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Coaching:

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Informationen zur Rechtschutzversicherung
Welche Ausprägungen von Rechtschutzversicherungen gibt es?
Rechtschutzversicherungen können Rechtschutz in sehr unterschiedlichen Fällen
gewährleisten:
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Führerschein-Rechtschutz: Rechtschutz bei Entzug oder
Einschränkung der Fahrerlaubnis
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Kfz-Vertragsrechtschutz: Deckt Kosten für Streitigkeiten bei
Kfz-Verträgen (Kauf, Verkauf oder Reparatur von Fahrzeugen) ab.
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allgemeiner Vertrags-Rechtschutz: Rechtschutz in
Vertragsangelegenheiten (z. B. bei Kauf- und Kreditverträgen)
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Eigentums-Rechtschutz: Rechtschutz für Ansprüche aus
Eigentum, Besitz und Pfandrechten bei beweglichen Sachen (nicht aus Wohnungs-, Haus-, und
Grundbesitz)
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Grundstücks- und Miet-Rechtschutz: Deckt Kosten für
Rechtsstreitigkeiten bezüglich der ersten selbst bewohnte Wohneinheit ab (z.B. bei
Mieterhöhung, Kündigung, Streitigkeiten bei Wohnungseigentumssachen)
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Steuer-Rechtschutz: Umfasst
die Verteidigung vor inländischen
Finanz- oder Verwaltungsgerichten
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Beratungs-Rechtschutz:
Umfasst die Kosten für Beratungen bei
familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten
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Versicherungs-Rechtschutz: Deckt Kosten ab bei Streitigkeiten
mit anderen Versicherern ab einem Streitwert von € 150,-
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Schadensersatz-Rechtschutz: Deckt den Rechtschutz ab bei
Schadenersatzansprüchen bezüglich Sach-, Personen- oder Vermögensschäden
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Arbeits-Rechtsschutz: Rechtschutz bei Rechtsangelegenheiten
gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. Kündigung)
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Sozialgerichts-Rechtsschutz:
Umfasst die Aufwendungen bei der
Erstreitung u.a. von Entschädigung nach Arbeitsunfall und Rentenansprüchen
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Straf-Rechtschutz: Umfasst die Verteidigung
bei fahrlässigen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei leichten
Verkehrsdelikten)
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Versichern können sich generell nichtselbständige Personen. Mitversichert sind deren
Ehepartner, minderjährige und volljährige Kinder im Studium und in der Ausbildung (bis
maximal bis zum 25. Lebensjahr).
Dagegen sind folgende Umstände in der Regel in einer Rechtschutzversicherung nicht
versichert:
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Kosten, die allein bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen anfallen
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vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Rechtsstreitigkeiten außer
Ordnungswidrigkeiten
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Rechtschutz bei Streitigkeiten bezüglich des Umbaus von Haus oder Eigentumswohnung
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Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung
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Rechtsstreitigkeiten bezüglich Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
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Rechtsstreitigkeiten in Familien- und Erbrechtsauseinandersetzungen, außer
Beratungsrechtschutz
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Patent- und Urheberrechtsverfahren
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Aus der Rechtschutzversicherung dürfen grundsätzlich keine Bußgelder oder
Geldstrafen beglichen werden.
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
In erster Linie bemisst sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach den -
entsprechend des Rechtsschutzbedürfnisses - vereinbarten
Versicherungsleistungen. Bei vielen Versicherungen kann durch Vereinbarung eines
Selbstbehaltes der Beitrag niedriger gestaltet werden. Für Beamte und Angestellte im
öffentlichen Dienst sind die Beiträge darüber hinaus im Bereich des Familien- und
Verkehrsrechtsschutzes in der Regel günstiger.
Vorgehen, wenn Rechtschutz erforderlich ist?
Bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen, der vielleicht vor Gericht ausgetragen
wird, lassen Sie sich von Ihrem Anwalt über Ihre Erfolgsaussichten und die
voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits aufklären. Ihr Anwalt fragt in diesem
Zusammenhang bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach, ob die die eventuell entstehenden
Kosten übernommen werden.
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