Home    Newsletter    Kontakt   

      Das Wirtschaftsmagazin informiert Sie über Themen

       rund um den Arbeitsplatz, zu Versicherungen,
       bei der Personalentwicklung, der Karriere, Gesundheit, ...


 
..
  Versicherung
..

  Autoversicherung
...

  Haftpflicht
  Insassenunfallversicherung
  Schadenfreiheitsklassen
  Regionalklassen
  Typklassen
  Rabatte
  Kündigung
  ungünstige
   Schadenfälle

..

  Punkte-Katalog
  Verkehrszentralregister
..

  Anbieter A
  Anbieter B-C
  Anbieter D-F
  Anbieter G-H
  Anbieter I-L
  Anbieter M-O
  Anbieter P-S
  Anbieter T-V
  Anbieter W-Z
..

  

Coaching:

  Konzentration
  Entscheidungsfindung
  Talente/Stärken
  Projektcoaching
..

Kfz-Versicherungen (2)

3. Insassenunfallversicherung


[mk] Eine Insassenunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Fahrer und Beifahrer. Sie kann auf Invalidität, Todesfälle, Heilkosten oder Tagegeld erweitert werden.

Die Leistungen der Insassenversicherung sind unabhängig von eventuellen Haftpflichtansprüchen.

Bei der Insassenunfallversicherung ist das sogenannte Pauschalsystem üblich. Das heisst jeder Platz im Fahrzeug wird mit einer zuvor vereinbarten Versicherungssumme versichert.

Wenn durch einen vom Fahrer verschuldeten Insassen verletzt werden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Doch bei Unfällen, die ohne Verschulden des Fahrers eintreten, z.B. durch geplatzte Reifen oder eine Ölspur auf der Fahrbahn, übernimmt die Insassenunfallversicherung die Kosten.

Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Insassenunfallversicherung nicht zahlt: z.B. bei vorsätzlich herbeigeführten Unfälle und Straftaten, bei durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder Alkohol (Blutalkoholgehalt von mehr 1,1 Promille) verursachten Unfällen.
 
 
 

4. Autoschutzbriefe


Zusätzlich bieten viele Autoversicherer Autoschutzbriefe oder Verkehrsserviceversicherungen an. Ein Autoschutzbrief bezieht sich immer auf das Fahrzeug.

Autoschutzbriefe sind eine preiswerte Zusatzversicherung. Übernommen werden folgende Kosten im Schadenfall:

  • Bergungs- und Abschleppkosten
  • Unterstellkosten
  • Mietwagen
  • Übernachtung
  • Fahrtkosten
  • Krankenrücktransport
  • Unterkunft
  • Fahrzeugverzollung oder -verschrottung
  • Versand von Ersatzteilen
  • Fahrzeugrückholung
Neuwagenbesitzer sind normalerweise, je nach Hersteller, durch eine dreijährige Mobilitätsgarantie geschützt.

Wer ein neus Auto kauft, sollte sich unbedingt erkundigen, welche möglichen Schadenkosten in dieser Garantie enthalten sind (Pannenhilfe und Bergungskosten, in einigen Fällen auch die Kosten für Unterkunft, Mietwagen oder Taxi und Rückreise).

 

infoquelle.de, das naturwissenschaftliche Wirtschaftsmagazin zu Themen, die Menschen bewegen
weiter zu:
Kriterien zur Einstufung des Versicherungsbeitrags
infoquelle.de, das naturwissenschaftliche Wirtschaftsmagazin zu Themen, die Menschen bewegen

 
Was Menschen bewegt!    Am Arbeitsplatz, in der Freizeit ... 
... informieren Sie sich aktuell & kostenfrei im Newsletter

 

1 Seite zurückinfoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben

 


Newsletter
Newsletteranmeldung

hier geht's zum Archiv



weitere Themen
rund ums Auto
TV-Planer
Carpe Diem
Tarot spielen
..
Werbung auf infoquelle
..
Impressum Mailkontakt
..

www.der-muntermacher.de

redaktion@infoquelle.de    © 1999 - 2004    powered by data solution & konzentration.biz