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Versicherungsschutz Ihres Eigentums bei Naturkatastrophen

[mk] Das Dilemma:

Je höher die Wahrscheinlichkeit, dass man von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen ist, desto geringer sind die Chancen auf einen bezahlbaren Versicherungsschutz. Beispiel: man wohnt in einem Hochwassergebiet, in einem Erdbebengebiet o.ä.  -  hier kann man keine Elementarschäden -Zusatzversicherung abschliessen, um die Folgen einer Katastrophe abzumildern.  Auch gegen eindringendes Wasser aus dem Rückstau der Kanalisation kann man sich bisher so gut wie nicht versichern.
 
 

Die Hoffnung:

Auch bei Versicherungen wird natürlich daran gearbeitet, auf die vermehrten Schäden aus Umweltkatastrophen mit neuen Versicherungspolicen zu reagieren. Bei der KFZ-Versicherung (Teilkasko) ist das beispielsweise schon der Fall. Handelt es sich nicht direkt um einen Krieg oder einen Reaktorunfall, sind Elementarschäden, wie eine Überschwemmung, in der KFZ-Teilkasko abgesichert. Der Grund: die Masse an Teilkaskoversicherungen im Land garantiert eine sehr grosse Versicherungsgemeinschaft, die in der Lage ist, Schäden einzelner Mitglieder aufzufangen.  Wäre jeder Bürger verpflichtet, den Hausrat-, bzw. das Wohneigentum auch gegen Elementarschäden zu versichern, würde sich auch in diesem Bereich die Versicherungsgemeinschaft derart vergrössern, das man künftig evtl. in der Lage sein könnte, auch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation in allen Gebieten Deutschlands abzusichern. Dies sind aber natürlich nur wage Zukunftsgedanken

 

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