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Das Hochwasser und die finanziellen Folgen

 

[mk] Als ob es nicht schon reichen würde, Opfer eines dramatischen Hochwassers zu sein, trifft es nun auch noch bei den Ohren wie ein Paukenschlag ein:

- - > >   "Niemand wird nach der Flutkatastrophe materiell schlechter gestellt sein als vor der Flutkatastrophe", Gerhard Schröder.

Na toll, zuerst hat der gute Mann die Arbeitslosenzahlen halbiert, nun wird er Millionen Deutsche finanziell unterstützen, um alle Hochwasserschäden zu beseitigen. -> Plumpe Wahlkampfrhetorik oder die Gewissheit, doch nicht wieder gewählt zu werden?

Schauen wir ihm doch einmal etwas konkreter auf die Finger:

Unter bmi.bund.de steht geschrieben, dass private Eigentümer und Wohnungsunternehmen "Zuschüsse zur Instandsetzung oder zur Neuerrichtung" in Höhe von derzeit 500 Mio € erhalten.  Nehmen wir an, es haben nur 500-tausend  Wohnungseigentümer Schäden durch das Hochwasser erlitten: dann erhält jeder 1.000 € für die Instandsetzung der Gebäude: toll. Mieter von Wohnraum schneiden hier noch schlechter ab.

An wen mag Herr Schröder also gedacht haben, als er von "Niemand wird ... materiell schlechter gestellt sein ..." sprach?

Auf der Site bundesregierung.de werden wir schlauer: "Schröder bekräftigte in Dresden noch einmal, dass die Betriebe in den Hochwassergebieten so gestellt werden sollen wie vor der Flutkatastrophe. Und er fügte hinzu: "Wir müssen uns bemühen, das gleiche auf private Existenzen zu beziehen", ".
 

Generell gilt:

Unbürokratische Hilfe ist zwar nicht zu erwarten, aber wenigstens bürokratische Unterstützung können Geschädigte in Anspruch nehmen.

Es werden    -neben den grandiosen Spendengeldern-  ca. 9,8 Mrd. €   für den Aufbau der Infrastruktur, für öffentliche Einrichtungen, für Unternehmen, für die Landwirtschaft, für Wohnungseigentümer und für private Haushalte eingesetzt.

Für private Haushalte und Unternehmen verbleiben davon (neben Soforthilfemassnahmen) 1,99 Mrd. €   Aufbauhilfe.    Jeder Landkreis erhält aus dem finanziellen Gesamtpacket einen Anteil ( -> Höhe des Anteiles ), der dann nach Beantragung an einzelne Geschädigte ausgezahlt wird.  Ebenfalls sind Unterstützungen bei der Inanspruchnahme von Krediten (=Kreditabsicherung & niedrige Zinsbelastung) und steuerliche Entlastungen eingeplant.
 
 

Das Prinzip der Verteilung, bzw. wo müssen Sie wann welche Unterstützung beantragen?

Die Regeln zur Verteilung des Geldes können Sie hier einsehen:
"Gesamtübersicht: Hilfen des Bundes,
Zielgruppenspezifische Übersicht und Kontaktadressen":
www.bmi.bund.de/dokumente/..
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Neben den Landratsämtern, bzw. Stadtverwaltungen (sofern sie von der Flut verschont wurden) kann man sich an eine Hotline wenden:
0 18 88 / 681 - 2122
0 18 88 / 681 - 2546
0 18 88 / 681 - 2042
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speziell die "Anlaufstellen für Betroffene":
verbraucherministerium.de/.../anlaufstellen-fuer-betroffene
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Die Verbraucherverbände haben das gebührenfreie "FlutFon" unter der Nummer 0800/0407040 eingerichtet (Montags bis Freitags, 09.00 bis 19.00 Uhr).
www.vzbv.de
weitere Adressen der Verbraucherverbände vor Ort:
www.infoquelle.de/Versicherung/Adressen.php
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Ein Beispiel für Sonderprogramme der Sparkasse zum Hochwasser
www.sparkasse-meissen.de/.../hilfe..
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Exakte Erläuterungen zu den steuerlichen Vergünstigungen für Hochwassergeschädigte
www.n-tv.de/3058543.html
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