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Informationen zur Rechtschutzversicherung

Welche Ausprägungen von Rechtschutzversicherungen gibt es?

Rechtschutzversicherungen können Rechtschutz in sehr unterschiedlichen Fällen gewährleisten:

    Führerschein-Rechtschutz:
Rechtschutz bei Entzug oder Einschränkung der Fahrerlaubnis
    Kfz-Vertragsrechtschutz:
Deckt Kosten für Streitigkeiten bei Kfz-Verträgen (Kauf, Verkauf oder Reparatur von Fahrzeugen) ab.
    allgemeiner Vertrags-Rechtschutz:
Rechtschutz in Vertragsangelegenheiten (z. B. bei Kauf- und Kreditverträgen)
    Eigentums-Rechtschutz:
Rechtschutz für Ansprüche aus Eigentum, Besitz und Pfandrechten bei beweglichen Sachen (nicht aus Wohnungs-, Haus-, und Grundbesitz)
    Grundstücks- und Miet-Rechtschutz:
Deckt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bezüglich der ersten selbst bewohnte Wohneinheit ab (z.B. bei Mieterhöhung, Kündigung, Streitigkeiten bei Wohnungseigentumssachen)
    Steuer-Rechtschutz:
Umfasst die Verteidigung vor inländischen Finanz- oder Verwaltungsgerichten
    Beratungs-Rechtschutz:
Umfasst die Kosten für Beratungen bei familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten
    Versicherungs-Rechtschutz:
Deckt Kosten ab bei Streitigkeiten mit anderen Versicherern ab einem Streitwert von € 150,-
    Schadensersatz-Rechtschutz:
Deckt den Rechtschutz ab bei Schadenersatzansprüchen bezüglich Sach-, Personen- oder Vermögensschäden
    Arbeits-Rechtsschutz:
Rechtschutz bei Rechtsangelegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. Kündigung)
    Sozialgerichts-Rechtsschutz:
Umfasst die Aufwendungen bei der Erstreitung u.a. von Entschädigung nach Arbeitsunfall und Rentenansprüchen
    Straf-Rechtschutz:
Umfasst die Verteidigung bei fahrlässigen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei leichten Verkehrsdelikten)
     

Versichern können sich generell nichtselbständige Personen. Mitversichert sind deren Ehepartner, minderjährige und volljährige Kinder im Studium und in der Ausbildung (bis maximal bis zum 25. Lebensjahr).

 

Dagegen sind folgende Umstände in der Regel in einer Rechtschutzversicherung nicht versichert:

    Kosten, die allein bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen anfallen
    vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Rechtsstreitigkeiten außer Ordnungswidrigkeiten
    Rechtschutz bei Streitigkeiten bezüglich des Umbaus von Haus oder Eigentumswohnung
    Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung
    Rechtsstreitigkeiten bezüglich Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
    Rechtsstreitigkeiten in Familien- und Erbrechtsauseinandersetzungen, außer Beratungsrechtschutz
    Patent- und Urheberrechtsverfahren

Aus der Rechtschutzversicherung dürfen grundsätzlich keine Bußgelder oder Geldstrafen beglichen werden.

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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

In erster Linie bemisst sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach den - entsprechend des Rechtsschutzbedürfnisses - vereinbarten Versicherungsleistungen. Bei vielen Versicherungen kann durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes der Beitrag niedriger gestaltet werden. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind die Beiträge darüber hinaus im Bereich des Familien- und Verkehrsrechtsschutzes in der Regel günstiger.

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Vorgehen, wenn Rechtschutz erforderlich ist?

Bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen, der vielleicht vor Gericht ausgetragen wird, lassen Sie sich von Ihrem Anwalt über Ihre Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits aufklären. Ihr Anwalt fragt in diesem Zusammenhang bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach, ob die die eventuell entstehenden Kosten übernommen werden.

 

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