1. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
2. Status des laufenden Jahres
3. Darlehens-, Arbeits-, Miet-/Leasing- und andere
das Unternehmen bindende Verträge
4. Gesellschaftsvertrag ggf. auch Gesellschafter-Darlehensvertrag
5. Wertgutachten zur Immobilie
6. Mitarbeiterspiegel mit Qualifikation, Alter, Entlohnung,
Pensionsansprüchen etc.
7. Angaben zum Produktions- / Lieferprogramm
8. Kundenstruktur (Anteile am Gesamtumsatz und Zahlungsvereinbarungen)
9. aktuelle Auftragslage, abgegebene bzw. laufende Angebote
10. Lieferantenstruktur mit Zahlungsvereinbarungen
Die Emotionen
Bei aller notwendigen Fixierung auf die juristischen und betriebswirtschaftlichen
Aspekte einer Unternehmensnachfolge, unterschätzen die Betroffenen
häufig, dass Emotionen bei der Unternehmensnachfolge eine geradezu
dramatische Rolle spielen können. Sie sind eine der ganz häufigen
Ursachen für das Scheitern einer Unternehmensnachfolge!
Auch wenn der Unternehmer aufgrund von rationalen Überlegungen
-z.B. das erreichte Alter-die Notwendigkeit einer Übergabe seines
Unternehmens erkannt und den Übergabeprozess planvoll vorbereitet
hat, kann er oft sein Lebenswerk emotional einfach nicht loslassen.
Für einen Unternehmer, der seinen Betrieb durch alle Klippen gelenkt
und über Jahre hinweg aufgebaut hat, ist es einfach nicht leicht,
sich aus dem aktiven Tagesgeschäft zurückzuziehen und zu sehen,
dass nun ein Jüngerer die Geschicke seines Unternehmens lenkt.
Mit der Übergabe ist seine unternehmerische Meinung oft
nicht mehr gefragt. Sichtbarer Ausdruck für diesen emotionalen Konflikt
ist, dass der ehemalige Chef immer wieder mal reinschaut, um "nach
dem Rechten zu sehen".
Es darf jedoch nicht soweit kommen, dass der scheidende Chef vom Nachfolger
getroffene Entscheidungen kritisiert oder gar in die Unternehmensführung
eingreift.
Vereinbaren Sie also bereits vor der Übernahme gemeinsam "Spielregeln".
Natürlich ist es in den meisten Fällen sehr sinnvoll und notwendig,
wenn der Senior eine Zeit die Übernahme begleitet - definieren Sie
aber gemeinsam diesen Rahmen sowohl zeitlich, wie auch hinsichtlich
der Aufgabenverteilung und Kompetenzen.
Sinnvoll ist es beispielsweise, wenn der scheidende Inhaber die Kontakte
zu Kunden und wichtigen Lieferanten schafft, auch die interne
Bearbeitung von Aufträgen oder Kalkulationen begleitet
usw., um dem Nachfolger dabei wichtige Informationen und Tipps zu geben.
Auf keinen Fall darf er sich jedoch in das Tagesgeschäft einmischen,
selbst Verhandlungen führen oder sich um personelle und organisatorische
Fragen kümmern. Die Autorität des neuen Inhabers
darf in dieser ohnehin schwierigen Phase keinesfalls in Frage gestellt
werden.