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  Gastautor J, Brüser
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Unternehmensnachfolge: Planung und Beratung

[Brüser]     7.  Planen Sie die konkrete Umsetzung, beziehen Sie den "Senior" mit ein

Ein Unternehmensnachfolger hat die Chance, sich für einen bestimmten Zeitraum vom Senior-Unternehmer in alle Unternehmensabläufe einführen zu lassen. Man profitiert von seinem unternehmerischen Know­How und lernt über ihn Kunden und Lieferanten kennen.

Voraussetzung für diese Exklusiv­Betreuung ist allerdings, dass klar geregelt ist für wie lange eine Zusammenarbeit sinnvoll ist und wie die Aufgaben verteilt werden. Vielen Alt­Inhabern fällt es schwer, "nur" noch Berater, aber nicht mehr Chef zu sein. Ratsam ist es, einen neutralen Coach in diese Gespräche mit einzubeziehen.
 
 

Zur vertraglichen Form:

Für eine Geschäftsübernahme ist, wenn zu dem Geschäft kein Grundbesitz gehört, grundsätzlich keine gesetzliche Form, insbesondere keine notarielle Beurkundung, vorgeschrieben.

Lediglich die Veräußerung eines Grundstücks muß stets durch einen Notar beurkundet werden, gleichgültig, ob das Grundstück für sich alleine oder als Teil eines Geschäftes veräußert wird. Die notarielle Form ist ferner zwingend vorgeschrieben, wenn anläßlich der Geschäftsübernahme das gesamte Vermögen übertragen wird, was bisweilen vorkommt.

Dennoch wird dringend empfohlen, in allen Fällen einen Kauf- bzw. Übernahmevertrag schriftlich und zwar von einem Notar abfassen zu lassen !

Nur so kann bei möglichen späteren Auseinandersetzungen nachgewiesen werden, was zwischen Veräußerer und Nachfolger im einzelnen vereinbart worden ist. Dies gilt z.B. für die notwendige eindeutige Festlegung des Umfangs des Betriebsvermögens und der zu übernehmenden Schulden.
 
 
 
 

8. Das A und O: Die richtige Beratung

Eine Unternehmensnachfolge bringt eine Vielzahl von Fragen, Problemen, Arbeiten mit sich, die ein Kaufinteressent weder alleine beantworten kann noch sollte. Beziehen Sie deshalb erfahrene Berater in eine solche Transaktion mit ein.

Lassen Sie sich von Ihrem Berater Referenzen benennen und überprüfen sie sie !  Optimal ist ein Unternehmensberater, der bei Bedarf auf Fachleute zur Steuer- und Rechtsberatung zurückgreifen kann.

Übrigens gilt für einen Inhaber, der sein Unternehmen verkaufen möchte das gleiche: Soll ein fairer Kaufpreis erzielt werden und eine saubere Abwicklung erfolgen, kommt man im Regelfall ohne externe Berater nicht klar.

 

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