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Allgemeines Versicherungsrecht

Gegenstände von Versicherungsverträgen

Für die Übernahme des Schadensrisikos bekommt der Versicherer (Versicherungsunternehmen) vom Versicherten eine Prämie (Versicherungsbeitrag). Dafür zahlt der Versicherer je nach Versicherung im Schadensfall eine bestimmte Summe oder kommt für den entstandenen Schaden auf.

Versicherungen können nach dem, was in den entsprechenden Versicherungsverträgen versichert ist, unterschieden werden:

    Schadenversicherung: Die Versicherung deckt einen Schaden ab, der nicht vorhersehbar ist und über den nicht bekannt ist, ob er jemals eintritt oder nicht sowie welche Höhe ein Schaden annimmt (z.B. Hausratversicherung).
    Summenversicherung: Die Versicherung zahlt an den Versicherten im Schadensfall eine im Versicherungsvertrag festgelegte Summe (z.B. Lebensversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung).
    Güterversicherung: Versicherung, die einen Schaden an einer Sache abdeckt (z.B. Hausratversicherungen)
    Personenversicherung: Versicherung, die einen Schaden an Personen abdeckt (z.B. Kranken, Unfallversicherung)
     

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages wird dem Versicherungsnehmer in der Regel ein Versicherungsschein (Versicherungspolice) ausgestellt. Dieser ist zwar zum Abschluss des Vertrages nicht erforderlich, beweist aber das Zustandekommen des Vertrages.

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Leistung des Versicherers

In dem Versicherungsvertrag wird aufgeführt, was eine Versicherung leistet. Diese Leistung umfasst grundsätzlich drei Bereiche:

    Versichertes Interesse: Eine Versicherung besteht, um einen Schaden von einem bestimmten Gegenstand oder Gut (z.B. Leben) gegen Beeinträchtigung zu schützen.
    Versicherte Gefahr: Die Größe des Risikos, das von der Versicherung übernommen wird, hängt davon ab, wie wahrscheinlich der Eintritt des Schadensfalles ist.
    Versicherungsfall (Schadensfall): Tritt ein, wenn das Ereignis aufgetreten ist, bei dem die Leistung des Versicherers erforderlich wird.
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Pflichten des Versicherungsnehmers

Im wesentlichen muss der Versicherungsnehmer zwei Arten von Pflichten erfüllen:

    Regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge: Diese sind im Vertrag festgelegt. Werden Sie nicht bezahlt, entfällt der Versicherungsschutz oder wird zumindest gefährdet.
    Obliegenheiten: Dies sind Verhaltensregeln, die der Versicherungsnehmer einhalten muss (z.B. Abschließen des Fahrrades bei einer Fahrraddiebstahlversicherung), die im Versicherungsvertrag festgelegt sind, damit im Schadensfall von der Versicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung erbracht wird.
     

 

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Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

 

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