Entscheidungen & Urteile zu Krankenzusatzversicherungen
31.05.95
05.07.95
19.09.95
05.02.97
Rückzahlung von Krankentagegeld
| Kernpunkt: | Umstände bei denen keine Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Rückzahlung von Krankentagegeld besteht |
| Gericht: | OLG Oldenburg |
| ergangen am: | 31.05.95 |
| Aktenzeichen: | 2 U 76/95 |
| Urteilstext: | erhältlich beim |
Inhalt der Entscheidung
1. Die vom BGH (VersR 92, 477 = NJW 92, 1164) festgestellte Unwirksamkeit der
Bestimmung des § 15 Buchst. a MBKT 78 kann nicht dazu führen, dass dem Versicherer ein
Rückzahlungsanspruch erwächst, der ihm aufgrund gültiger Versicherungsbedingungen nicht
zugestanden hätte.
2. Es besteht keine Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Rückzahlung geleisteten
Krankentagegeldes neben nachträglich rückwirkend bewilligter Erwerbsunfähigkeitsrente,
wenn die Tarifbedingungen des Versicherers die Versicherungsfähigkeit nicht vom Bezug
einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abhängig machen, sondern in den
Tarifbestimmungen die Versicherungsfähigkeit lediglich an das lohn- bzw.
einkommensteuerpflichtige Arbeitsverhältnis anknüpft.
Zahlung von Krankentagegeld bei nicht vollständiger Arbeitsunfähigkeit
| Kernpunkt: | Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld besteht u.U. nicht, keine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt |
| Gericht: | OLG Karlsruhe |
| ergangen am: | 13 U 280/93 |
| Aktenzeichen: | III ZR 241/95 |
| Urteilstext: | erhältlich beim |
Inhalt der Entscheidung
Kommt der Versicherungsnehmer regelmäßig beruflichen Aufgaben nach, die er
typischerweise in seiner beruflichen Tätigkeit wahrzunehmen hat, so liegt keine
vollständige Arbeitsunfähigkeit vor mit der Folge, dass ein Anspruch auf Zahlung eines
Krankentagegeldes nicht besteht. Es ist dabei unerheblich, ob der Versicherungsnehmer
seinen verbliebenen beruflichen Aufgaben überhaupt gewachsen ist.
Rückzahlung von Krankentagegeld bei Arbeit während Krankheit
| Kernpunkt: | Anspruch auf Rückzahlung von Krankentagegeld bei Arbeit während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist legitim |
| Gericht: | OLG Düsseldorf |
| ergangen am: | 19.09.95 |
| Aktenzeichen: | 4 U 164/94 |
| Urteilstext: | erhältlich beim OLG Düsseldorf |
Inhalt der Entscheidung
1. Ist der Versicherungsnehmer während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit
trotz des Bezugs von Krankentagegeld seinem Beruf als Versicherungsagent nachgegangen,
indem er Versicherungsanträge vermittelt hat, so kann der wegen
Obliegenheitsverletzung leistungsfreie Versicherer für die nach § 287 ZPO zu schätzende
Zahl der Tage der Berufstätigkeit das ohne Rechtsgrund gezahlte Krankentagegeld
zurückfordern.
2. Hat der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers eine weitere
Krankentagegeldversicherung abgeschlossen und dadurch seine Obliegenheit nach § 6 Abs. 1
VVG i. V. m. §§ 10 Abs. 2, 9 Abs. 6 MBKT 78 verletzt, besteht eine ursächliche
Erhöhung der Vertragsgefahr und damit ein Rückforderungsanspruch des Versicherers
bezüglich geleisteter Krankentagegeldzahlung nur, wenn der VN den weiteren Vertrag in
betrügerischer Absicht geschlossen hat oder später die Absicht gefasst hat, einen oder
beide Versicherer betrügerisch zumindest teilweise zu Unrecht in Anspruch zu nehmen.
Anspruch auf Krankentagegeld bei Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit
| Kernpunkt: | Anspruch auf Krankentagegeld bei Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit ist explizit nur dann ausgeschlossen, wenn dies in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist. |
| Gericht: | Bundesgerichtshof (BGH) |
| ergangen am: | 05.02.97 |
| Aktenzeichen: | IV ZR 67/96 |
| Urteilstext: | erhältlich beim |
Inhalt der Entscheidung
Ein Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit schließt den Anspruch auf Krankentagegeld
nicht in jedem Fall aus, sondern nur, wenn der Rentenbezug als Beendigungsgrund in den
Bedingungen des Krankentagegeldversicherers vorgesehen ist.
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