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  Gastautor J, Brüser
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Unternehmensnachfolge: Die Wertermittlung

[Brüser]     3.   Die Information über das Unternehmen

Haben Sie als Interessent ein "Objekt der Begierde" gefunden, beginnen eine Fülle von Arbeiten. Sie benötigen eine Vielzahl von Informationen, die mit den Bilanzen der letzten drei Jahre und den BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen des Steuerberaters) des letzten bzw. laufenden Jahres beginnen.

Ziehen Sie dabei Experten zu Rate, die Erfahrungen mit derartigen Nachfolgeregelungen haben: Qualifizierte Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer, evtl. werden auch technische Gutachter und Juristen benötigt.

Sie können diese Überprüfung und weitergehende Planung definitiv nicht alleine durchführen - die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Aspekte und Risiken verlangen bei einem geplanten Unternehmenserwerb nach diesen Fachleuten.

In der Praxis hat es sich bewährt, einen entsprechend erfahrenen Unternehmensberater einzuschalten, der bei Bedarf auf Fachleute für Steuer- oder Rechtsfragen zurückgreifen kann, alle notwendigen Arbeitsschritte jedoch koordiniert und steuert.
 
 
 

4. Die Unternehmenswert-Ermittlung

Eines der schwierigsten Kapitel überhaupt ! Der Senior-Unternehmer betrachtet seine jahrzehntelange Arbeit, sein Lebenswerk, das er durch alle Höhen und Tiefen geführt hat, und letztlich ist das Unternehmen in vielen Fällen die wesentliche Stütze seiner Altersversorgung.

Der Nachfolger sieht ggf., dass der "Lack ab" ist und in Gebäude und neue Maschinen investiert werden muß. Um Konflikte zu vermeiden, sollte den Wert und letztendlich auch den Preis eines Unternehmens immer eine neutrale Person ermitteln.

Auch hier gilt das vorab Gesagte: Nur ein Berater, der entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen mitbringt, ist hier zu gebrauchen - die Unternehmenswert-Ermittlung ist so kompliziert, dass selbst viele Steuerberater sich damit nicht beschäftigen !

Der Wert eines Unternehmens kann sich aus mindestens drei Komponenten zusammensetzen, aus:

  • dem Substanzwert, also Gebäude, Maschinen, Ausstattung, Fuhrpark, Waren-/ Materialbestand (das Anlage- und das Umlaufvermögen)
  • dem ideellen Wert ­ der Ruf, der "eingeführte Name", die Kunden, der Standort etc.
  • und dem Ertragswert ­ welche zukünftigen Umsatzerlöse bzw. Gewinne sind zu erwarten (hier wird also nicht auf die Werte der Vergangenheit abgestellt, sondern auf die Erwartungen und Planungen in der Zukunft !)
Da der Substanzwert bzw. das betriebliche Anlagevermögen und Umlaufvermögen nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel der Gewinnerzielung anzusehen sind, gehen die Tendenzen vor dem Hintergrund eines zunehmend scharfen Wettbewerbs ganz klar dahin, den Ertragswert bei einer Kaufpreisermittlung ausschließlich zugrunde zu legen.

Der betriebliche Substanzwert findet also kaum mehr Berücksichtigung, das ist oft sehr bitter für den Senior-Unternehmer, der das ganz anders sieht (sehen möchte). Das "Ertragswert-Verfahren" ist für den Kaufinteressenten in der Regel die empfehlenswerte Vorgehensweise.

Zu guter Letzt darf ohnehin nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch beim Verkauf von Unternehmen Angebot und Nachfrage im Endeffekt den Preis bestimmen - und das Angebot ist nicht selten höher als die Nachfrage.

 

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