument, 10 KB, 3 Seiten) zum Verkauf von gebrauchen
Fahrzeugen.
(Formblitz: pdf-Dokument, 350 KB, 8 Seiten)
Kopie der Abmeldung und Name des Neubesitzers sollten
der Versicherung so schnell wie möglich übermittelt werden.
Lassen Sie sich auf jeden Fall den Personalausweis des Käufers
zeigen.
Sollte der Fahrzeugkäufer keinen Wohnsitz in Deutschland haben,
melden Sie das Fahrzeug unbedingt vor dem Verkauf ab, oder begeleiten Sie
den Käufer zur Zulassungsstelle.