Höhe der Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Fahrzeughalter sich
im Schadenfall mit einem zuvor festgesetzten Betrag selbst an den Unfallkosten
beteiligt. Alles was über den Selbstbeteligungsbetrag hinausgeht,
wird vom Versicherer bezahlt.
Die Selbstbeteiligungsraten liegen in der Regel bei 300 Mark
(Teilkasko), 650 oder 1000 Mark (Vollkasko). Je höher die Selbstbeteiligung,
umso geringer ist der Versicherungsbeitrag. Wer keine Selbstbeteiligung
möchte, zahlt natürlich einen höheren Beitrag.
Öffentlicher Dienst/ Berufszugehörigkeit
Die Rabatte für Angehörige des öffentlichen Dienstes
betragen, je nach Versicherung 10% bis 30%. Auch für die Berufsgruppe
der Landwirte können Rabatte gewährt werden.
Andere Rabatte:
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Garagenbenutzung
Wer sein Auto in der Garage und nicht auf der Straße abstellt,
bezahlt aufgrund des geringeren Risikos, einen kleineren Versicherungsbeitrag.
Der Beitragsnachlass beträgt, je nach Gesellschaft, zwischen
5 und 15%, je nachdem ob das Fahrzeug in Einzel-, Doppel-, oder Tiefgarage
untergestellt ist.
nach Versicherungsgesellschaft
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Zweitwagenrabatt
Der Versicherungsnehmer erhält für einen Zweitwagen die Schadenfreiheitsklasse
SF1/2 (meist 120%), manchmal auch SF1 (meist 100%) oder SF2 (meist 85%).
Dies ist jedoch oft nur möglich, wenn er den Zweitwagen bei derselben
Gesellschaft versichert, bei der auch der Erstwagen versichert ist.
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Frauentarif
manchmal auch "Lady-Tarif" genannt.
Ein Lady-Rabatt kann gewährt werden, wenn das versicherte Fahrzeug
ausschließlich von einer weiblichen Versicherungsnehmerin
gefahren wird.
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Partnerrabatt
Der Versicherungsnehmer kommt in einer günstigere Schadenfreiheitsklasse
(meist SF1 oder SF 2), wenn auf den Partner bereits ein Pkw bei derselben
Versicherung zugelassen ist.
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Wenigfahrertarif
Wer weniger unter einem bestimmten Kilometer-Limit pro Jahr bleibt,
kann das Fahrzeug zu einem billigeren Tarif versichern.
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Einzelfahrerrabatt
Wenn der Versicherungsteilnehmer sein Fahrzeug ausschließlich
alleine nutzt, kann er einen Einzelfahrerrabatt erhalten.
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Nutzkreisrabatt
Werden nur bestimmte Personen mit dem versicherten Fahrzeug befördert,
kann der Versicherungsnehmer einen Nutzkreisrabatt erhalten.
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Fahrzeugalterrabatt
Wird auch Erstzulassungsrabatt genannt. Je nach Erstzulassung
des Fahrzeuges, erhält der Versicherungsnehmer einen Fahrzeugalterrabatt.
Wer die Voraussetzungen für den Erhalt eines Fahrzeugrabattes
nicht einhält, muss mit einer Vertragsstrafe und/ oder einer
Beitragserhöhung
rechnen.
Außerdem werden die Kosten für einen Unfall nur eingeschränkt
übernommen, wenn die vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen
nicht eingehalten wurden. Zum Beispiel wenn ein anderer Fahrer als der
"Einzelfahrer" am Steuer sitzt, oder ein Mann zum "Lady-Tarif" fährt,
etc.
Die Möglichkeit der Rabattübertragung wird je nach
Versicherungsgesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Eine Übertragung
ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Übertragungspartner
miteinander verwandt oder verheiratet sind, oder in einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft leben.