3. Insassenunfallversicherung
[mk] Eine Insassenunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz
für Fahrer und Beifahrer. Sie kann auf Invalidität,
Todesfälle,
Heilkosten oder Tagegeld erweitert
werden.
Die Leistungen der Insassenversicherung sind unabhängig von eventuellen
Haftpflichtansprüchen.
Bei der Insassenunfallversicherung ist das sogenannte Pauschalsystem
üblich. Das heisst jeder Platz im Fahrzeug wird mit einer zuvor vereinbarten
Versicherungssumme
versichert.
Wenn durch einen vom Fahrer verschuldeten Insassen verletzt werden,
kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Doch bei Unfällen, die ohne Verschulden des Fahrers eintreten,
z.B. durch geplatzte Reifen oder eine Ölspur auf der
Fahrbahn, übernimmt die Insassenunfallversicherung die Kosten.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Insassenunfallversicherung
nicht zahlt: z.B. bei vorsätzlich herbeigeführten Unfälle
und Straftaten, bei durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall,
schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder Alkohol (Blutalkoholgehalt
von mehr 1,1 Promille) verursachten Unfällen.
4. Autoschutzbriefe
Zusätzlich bieten viele Autoversicherer Autoschutzbriefe oder
Verkehrsserviceversicherungen an. Ein Autoschutzbrief bezieht sich
immer auf das Fahrzeug.
Autoschutzbriefe sind eine preiswerte Zusatzversicherung. Übernommen
werden folgende Kosten im Schadenfall:
Neuwagenbesitzer sind normalerweise, je nach Hersteller, durch eine
dreijährige
Mobilitätsgarantie geschützt.
Wer ein neus Auto kauft, sollte sich unbedingt erkundigen, welche möglichen
Schadenkosten in dieser Garantie enthalten sind (Pannenhilfe und
Bergungskosten, in einigen Fällen auch die Kosten für Unterkunft,
Mietwagen oder Taxi und Rückreise).