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Anwaltskanzlei
Agnesstraße
Petra Steude
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Versicherungsrecht
Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge
abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Reise-, Diebstahl-,
Kasko- sowie Haftpflichtversicherungen und private Krankenversicherungen.
Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen
Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften.
Das Versicherungsrecht umfasst im wesentlichen folgende Bereiche, unter
denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung
abrufen können:
Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Eintritt eines Schadensfalles
nachweisen. Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und
zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet
sind. Bei vorsätzlich falschen Angaben ist der Versicherer ansonsten
von der Pflicht die Versicherungsleistung zu erbringen befreit.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt,
sind aber ohne Gewähr!
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Am Arbeitsplatz, in der Freizeit ...
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