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Informationen zu Lebensversicherungen

Was ist der Unterschied zwischen Kapital- und Risikolebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung stellt einen ein Sparvertrag dar, der in der Regel im Alter zwecks Altersversorgung ausgezahlt werden soll. Nur einen Nebenzweck stellt die Absicherung eines Risikos, zumeist Tod, dar. Die

Wegen der Wichtigkeit und der voraussichtlichen Dauer des Versicherungsverhältnisses (nicht selten 30 Jahre und mehr) sowie der Höhe der Versicherungssumme ist auf die Seriosität und die Leistungsstärke der Versicherung besonderen Wert zu legen. Gleiches gilt für die vereinbarten Konditionen und Tarife.

Eine Risikolebensversicherung dient dagegen der Risikoabsicherung (z.B. zur Absicherung eines Darlehns zur Finanzierung von Wohnungseigentums für den Tod des Verdieners). Die zu Abdeckung des Risikos erforderliche Versicherungssumme sinkt steigendem Alter, daher ist es sinnvoll eine Risikolebensversicherung mit im Zeitablauf sinkender Versicherungssumme zu vereinbaren.

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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:

    der Versicherungssumme
    der Versicherungslaufzeit
    dem Alter des Versicherten
    dem Gesundheitszustand des Versicherten
    dem Beruf des Versicherten
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Was leisten Lebensversicherungen?

Im Todesfall zahlt die Versicherung an die im Versicherungsvertrag begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme. Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer neben der Versicherungssumme ebenfalls die von der Versicherung erwirtschafteten Überschüsse seiner Lebensversicherung ausgezahlt.

Bei den Auszahlungen können folgende Formen gewählt werden:

    Kapitalauszahlung bei Ablauf der Versicherung zuzüglich Überschussanteile und Schlussgewinnanteil
    Kapitalauszahlung bei Tod der versicherten Person zuzüglich bisher erwirtschafteter Überschussanteile
    Teilauszahlungen der Versicherungssumme zu verschiedenen Zeitpunkten

 

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Die Texte des Rechtsforums gehören zum Internetangebot der rechtspraxis.de und werden mit freundlicher Genehmigung von der Kanzlei Agnesstraße zur Verfügung gestellt. Copyright © Petra Steude

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

 

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