Zur Versicherungsgrundversorgung eines jeden gehört die Krankenversicherung. Die
meisten Arbeitnehmer sind . Anderen steht die Möglichkeit offen, sich privat oder gesetzlich
zu versichern, wieder andere sind gezwungen, sich bei einer privaten Krankenkasse zu
versichern.
Neben der Krankenkasse ist es möglich, sich für bestimmte Leistungen (Kranken-
und Krankenhaustagegeld u.ä.) privat zusätzlich zu versichern. Außerdem besteht die
Möglichkeit, sich gegen Unfall oder Krankheit bei Auslandsaufenthalten zu versichern.
Das Kranken- und Unfallversicherungsrecht umfasst somit im
wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen
in der Rechtsprechung abrufen können:
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Krankenzusatzversicherungen:
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Rechtsgrundlagen:
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- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Auslandskrankenversicherung
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