7. Planen Sie die konkrete Umsetzung, beziehen Sie den "Senior"
mit ein
Ein Unternehmensnachfolger hat die Chance, sich für einen
bestimmten Zeitraum vom Senior-Unternehmer in alle Unternehmensabläufe
einführen zu lassen. Man profitiert von seinem unternehmerischen KnowHow
und lernt über ihn Kunden und Lieferanten kennen.
Voraussetzung für diese ExklusivBetreuung ist allerdings,
dass klar geregelt ist für wie lange eine Zusammenarbeit sinnvoll
ist und wie die Aufgaben verteilt werden. Vielen AltInhabern fällt
es schwer, "nur" noch Berater, aber nicht mehr Chef zu sein. Ratsam ist
es, einen neutralen Coach in diese Gespräche mit einzubeziehen.
Zur vertraglichen Form:
Für eine Geschäftsübernahme ist, wenn zu dem Geschäft
kein
Grundbesitz gehört, grundsätzlich keine gesetzliche Form,
insbesondere keine notarielle Beurkundung, vorgeschrieben.
Lediglich die Veräußerung eines Grundstücks muß
stets durch einen Notar beurkundet werden, gleichgültig, ob
das Grundstück für sich alleine oder als Teil eines Geschäftes
veräußert wird. Die notarielle Form ist ferner zwingend vorgeschrieben,
wenn anläßlich der Geschäftsübernahme das gesamte
Vermögen übertragen wird, was bisweilen vorkommt.
Dennoch wird dringend empfohlen, in allen Fällen einen Kauf-
bzw. Übernahmevertrag schriftlich und zwar von einem Notar
abfassen zu lassen !
Nur so kann bei möglichen späteren Auseinandersetzungen
nachgewiesen werden, was zwischen Veräußerer und Nachfolger
im einzelnen vereinbart worden ist. Dies gilt z.B. für die
notwendige eindeutige Festlegung des Umfangs des Betriebsvermögens
und der zu übernehmenden Schulden.
8. Das A und O: Die richtige Beratung
Eine Unternehmensnachfolge bringt eine Vielzahl von Fragen, Problemen,
Arbeiten mit sich, die ein Kaufinteressent weder alleine beantworten
kann noch sollte. Beziehen Sie deshalb erfahrene Berater in eine solche
Transaktion mit ein.
Lassen Sie sich von Ihrem Berater Referenzen benennen und überprüfen
sie sie ! Optimal ist ein Unternehmensberater, der bei Bedarf auf
Fachleute zur Steuer- und Rechtsberatung zurückgreifen kann.
Übrigens gilt für einen Inhaber, der sein Unternehmen verkaufen
möchte das gleiche: Soll ein fairer Kaufpreis erzielt werden
und eine saubere Abwicklung erfolgen, kommt man im Regelfall ohne externe
Berater nicht klar.