Entscheidungen & Urteile zur Krankenversicherung
05.02.97
06.02.97
11.07.95
21.12.95
02.05.98
22.01.98
Kostenerstattung bei In-Kostenerstattung bei In-Vitro-Fertilisation
| Kernpunkt: | Kostenerstattung bei In-Vitro-Fertilisation bei Unfruchtbarkeit des Ehepartners |
| Gericht: | OLG Köln |
| ergangen am: | 05.02.97 |
| Aktenzeichen: | 5 U 79/96 |
| Urteilstext: | erhältlich beim OLG Köln |
Inhalt der Entscheidung
Der private Krankenversicherer hat - wie die gesetzliche Krankenversicherung gem. §
27a SGB V - die bei ihrem Mitglied anfallenden Kosten einer In-Vitro-Fertilisation zu
erstatten, auch wenn die organischen Ursachen der Unfruchtbarkeit der Ehe allein bei dem
Ehepartner seiner Versicherungsnehmerin liegen.
Amtspflichtverletzung bei Wechsel der Krankenversicherung
| Kernpunkt: | Amtspflichtverletzung bei Nichtmitteilung der Möglichkeit des Krankenversicherungswechsels als Rentner |
| Gericht: | Bundesgerichtshof (BGH) |
| ergangen am: | 06.02.97 |
| Aktenzeichen: | III ZR 241/95 |
| Urteilstext: | erhältlich beim |
Inhalt der Entscheidung
1. Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung verletzt seine Amtspflicht
gegenüber einem Versicherten, der nach einem schweren Verkehrsunfall mit erlittener
Querschnittslähmung wegen der Übernahme von Heilbehandlungskosten anfragt und einen
Rentenantrag stellt, wenn er diesen nicht auf die Möglichkeit hinweist, dass er Mitglied
der Krankenversicherung der Rentner geworden ist.
2. Er handelt auch amtspflichtwidrig, wenn er die Bitte des Versicherten, die
Bearbeitung seines Rentenantrags ruhen zu lassen, als Rücknahme wertet, ohne zugleich auf
die möglichen Folgen für den Krankenversicherungsschutz hinzuweisen.
Kostenübernahme bei privatem Behandlungsvertrag
| Kernpunkt: | Keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bei Annahme eines privaten Behandlungsvertrag |
| Gericht:< | OLG Brandenburg |
| ergangen am: | 11.07.95 |
| Aktenzeichen: | 6 W 8/95 |
| Urteilstext: | erhältlich beim OLG Brandenburg |
Inhalt der Entscheidung
Auch wenn der Versicherte Vertragspartei eines Behandlungsvertrags geworden ist, stehen
dem Krankenhausträger ihm gegenüber Ansprüche auf Zahlung der Vergütung nicht zu, wenn
für den Behandelten (hier: das Kind des Versicherten) Versicherungsschutz in der
gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen,
dass dem Krankenhausträger mit der Aufnahme des Behandelten der gegen die gesetzliche
Krankenkasse bestehende Kostenübernahmeanspruch, in den sich der ursprünglich dem
Versicherten zustehende Behandlungsanspruch umgewandelt hat, abgetreten worden ist.
Ausschluß von der Erstattung bei unangemessen erhöhten Rechnungen
| Kernpunkt: | Grundsätzliche Zulässigkeit Ausschluss von der Erstattung bei unangemessen erhöhten Rechnungen |
| Gericht: | OLG Köln |
| ergangen am: | 21.12.95 |
| Aktenzeichen: | 5 U 268/93 |
| Urteilstext: | erhältlich beim OLG Köln |
Inhalt der Entscheidung
Der Ausschluss der Rechnungen eines Arztes von der Erstattung durch den privaten
Krankenversicherer ist aus wichtigem Grund gem. § 5 Abs. 1 c MBKK 76 zulässig, wenn in
einer Mehrzahl von Patientenfällen Rechnungen unangemessen erhöht werden, weil
medizinisch nicht vertretbare, ungerechtfertigte Überdiagnostik und -therapie betrieben
wird.
Erstattung der Beiträge zur Krankenversicherung
| Kernpunkt: | Erstattung der Beiträge zur Krankenversicherung im Falle des nicht rechtsgrundlosen Arbeitslosenhilfe-Bezuges |
| Gericht: | Bundessozialgericht |
| ergangen am: | 02.05.98 |
| Aktenzeichen: | B 11 AL 69/97 R |
| Urteilstext: | erhältlich beim |
Inhalt der Entscheidung
Der Versicherte hat den Beitrag zur Krankenversicherung nach § 157 Abs 3a AFG auch
dann zu erstatten, wenn er ohne den rechtsgrundlosen Arbeitslosenhilfe-Bezug in der
gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert gewesen wäre. § 157 Abs 3a S 2 AFG
enthält keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG, weil
die Vorschrift nur diejenigen Leistungsbezieher von der Erstattungspflicht entlastet, die
in einem weiteren Krankenversicherungsverhältnis stehen.
Beschränkung der Kostenerstattung bei verordnungsfähigen Medikamenten
| Kernpunkt: | Fragen zur Beschränkung der Kostenerstattung auf verordnungsfähigen Medikamente lassen sich unmittelbar aus dem Gesetz beantworten |
| Gericht: | Bundessozialgericht |
| ergangen am: | 22.01.98 |
| Aktenzeichen: | B 1 KR 12/97 B |
| Urteilstext: | erhältlich beim |
Inhalt der Entscheidung
Fragen, ob die Krankenkasse die Kostenerstattung auf die in der gesetzlichen
Krankenversicherung verordnungsfähigen Medikamente beschränken und ob sie bei der
Berechnung des Erstattungsbetrages den Abgabepreis für Arznei- und Verbandmittel um die
vom Versicherten zu leistenden Zuzahlungen sowie den Apothekenrabatt vermindern darf, sind
nicht klärungsbedürftig, da sie sich unmittelbar aus dem Gesetz beantworten.
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