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  Gastautor J, Brüser
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Ertragswertverfahren bei der Unternehmensnachfolge

[Brüser]     Das Ertragswertverfahren in aller Kürze: Es basiert, wie gesagt, auf der Überlegung, dass der Unternehmenswert auf Grundlage der zukünftigen Gewinne und nicht auf Basis der vorhandenen Unternehmenssubstanz ermittelt wird.

Die zukünftigen Einnahmeüberschüsse sind dabei aus einer Ertragsvorschau abzuleiten, in der die Umsatzerlöse und die Kosten prognostiziert werden. Die hierbei notwendige Prognose der zukünftigen Zahlungsströme ist kompliziert und mit erheblichen Schätzproblemen verbunden, denn letztlich fliessen sogar Einschätzungen über die Entwicklung des Marktes und der Branche mit ein.

Die zu erwartenden künftigen Einnahmeüberschüsse werden auf den Zeitpunkt der Übernahme abgezinst: Dies entspricht dem Unternehmenswert.
 
 
1. Schritt Ermittlung der Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre aus den Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens. 

2. Schritt  Bereinigen der Betriebsergebnisse um alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die nichts mit dem normalen Betriebsgeschehen zu tun haben. Den Gewinnen werden u.a. hinzu gerechnet: Kosten für einen Umzug, nicht durch Versicherungen gedeckte Schadensfälle, Renovierungsaufwand, Spenden, Veräußerungsverluste aus Verkäufen unter Buchwert, Sonderabschreibungen.

Abgezogen werden von den Gewinnen: Gewinnerhöhungen aus der Auflösung steuerfreier und auch stiller Reserven, Zulagen und Zuschüsse, Veräußerungsgewinne aus Verkäufen über Buchwert, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn ein mitarbeitendes Familienmitglied für seine Tätigkeit geringer als ein fremder dritter Angestellter entlohnt wird, so ist diese Differenz ebenfalls abzuziehen.


3. Schritt Ermittlung des Durchschnittes der in Schritt 2 bereinigten Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre. Dieses Ergebnis wird auch als das nachhaltig erzielbare Betriebsergebnis bei Weiterführung des Unternehmens bezeichnet. 

4. Schritt Nun können zwei unterschiedliche Arbeitsschritte folgen, von denen die zweite Möglichkeit aus der Praxis heraus empfohlen wird: 

1. Es wird unterstellt, dass dieses Ergebnis auch in den folgenden Jahren erzielt werden kann. Deshalb wird dieses durchschnittliche und bereinigte Betriebsergebnis auf den heutigen Tag mit einem Zinssatz abgezinst, der sich am langfristigen Zins von z.B. Bundesobligationen zzgl. eines Zinsaufschlages zur Abgeltung des Unternehmer-Risikos orientiert. 

2. Ausgehend von den bereinigten Ergebnissen der Vergangenheit wird unter Einbeziehung künftiger Entwicklungen eine Unternehmensplanung für die nächsten drei Jahre erarbeitet. Erst die daraus resultierenden Betriebsergebnisse werden abgezinst. 


 

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