[mk] Als ob es nicht schon reichen würde, Opfer eines dramatischen Hochwassers
zu sein, trifft es nun auch noch bei den Ohren wie ein Paukenschlag ein:
- - > > "Niemand wird nach der Flutkatastrophe materiell
schlechter gestellt sein als vor der Flutkatastrophe", Gerhard Schröder.
Na toll, zuerst hat der gute Mann die Arbeitslosenzahlen halbiert, nun
wird er Millionen Deutsche finanziell unterstützen, um alle Hochwasserschäden
zu beseitigen. -> Plumpe Wahlkampfrhetorik oder die Gewissheit, doch nicht
wieder gewählt zu werden?
Schauen wir ihm doch einmal etwas konkreter auf die Finger:
Unter
steht geschrieben, dass private Eigentümer und Wohnungsunternehmen
"Zuschüsse zur Instandsetzung oder zur Neuerrichtung" in Höhe
von derzeit 500 Mio € erhalten. Nehmen wir an, es haben nur
500-tausend Wohnungseigentümer Schäden durch das Hochwasser
erlitten: dann erhält jeder 1.000 € für die Instandsetzung
der Gebäude: toll. Mieter von Wohnraum schneiden hier noch schlechter
ab.
An wen mag Herr Schröder also gedacht haben, als er von "Niemand
wird ... materiell schlechter gestellt sein ..." sprach?
Auf der Site
werden wir schlauer: "Schröder bekräftigte in Dresden noch einmal,
dass die Betriebe in den Hochwassergebieten so gestellt werden sollen
wie vor der Flutkatastrophe. Und er fügte hinzu: "Wir müssen
uns bemühen, das gleiche auf private Existenzen zu beziehen", ".
Generell gilt:
Unbürokratische Hilfe ist zwar nicht zu erwarten, aber wenigstens
bürokratische Unterstützung können Geschädigte in Anspruch
nehmen.
Es werden -neben den grandiosen Spendengeldern-
für den Aufbau der Infrastruktur,
für öffentliche Einrichtungen, für Unternehmen, für
die Landwirtschaft, für Wohnungseigentümer und für private
Haushalte eingesetzt.
Für private Haushalte und Unternehmen verbleiben davon (neben Soforthilfemassnahmen)
Aufbauhilfe. Jeder
Landkreis erhält aus dem finanziellen Gesamtpacket einen Anteil (
-> ), der dann nach Beantragung an einzelne Geschädigte
ausgezahlt wird. Ebenfalls sind Unterstützungen bei der Inanspruchnahme
von Krediten (=Kreditabsicherung & niedrige Zinsbelastung) und steuerliche
Entlastungen eingeplant.
Das Prinzip der Verteilung, bzw. wo müssen Sie wann welche Unterstützung
beantragen?
Die Regeln zur Verteilung des Geldes können Sie hier einsehen:
"Gesamtübersicht: Hilfen des Bundes,
Zielgruppenspezifische Übersicht und Kontaktadressen":
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Neben den Landratsämtern, bzw. Stadtverwaltungen (sofern sie von
der Flut verschont wurden) kann man sich an eine Hotline wenden:
0 18 88 / 681 - 2122
0 18 88 / 681 - 2546
0 18 88 / 681 - 2042
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speziell die "Anlaufstellen für Betroffene":
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Die Verbraucherverbände haben das gebührenfreie "FlutFon"
unter der Nummer 0800/0407040 eingerichtet (Montags bis Freitags, 09.00
bis 19.00 Uhr).
weitere Adressen der Verbraucherverbände vor Ort:
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Ein Beispiel für Sonderprogramme der Sparkasse zum Hochwasser
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Exakte Erläuterungen zu den steuerlichen Vergünstigungen für
Hochwassergeschädigte
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