Versichert ist in der Regel der Versicherungsnehmer, sein ehelicher oder nichtehelicher
Lebenspartner sowie seine Kinder, wenn sie unter eine der folgende Kategorien fallen:
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minderjährige Kinder
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Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
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volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung
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Studenten ohne vorherige Lehre, die nicht mehr zu Hause wohnen
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Wehr- und Ersatzdienstleistende (keine Zeitsoldaten).
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Außerdem werden auch
angeboten.
Die private Haftpflichtversicherung deckt allgemeine Sach- und Personenschäden ab, für
die Sie gegenüber anderen Personen aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder einfach
unglückliche Umständen, aber nicht durch Vorsatz haften. Gehaftet wird für Schäden
weltweit.
Die Höhe der Haftung hängt ab von der vereinbarten Deckungssumme. Diese sollte im
eigenen Interesse nicht zu niedrig gewählt werden.
Folgende Schäden sind nicht versichert:
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durch vermietete
verursachte Schäden
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Schäden, die von Booten ausgehen
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Grundwasserverseuchung
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Schäden aufgrund von auslaufenden Heizöltanks oder
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Schäden, die Haustiere verursachen
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Elementarschäden
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Gegen diese Schäden kann man sich durch spezielle Versicherungen absichern.
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