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Die grossen "Fallstricke": Risiken und Probleme bei der Unternehmensnachfolge

[Brüser]     Die Unternehmensbewertung

Insbesondere in der Höhe der Kaufpreisvorstellung liegt häufig eine erhebliche Differenz zwischen einem Altinhaber und einem potentiellen Unternehmensnachfolger. Die Ermittlung des Unternehmenswertes ist daher bereits in einer sehr frühen Phase ein ganz entscheidender Punkt der Unternehmensnachfolge.

Eines muß man einfach akzeptieren: Den absolut "richtigen" Unternehmenswert gibt es nicht. Denn unabhängig von jedem Verfahren zur Ermittlung eines Unternehmenswertes gilt: Auch für ein Unternehmen gibt es einen Markt - und den Preis bestimmt deshalb letztlich Angebot und Nachfrage.

Für die Unternehmensbewertung gibt es mehrere Methoden. Jede von ihnen versucht, einen möglichst objektiven Unternehmenswert festzustellen.

Zwei grundsätzlich zu unterscheidende Ansätze der Unternehmensbewertung sind das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Daneben existiert eine Vielzahl von Methoden, die beide Verfahren kombinieren.

Nach allgemein herrschender Meinung bildet das Ertragswertverfahren die "richtigere" Unternehmensbewertungsmethode. Dieses Verfahren gründet auf der Überlegung, dass ein Unternehmenskäufer keinen Preis zahlen wird, bei dem sich der investierte Kaufpreis nicht genügend verzinst. Ein Käufer wird somit kein Unternehmen erwerben, bei dem der Substanzwert in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem vom Unternehmen zu erzielenden Ertrag (Nutzen) steht.

Die Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit einer Unternehmung ist im Zuge der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung, denn der Nachfolger muß nach einer Übernahme aus den Erträgen nicht nur die weiter bestehenden Kosten (Personal, Verwaltung usw.), evtl. Investitionen, sondern auch seine Zins- und Tilgungszahlungen aus der Finanzierung des Kaufpreises finanzieren.

Die Ertragskraft, und zwar nicht die in der Vergangenheit erzielte, sondern die nachhaltig in zukünftigen Jahren zu erwirtschaftende, entscheidet letztlich, ob eine Übernahme realisiert werden kann. Dies ist im übrigen auch für die Kapitalgeber eines Käufers -Banken und Sparkassen- eines der maßgeblichen Kriterien für oder gegen eine Finanzierung!

Der Substanzwert stellt lediglich einen Hilfswert dar, der nur als Liquidationswert, d. h. Veräußerungserlös der Vermögenswerte zu aktuellen Marktpreisen gelten kann. Eine Garantie für zukünftige Erträge bietet der Substanzwert eben überhaupt nicht !

In jedem Fall sollten bei der Unternehmensbewertung externe Berater hinzugezogen werden, um,

  • eine sorgfältige Analyse der Ertragsentwicklung in der Vergangenheit,
  • eine möglichst umfassende Prognose für die Zukunft unter Abwägung aller Chancen und Risiken und
  • eine realistische Wertermittlung
vorzunehmen.

 

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