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Kranken- und Unfallversicherung

Zur Versicherungsgrundversorgung eines jeden gehört die Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Anderen steht die Möglichkeit offen, sich privat oder gesetzlich zu versichern, wieder andere sind gezwungen, sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern.

Neben der Krankenkasse ist es möglich, sich  für bestimmte Leistungen (Kranken- und Krankenhaustagegeld u.ä.) privat zusätzlich zu versichern. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich gegen Unfall oder Krankheit bei Auslandsaufenthalten zu versichern.

Das Kranken- und Unfallversicherungsrecht umfasst somit im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

 

    Private Krankenversicherung:
    Rechtsgrundlagen: § 178a ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Informationen zur privaten Krankenversicherung
    Entscheidungen und Urteile
     
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    Krankenzusatzversicherungen:
    Rechtsgrundlagen: § 178a ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Informationen zu Krankenzusatzversicherungen
     -  Krankenhaustagegeldversicherung
     -  Krankentagegeldversicherung
     -  Auslandskrankenversicherung
    Entscheidungen und Urteile
     
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    Private Unfallversicherung:
    Rechtsgrundlagen: § 179 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Informationen zur privaten Unfallversicherung
    Entscheidungen und Urteile
     
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Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten von versicherungsbuero.com bereitgestellt. bereitgestellt. Sie haben damit Zugriff auf das VVG in einer Version von 1995. Eine aktuelle Version des VVG finden Sie bei REFACT-Online.

 

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Private Krankenversicherung
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Die Texte des Rechtsforums gehören zum Internetangebot der rechtspraxis.de und werden mit freundlicher Genehmigung von der Kanzlei Agnesstraße zur Verfügung gestellt. Copyright © Petra Steude

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