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1.    Kfz-Haftpflichtversicherung
2.    Kaskoversicherung
2.1. Vollkasko
2.1. Teilkasko
3.    Insassenunfallversicherung
4.    Autoschutzbriefe

3. Insassenunfallversicherung


[mk] Eine Insassenunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Fahrer und Beifahrer. Sie kann auf Invalidität, Todesfälle, Heilkosten oder Tagegeld erweitert werden.

Die Leistungen der Insassenversicherung sind unabhängig von eventuellen Haftpflichtansprüchen.

Bei der Insassenunfallversicherung ist das sogenannte Pauschalsystem üblich. Das heisst jeder Platz im Fahrzeug wird mit einer zuvor vereinbarten Versicherungssumme versichert.

Wenn durch einen vom Fahrer verschuldeten Insassen verletzt werden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Doch bei Unfällen, die ohne Verschulden des Fahrers eintreten, z.B. durch geplatzte Reifen oder eine Ölspur auf der Fahrbahn, übernimmt die Insassenunfallversicherung die Kosten.

Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Insassenunfallversicherung nicht zahlt: z.B. bei vorsätzlich herbeigeführten Unfälle und Straftaten, bei durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder Alkohol (Blutalkoholgehalt von mehr 1,1 Promille) verursachten Unfällen.
 
 
 

4. Autoschutzbriefe


Zusätzlich bieten viele Autoversicherer Autoschutzbriefe oder Verkehrsserviceversicherungen an. Ein Autoschutzbrief bezieht sich immer auf das Fahrzeug.

Autoschutzbriefe sind eine preiswerte Zusatzversicherung. Übernommen werden folgende Kosten im Schadenfall:

  • Bergungs- und Abschleppkosten
  • Unterstellkosten
  • Mietwagen
  • Übernachtung
  • Fahrtkosten
  • Krankenrücktransport
  • Unterkunft
  • Fahrzeugverzollung oder -verschrottung
  • Versand von Ersatzteilen
  • Fahrzeugrückholung
Neuwagenbesitzer sind normalerweise, je nach Hersteller, durch eine dreijährige Mobilitätsgarantie geschützt.

Wer ein neus Auto kauft, sollte sich unbedingt erkundigen, welche möglichen Schadenkosten in dieser Garantie enthalten sind (Pannenhilfe und Bergungskosten, in einigen Fällen auch die Kosten für Unterkunft, Mietwagen oder Taxi und Rückreise).

 

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