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Vorgehen im Schadensfall

Wie wird der Schaden bei der Versicherung gemeldet?

Ist ein Schadensfall aufgetreten, so ist dieser unverzüglich der Versicherung zu melden. Geht der Schaden auf eine strafbare Handlung zurück (z.B. Diebstahl oder Einbruch), dann ist diese Handlung bei der Polizei anzuzeigen, denn später muss die Anzeige gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden!

Sie sind in jedem Fall verpflichtet eine Begrenzung des Schadens anzustreben. Geben Sie gegenüber der Versicherung die wahre Schadenshöhe an und reichen Sie gegebenenfalls die notwendigen Belege ein. Beachten Sie: Kann Ihnen die Versicherung nachweisen, dass Sie vorsätzlich eine überhöhte Schadenshöhe angegeben haben, wird die Versicherung von jeglicher Leistung freigestellt.

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infoquelle.de Wirtschafts- und Verbrauchermagazin

 

Wovon hängt die Schadensleistung ab?

Zwischen Versicherungsunternehmen und Versichertem gibt es häufig Unstimmigkeiten in Bezug auf die Höhe der Schadensleistung. Dabei können insbesondere folgende Probleme auftreten:

    Die Versicherung erkennt Schäden nicht an, da Sie angeblich vom Versicherten nicht belegt werden können.
    Schäden werden nicht ersetzt, weil Sie laut Versicherung nicht vom Versicherungsvertrag umfasst werden.
    Die Versicherung setzt die Schadensleistung zu niedrig an, da sie die Schäden anders bewertet als der Versicherte.
    Die Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise, da Sie dem Versicherten Schuld an der Ursache des Schadens oder der Schadenshöhe unterstellt.
     

Um solchen Problemen entgegenzutreten, ist es ratsam Belege bezüglich des Schadens (Rechnungen) oder des Schadenshergangs sorgfältig zu sammeln und möglichst vollständig bei der Versicherung einzureichen. Fertigen Sie für sich - für den Fall des Verlusts der Originalbelege - Kopien an!

Bei einer Autokaskoversicherung wird vielleicht die Zahlung verweigert, weil der Fahrer bei "Rot" eine Ampel überfahren hat oder zu seinem Vordermann einen zu niedrigen Sicherheitsabstand hatte. Hier helfen Ratgeber, in denen Urteile zu Versicherungen abgedruckt sind. Reklamationen von Versicherten, deren Fundiertheit sich mit einem Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall belegen lässt, haben immer einen anderen Stellenwert als das vorsichtige Nachfragen.

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Wie kann gegen eine Versicherung vorgegangen werden?

Kommt die Versicherung bezüglich der Schadensleistung zu einem Ergebnis, dass Ihnen in Bezug auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag als nicht angemessen erscheint, reklamieren Sie diesen Umstand.

Die Reklamation sollten Sie im günstigsten Falle auf Urteile zu Versicherungen stützen, die in zu Ihrer Angelegenheiten ähnlichen Fällen entschieden worden sind.

Bleiben Ihre Reklamationen erfolglos, schalten Sie einen Anwalt ein, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung fachkompetent vertritt und die Versicherung unter Hinweis auf Vergleichsfälle auffordern wird, die Entscheidung in Ihrem Sinne zu revidieren.

Bei einer kurzen Schilderung des Schadensfalles und der Übermittlung einer Kopie des Versicherungsvertrages sowie des Schriftwechsels mit der Versicherung, stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. In einer ersten anwaltlichen Beratung können wir klären, ob und wie Ihr Anliegen gegenüber der Versicherung geltend zu machen ist.

Weiterhin können Sie uns beauftragen, Ihre Interessen gegenüber der Versicherung wahrzunehmen, um die Schadensleistung in Ihrem Sinne gegenüber dem Versicherungsunternehmen einzufordern.

In begründeten Fällen sollten Sie sich über das  Verhalten von Versicherungen beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) beschweren. Eine Beschwerde dort ist kostenfrei. Das Amt ist gezwungen, Statistiken über die Kundenbeschwerden, die bei ihm eingegangen sind, zu veröffentlichen.

 

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weiter zu:
Vorgehen bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages
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Die Texte des Rechtsforums gehören zum Internetangebot der rechtspraxis.de und werden mit freundlicher Genehmigung von der Kanzlei Agnesstraße zur Verfügung gestellt. Copyright © Petra Steude

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