Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer ist durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist gesetzlich verpflichtet, eine
Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch wird der Schadenersatz für
Verkehrsopfer garantiert, auch wenn der den Schaden verursachende Kfz-Halter nicht im
Stande ist, den Schaden zu begleichen bzw. aufgrund der Schadenersatzpflicht finanziell
ruiniert wird.
Innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung sind versichert:
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der Versicherungsnehmer
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der Halter des Fahrzeugs (in der Regel die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen
worden ist)
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der Eigentümer des Fahrzeugs
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der Fahrer des Fahrzeugs
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Außerdem werden auch
angeboten.
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Von der Kfz-Haftpflichtversicherung werden folgende Leistungen im Schadensfall
erbracht:
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Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten
Versicherungssumme
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Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche (insbesondere Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten)
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Nicht abgedeckt werden von der Versicherung die Kosten eines Strafverfahrens sowie die
Kosten für eine Nebenklage.
Vorgehen im Schadensfall
Innerhalb einer Woche sollten Sie den Schaden dem Versicherer melden - unabhängig
davon, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Schäden, die unter 500 DM liegen bzw. die Sie
selbst regulieren wollen, brauchen Sie nicht zu melden. Ohne Zustimmung des Versicherers
ist von der Anerkennung eines Anspruch eines Unfallgeschädigten auf jeden Fall abzuraten.
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