3. Die Information über das Unternehmen
Haben Sie als Interessent ein "Objekt der Begierde" gefunden, beginnen
eine Fülle von Arbeiten. Sie benötigen eine Vielzahl von Informationen,
die mit den Bilanzen der letzten drei Jahre und den BWA
(Betriebswirtschaftliche Auswertungen des Steuerberaters) des letzten bzw.
laufenden Jahres beginnen.
Ziehen Sie dabei Experten zu Rate, die Erfahrungen mit derartigen
Nachfolgeregelungen
haben: Qualifizierte Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer,
evtl. werden auch technische Gutachter und Juristen benötigt.
Sie können diese Überprüfung und weitergehende
Planung
definitiv nicht alleine durchführen - die betriebswirtschaftlichen,
steuerlichen und juristischen Aspekte und Risiken verlangen bei einem geplanten
Unternehmenserwerb nach diesen Fachleuten.
In der Praxis hat es sich bewährt, einen entsprechend erfahrenen
Unternehmensberater
einzuschalten, der bei Bedarf auf Fachleute für Steuer- oder Rechtsfragen
zurückgreifen kann, alle notwendigen Arbeitsschritte jedoch koordiniert
und steuert.
4. Die Unternehmenswert-Ermittlung
Eines der schwierigsten Kapitel überhaupt ! Der Senior-Unternehmer
betrachtet seine jahrzehntelange Arbeit, sein Lebenswerk, das er
durch alle Höhen und Tiefen geführt hat, und letztlich ist das
Unternehmen in vielen Fällen die wesentliche Stütze seiner Altersversorgung.
Der Nachfolger sieht ggf., dass der "Lack ab" ist und in Gebäude
und neue Maschinen investiert werden muß. Um Konflikte zu
vermeiden, sollte den Wert und letztendlich auch den Preis
eines Unternehmens immer eine neutrale Person ermitteln.
Auch hier gilt das vorab Gesagte: Nur ein Berater, der entsprechende
Qualifikationen und Erfahrungen mitbringt, ist hier zu gebrauchen - die
Unternehmenswert-Ermittlung
ist so kompliziert, dass selbst viele
Steuerberater sich damit nicht
beschäftigen !
Der Wert eines Unternehmens kann sich aus mindestens drei
Komponenten zusammensetzen, aus:
Da der
Substanzwert bzw. das betriebliche Anlagevermögen und
Umlaufvermögen nicht als Selbstzweck, sondern als
Mittel der Gewinnerzielung
anzusehen sind, gehen die Tendenzen vor dem Hintergrund eines zunehmend
scharfen Wettbewerbs ganz klar dahin, den
Ertragswert bei einer
Kaufpreisermittlung
ausschließlich zugrunde zu legen.
Der betriebliche Substanzwert findet also kaum mehr Berücksichtigung,
das ist oft sehr bitter für den Senior-Unternehmer, der das ganz anders
sieht (sehen möchte). Das "Ertragswert-Verfahren" ist für
den Kaufinteressenten in der Regel die empfehlenswerte Vorgehensweise.
Zu guter Letzt darf ohnehin nicht unberücksichtigt bleiben, dass
auch beim Verkauf von Unternehmen Angebot und Nachfrage im Endeffekt den
Preis bestimmen - und das Angebot ist nicht selten höher
als die Nachfrage.