Die Unternehmensbewertung
Insbesondere in der Höhe der Kaufpreisvorstellung liegt
häufig eine erhebliche Differenz zwischen einem Altinhaber
und einem potentiellen Unternehmensnachfolger. Die Ermittlung des
Unternehmenswertes
ist daher bereits in einer sehr frühen Phase ein ganz entscheidender
Punkt der Unternehmensnachfolge.
Eines muß man einfach akzeptieren: Den absolut "richtigen" Unternehmenswert
gibt es nicht. Denn unabhängig von jedem Verfahren zur Ermittlung
eines Unternehmenswertes gilt: Auch für ein Unternehmen gibt
es einen Markt - und den Preis bestimmt deshalb letztlich
Angebot
und Nachfrage.
Für die Unternehmensbewertung gibt es mehrere Methoden.
Jede von ihnen versucht, einen möglichst objektiven Unternehmenswert
festzustellen.
Zwei grundsätzlich zu unterscheidende Ansätze der Unternehmensbewertung
sind das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren.
Daneben existiert eine Vielzahl von Methoden, die beide Verfahren kombinieren.
Nach allgemein herrschender Meinung bildet das Ertragswertverfahren
die "richtigere" Unternehmensbewertungsmethode. Dieses Verfahren gründet
auf der Überlegung, dass ein Unternehmenskäufer keinen
Preis zahlen wird, bei dem sich der investierte Kaufpreis nicht genügend
verzinst. Ein Käufer wird somit kein Unternehmen erwerben, bei dem
der Substanzwert in keinem vernünftigen Verhältnis
zu dem vom Unternehmen zu erzielenden Ertrag (Nutzen) steht.
Die Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit
einer Unternehmung ist im Zuge der Unternehmensnachfolge von entscheidender
Bedeutung, denn der Nachfolger muß nach einer Übernahme aus
den Erträgen nicht nur die weiter bestehenden Kosten (Personal,
Verwaltung usw.), evtl. Investitionen, sondern auch seine Zins-
und Tilgungszahlungen aus der Finanzierung des Kaufpreises finanzieren.
Die Ertragskraft, und zwar nicht die in der Vergangenheit erzielte,
sondern die nachhaltig in zukünftigen Jahren zu erwirtschaftende,
entscheidet letztlich, ob eine Übernahme realisiert werden
kann. Dies ist im übrigen auch für die Kapitalgeber eines
Käufers -Banken und Sparkassen- eines der maßgeblichen
Kriterien für oder gegen eine Finanzierung!
Der Substanzwert stellt lediglich einen Hilfswert dar,
der nur als Liquidationswert, d. h. Veräußerungserlös
der Vermögenswerte zu aktuellen Marktpreisen gelten kann. Eine
Garantie für zukünftige Erträge bietet der Substanzwert
eben überhaupt nicht !
In jedem Fall sollten bei der Unternehmensbewertung externe Berater
hinzugezogen werden, um,