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Anwaltskanzlei Agnesstraße

Petra Steude
Agnesstr. 34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
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steude@rechtspraxis.net

www.rechtspraxis.de

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Versicherungsrecht

Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Reise-, Diebstahl-, Kasko- sowie Haftpflichtversicherungen und private Krankenversicherungen. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften.

Das Versicherungsrecht umfasst im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

 

Allgemeines zu Versicherungen
    Allgemeines Versicherungsrecht
    Privates Versicherungsmanagement
    Vorgehen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages
    Vorgehen im Schadensfall
    Vorgehen bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages
    Doppelversicherungen/Versicherungsrisiken
     

 

Kranken-/Unfallversicherung
    Private Krankenversicherung
    Krankenzusatzversicherungen
     -  Krankenhaustagegeldversicherung
     -  Krankentagegeldversicherung
     -  Auslandskrankenversicherung
    Private Unfallversicherung

 

Haftpflichtversicherung
    Privathaftpflicht
    Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
    sonstige Haftpflichtversicherungen (u.a. Tiere-, Bootshaftpflicht)

 

Kfz-Versicherungen
    Kfz-Haftpflicht
    Kaskoversicherung
    Insassen-Unfallversicherung
    Schutzbriefe
    Verkehrsrechtschutz

 

Reiseversicherungen
    Reisegepäckversicherung
    Reiserücktrittsversicherung
    Soforthilfeversicherung
    weitere Reiseversicherungen
     

 

Weitere Versicherungen
    Berufsunfähigkeitsversicherung
    Rechtschutzversicherung
    Lebensversicherung

Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Eintritt eines Schadensfalles nachweisen. Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet sind. Bei vorsätzlich falschen Angaben ist der Versicherer ansonsten von der Pflicht die Versicherungsleistung zu erbringen befreit.
 
 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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