Folgende Kosten werden im Rahmen einer
Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen:
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Rechtsanwaltskosten
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Gerichtskosten (u.a. auch
Zeugenentschädigungen und Sachverständigen-Honorare)
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Kosten, die aus Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über ein Fahrzeug
entstehen Verteidiger-/Gerichtkosten im Verfahren wegen
Straftaten/Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
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Wichtig:
Es besteht kein Anspruch auf Leistung der Rechtsschutzversicherung, wenn gegen
einen Autofahrer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil er einen
Unfall verursacht haben soll; es ist dann Aufgabe der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Wichtig:
Genau den Rechtsschutzvertrag hinsichtlich der Versicherung im Falle von
Parkverstößen lesen, da diesbezüglich unterschiedliche Handhabungen bestehen.
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