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Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer ist durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch wird der Schadenersatz für Verkehrsopfer garantiert, auch wenn der den Schaden verursachende Kfz-Halter nicht im Stande ist, den Schaden zu begleichen bzw. aufgrund der Schadenersatzpflicht finanziell ruiniert wird.

Innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung sind versichert:

    der Versicherungsnehmer
    der Halter des Fahrzeugs (in der Regel die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen worden ist)
    der Eigentümer des Fahrzeugs
    der Fahrer des Fahrzeugs
     

Außerdem werden auch Reisemietwagen-Hafpflichtversicherungen angeboten.

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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach folgenden Faktoren:

    Fahrzeugstärke (bei PKW, Lieferwagen und Krafträdern nach Motorleistung, bei LKW nach Nutzlast)
    Wohnort des Versicherungsnehmers (entsprechend der Zahl und Schwere der Unfälle in der Region, in der das Fahrzeug angemeldet wird)
    Schadensfreiheitsrabatt
    Art und Verwendung des Fahrzeugs (private oder geschäftliche Nutzung)
    berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers (Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten günstigere Tarife)
    Höhe der Deckungssumme
     

Aufgrund der Höhe der Schäden, die bei einem Unfall verursacht werden können (z.B. durch dauerhafte Ansprüche aufgrund von durch Unfall verursachte Invalidität), ist eine hohe Mindestdeckungssumme zu empfehlen (z.B. 7,5 Millionen DM).

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Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Von der Kfz-Haftpflichtversicherung werden folgende Leistungen im Schadensfall erbracht:

    Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
    Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche (insbesondere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten)
     

Nicht abgedeckt werden von der Versicherung die Kosten eines Strafverfahrens sowie die Kosten für eine Nebenklage.

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Vorgehen im Schadensfall

Innerhalb einer Woche sollten Sie den Schaden dem Versicherer melden - unabhängig davon, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Schäden, die unter 500 DM liegen bzw. die Sie selbst regulieren wollen, brauchen Sie nicht zu melden. Ohne Zustimmung des Versicherers ist von der Anerkennung eines Anspruch eines Unfallgeschädigten auf jeden Fall abzuraten.

 

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