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Ertragswertverfahren bei der Unternehmensnachfolge
Das Ertragswertverfahren in aller Kürze: Es basiert, wie
gesagt, auf der Überlegung, dass der Unternehmenswert auf Grundlage
der zukünftigen Gewinne und nicht auf Basis der vorhandenen
Unternehmenssubstanz ermittelt wird.
Die zukünftigen Einnahmeüberschüsse sind dabei
aus einer Ertragsvorschau abzuleiten, in der die Umsatzerlöse
und die Kosten prognostiziert werden. Die hierbei notwendige Prognose der
zukünftigen Zahlungsströme ist kompliziert und mit erheblichen
Schätzproblemen verbunden, denn letztlich fliessen sogar Einschätzungen
über die Entwicklung des Marktes und der Branche mit
ein.
Die zu erwartenden künftigen Einnahmeüberschüsse werden
auf den Zeitpunkt der Übernahme abgezinst: Dies entspricht
dem Unternehmenswert.
| 1. Schritt |
Ermittlung der Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre aus
den Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens.
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| 2. Schritt |
Bereinigen der Betriebsergebnisse um alle außerordentlichen
Erträge und Aufwendungen, die nichts mit dem normalen Betriebsgeschehen
zu tun haben. Den Gewinnen werden u.a. hinzu gerechnet: Kosten für
einen Umzug, nicht durch Versicherungen gedeckte Schadensfälle,
Renovierungsaufwand,
Spenden,
Veräußerungsverluste
aus Verkäufen unter Buchwert,
Sonderabschreibungen.
Abgezogen werden von den Gewinnen: Gewinnerhöhungen
aus der Auflösung steuerfreier und auch stiller Reserven,
Zulagen und Zuschüsse, Veräußerungsgewinne aus Verkäufen
über Buchwert, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn
ein mitarbeitendes Familienmitglied für seine Tätigkeit
geringer als ein fremder dritter Angestellter entlohnt wird, so ist diese
Differenz
ebenfalls abzuziehen.
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| 3. Schritt |
Ermittlung des Durchschnittes der in Schritt 2 bereinigten Betriebsergebnisse
der letzten drei Jahre. Dieses Ergebnis wird auch als das nachhaltig erzielbare
Betriebsergebnis bei Weiterführung des Unternehmens bezeichnet.
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| 4. Schritt |
Nun können zwei unterschiedliche Arbeitsschritte folgen,
von denen die zweite Möglichkeit aus der Praxis heraus empfohlen wird:
1. Es wird unterstellt, dass dieses Ergebnis auch in den folgenden Jahren
erzielt werden kann. Deshalb wird dieses durchschnittliche und bereinigte
Betriebsergebnis auf den heutigen Tag mit einem Zinssatz abgezinst,
der sich am langfristigen Zins von z.B. Bundesobligationen zzgl. eines
Zinsaufschlages zur Abgeltung des Unternehmer-Risikos orientiert.
2. Ausgehend von den bereinigten Ergebnissen der Vergangenheit wird
unter Einbeziehung künftiger Entwicklungen eine Unternehmensplanung
für die nächsten drei Jahre erarbeitet. Erst die daraus
resultierenden Betriebsergebnisse werden abgezinst.
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