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Informationen zur privaten Krankenversicherung

Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Eine private Krankenversicherung kann unter folgenden Voraussetzungen abgeschlossen werden:

    wenn das Bruttojahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze des aktuellen Jahres liegt oder
    bestimmte Gründe vorliegen, die von der Versicherungspflicht befreien
     

Eine private Krankenversicherung rechnet sich insbesondere für Personen, wenn sie jung, gesund und ledig sind oder zu den Doppelverdienern zählen.

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infoquelle.de Wirtschafts- und Verbrauchermagazin

 

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Beitrag der privaten Krankenversicherung bestimmt sich grundsätzlcih nach dem Risiko des Versicherungsnehmers. Es berechnet sich - anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung  - nicht nach einem festen Prozentsatz des Bruttomonatseinkommens.

Der Beitrag ist insbesondere abhängig von folgenden Faktoren:

    dem Alter bei Eintritt in die Versicherung
    dem Gesundheitszustand vor dem Versicherungseintritt
    dem Geschlecht
    den versicherten Leistungen
    der Höhe des Selbstbehalts
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Was leistet die private Krankenversicherung?

Die Versicherungsleistungen der privaten Krankenversicherungen sind im Einzelfall relativ unterschiedlich. Folgende Leistungen werden regelmäßig von allen Versicherungen umfaßt:

    ambulante Heilbehandlung
    stationäre Heilbehandlung (häufig im Ein- oder Zweibettzimmer beim Fach- oder Chefarzt)
    zahnärztliche Behandlung
    Auslandskrankenversicherungsschutz weltweit
    Krankentagegeld-Versicherung (optionale Zusatzleistung)
    Krankenhaustagegeldversicherung (optionale Zusatzleistung)
     

Bei der privaten Krankenversicherung geht der Patient gegenüber der Kankenkasse grundsätzlich in Vorleistung. Er bezahlt zunächst die Arztrechnung aus seiner Tasche. Der Arzt stellt seine Leistung dem Versicherten in Rechnung. Anschließend rechnet der Versicherte die Rechnung des Arztes mit seiner Versicherung ab.

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infoquelle.de Wirtschafts- und Verbrauchermagazin

 

Was ist bei der privaten Krankenversicherung zu beachten?

Der Abschluß einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel nicht anzuraten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden
    wenn Sie älter als 35 Jahre alt sind
    wenn Sie mehr als eine Person bei sich mitversichern wollen (Familie)

Zu beachten ist ferner, daß Sie nach einem Wechsel von einer gesetzlichen Versicherung zur privaten Krankenversicherung nur unter ganz speziellen Umständen wieder zurück in das gesetzliche System wechseln können. Dies ist besonders zu beachten, wenn Sie in Zukunft Personen bei sich mitversichern wollen (z.B. Kinder).

Wenn Ihr Bruttojahresgehalt jedoch in der Zukunft wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, so müssen/können Sie regelmäßig wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Da eine einmal erfolgte Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung sich u.U. nicht mehr revidieren läßt, ist vor dem Abschluß einer solchen Versicherung zu bedenken, wie die weitere Lebensplanung aussieht (z.B. kinderloser Singlehaushalt oder kinderreiche Familie). Ein aktueller finanzieller Vorteil bei einer privaten Krankenversicherung sollte nicht als alleiniger Grund für die Entscheidung, sich privat zu versichern, dienen.

Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung

 

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Krankenzusatzversicherungen
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Die Texte des Rechtsforums gehören zum Internetangebot der rechtspraxis.de und werden mit freundlicher Genehmigung von der Kanzlei Agnesstraße zur Verfügung gestellt. Copyright © Petra Steude

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