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Weitere Kriterien zu Einstufung der Versicherungsbeiträge:
Rabatte bei der Kfz-Versicherung



Höhe der Selbstbeteiligung


Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Fahrzeughalter sich im Schadenfall mit einem zuvor festgesetzten Betrag selbst an den Unfallkosten beteiligt. Alles was über den Selbstbeteligungsbetrag hinausgeht, wird vom Versicherer bezahlt.

Die Selbstbeteiligungsraten liegen in der Regel bei 300 Mark (Teilkasko), 650 oder 1000 Mark (Vollkasko). Je höher die Selbstbeteiligung, umso geringer ist der Versicherungsbeitrag. Wer keine Selbstbeteiligung möchte, zahlt natürlich einen höheren Beitrag.
 
 

Öffentlicher Dienst/ Berufszugehörigkeit


Die Rabatte für Angehörige des öffentlichen Dienstes betragen, je nach Versicherung 10% bis 30%. Auch für die Berufsgruppe der Landwirte können Rabatte gewährt werden.
 
 

Andere Rabatte:
  • Garagenbenutzung

  • Wer sein Auto in der Garage und nicht auf der Straße abstellt, bezahlt aufgrund des geringeren Risikos, einen kleineren Versicherungsbeitrag. Der Beitragsnachlass beträgt, je nach Gesellschaft, zwischen 5 und 15%, je nachdem ob das Fahrzeug in Einzel-, Doppel-, oder Tiefgarage untergestellt ist.
    nach Versicherungsgesellschaft
  • Zweitwagenrabatt

  • Der Versicherungsnehmer erhält für einen Zweitwagen die Schadenfreiheitsklasse SF1/2 (meist 120%), manchmal auch SF1 (meist 100%) oder SF2 (meist 85%). Dies ist jedoch oft nur möglich, wenn er den Zweitwagen bei derselben Gesellschaft versichert, bei der auch der Erstwagen versichert ist.
     
  • Frauentarif

  • manchmal auch "Lady-Tarif" genannt.
    Ein Lady-Rabatt kann gewährt werden, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich von einer weiblichen Versicherungsnehmerin gefahren wird.
  • Partnerrabatt

  • Der Versicherungsnehmer kommt in einer günstigere Schadenfreiheitsklasse (meist SF1 oder SF 2), wenn auf den Partner bereits ein Pkw bei derselben Versicherung zugelassen ist.
  • Wenigfahrertarif

  • Wer weniger unter einem bestimmten Kilometer-Limit pro Jahr bleibt, kann das Fahrzeug zu einem billigeren Tarif versichern.
     
  • Einzelfahrerrabatt

  • Wenn der Versicherungsteilnehmer sein Fahrzeug ausschließlich alleine nutzt, kann er einen Einzelfahrerrabatt erhalten.
     
  • Nutzkreisrabatt

  • Werden nur bestimmte Personen mit dem versicherten Fahrzeug befördert, kann der Versicherungsnehmer einen Nutzkreisrabatt erhalten.
  • Fahrzeugalterrabatt

  • Wird auch Erstzulassungsrabatt genannt. Je nach Erstzulassung des Fahrzeuges, erhält der Versicherungsnehmer einen Fahrzeugalterrabatt.


Wer die Voraussetzungen für den Erhalt eines Fahrzeugrabattes nicht einhält, muss mit einer Vertragsstrafe und/ oder einer Beitragserhöhung rechnen.

Außerdem werden die Kosten für einen Unfall nur eingeschränkt übernommen, wenn die vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. Zum Beispiel wenn ein anderer Fahrer als der "Einzelfahrer" am Steuer sitzt, oder ein Mann zum "Lady-Tarif" fährt, etc.

Die Möglichkeit der Rabattübertragung wird je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Eine Übertragung ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Übertragungspartner miteinander verwandt oder verheiratet sind, oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben.

 

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