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Verkehrsrechtschutz

Welche Möglichkeiten der Verkehrsrechtschutzversicherungen gibt es?

    Fahrzeug-Rechtsschutz:
Rechtsschutz für Risiken, die mit einem bestimmten Fahrzeug verbunden sind; Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs
    Verkehrs-Rechtsschutz:
Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie für jeden Insassen oder Fahrer dieser Fahrzeuge
    Fahrer-Rechtsschutz:
Rechtsschutz für Personen, die oft bzw. berufsbedingt mit nicht auf sie zugelassenen Fahrzeugen unterwegs sind, falls der Eigentümer/Halter der Fahrzeuge selbst keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat
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Welche Kosten werden von einer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen?

Folgende Kosten werden im Rahmen einer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen:

    Rechtsanwaltskosten
    Gerichtskosten (u.a. auch Zeugenentschädigungen und Sachverständigen-Honorare)
    Kosten, die aus Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über ein Fahrzeug entstehen Verteidiger-/Gerichtkosten im Verfahren wegen Straftaten/Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Wichtig:   
Es besteht kein Anspruch auf Leistung der Rechtsschutzversicherung, wenn gegen einen Autofahrer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil er einen Unfall verursacht haben soll; es ist dann Aufgabe der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Wichtig:   
Genau den Rechtsschutzvertrag hinsichtlich der Versicherung im Falle von Parkverstößen lesen, da diesbezüglich unterschiedliche Handhabungen bestehen.

 

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Die Texte des Rechtsforums gehören zum Internetangebot der rechtspraxis.de und werden mit freundlicher Genehmigung von der Kanzlei Agnesstraße zur Verfügung gestellt. Copyright © Petra Steude

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