Ist ein Schadensfall aufgetreten, so ist dieser unverzüglich der Versicherung zu
melden. Geht der Schaden auf eine strafbare Handlung zurück (z.B. Diebstahl oder
Einbruch), dann ist diese Handlung bei der Polizei anzuzeigen, denn später muss die
Anzeige gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden!
Sie sind in jedem Fall verpflichtet eine Begrenzung des Schadens anzustreben. Geben Sie
gegenüber der Versicherung die wahre Schadenshöhe an und reichen Sie gegebenenfalls die
notwendigen Belege ein. Beachten Sie: Kann Ihnen die Versicherung nachweisen, dass Sie
vorsätzlich eine überhöhte Schadenshöhe angegeben haben, wird die Versicherung von
jeglicher Leistung freigestellt.
Zwischen Versicherungsunternehmen und Versichertem gibt es häufig Unstimmigkeiten in
Bezug auf die Höhe der Schadensleistung. Dabei können insbesondere folgende Probleme
auftreten:
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Die Versicherung erkennt Schäden nicht an, da Sie angeblich vom Versicherten nicht
belegt werden können.
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Schäden werden nicht ersetzt, weil Sie laut Versicherung nicht vom Versicherungsvertrag
umfasst werden.
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Die Versicherung setzt die Schadensleistung zu niedrig an, da sie die Schäden anders
bewertet als der Versicherte.
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Die Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise, da Sie dem Versicherten Schuld an der
Ursache des Schadens oder der Schadenshöhe unterstellt.
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Um solchen Problemen entgegenzutreten, ist es ratsam Belege bezüglich des Schadens
(Rechnungen) oder des Schadenshergangs sorgfältig zu sammeln und möglichst vollständig
bei der Versicherung einzureichen. Fertigen Sie für sich - für den Fall des Verlusts der
Originalbelege - Kopien an!
Bei einer Autokaskoversicherung wird vielleicht die Zahlung verweigert, weil der Fahrer
bei "Rot" eine Ampel überfahren hat oder zu seinem Vordermann einen zu
niedrigen Sicherheitsabstand hatte. Hier helfen Ratgeber, in denen Urteile zu
Versicherungen abgedruckt sind. Reklamationen von Versicherten, deren Fundiertheit sich
mit einem Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall belegen lässt, haben immer einen
anderen Stellenwert als das vorsichtige Nachfragen.
Kommt die Versicherung bezüglich der Schadensleistung zu einem Ergebnis, dass Ihnen in
Bezug auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag als nicht angemessen erscheint,
reklamieren Sie diesen Umstand.
Die Reklamation sollten Sie im günstigsten Falle auf Urteile zu Versicherungen
stützen, die in zu Ihrer Angelegenheiten ähnlichen Fällen entschieden worden sind.
Bleiben Ihre Reklamationen erfolglos, schalten Sie einen Anwalt ein, der Ihre
Interessen gegenüber der Versicherung fachkompetent vertritt und die Versicherung unter
Hinweis auf Vergleichsfälle auffordern wird, die Entscheidung in Ihrem Sinne zu
revidieren.
Bei einer kurzen Schilderung des Schadensfalles und der Übermittlung einer Kopie des
Versicherungsvertrages sowie des Schriftwechsels mit der Versicherung, stehen wir Ihnen
gerne zu Ihrer Verfügung. In einer können wir klären, ob und wie Ihr Anliegen gegenüber der
Versicherung geltend zu machen ist.
Weiterhin können Sie uns beauftragen, Ihre Interessen gegenüber der Versicherung
wahrzunehmen, um die Schadensleistung in Ihrem Sinne gegenüber dem
Versicherungsunternehmen einzufordern.
In begründeten Fällen sollten Sie sich über das Verhalten von Versicherungen
beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) beschweren. Eine Beschwerde dort
ist kostenfrei. Das Amt ist gezwungen, Statistiken über die Kundenbeschwerden, die bei
ihm eingegangen sind, zu veröffentlichen.
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