Eine Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden am Fahrzeug
ab. Sie ist zu empfehlen für neue Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind,
ist dagegen in der Regel eine Teilkaskoversicherung sinnvoller.
Eine Teilkaskoversicherung deckt nur bestimmte Schäden am
Auto ab. Sie kommt in Betracht für Fahrzeuge, bei denen die typischen Teilkaskoschäden
abgedeckt werden sollen. Nicht versichert sind insbesondere Schäden bei Unfällen und
Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen.
Die nachfolgend aufgeführten Schäden werden von den Kaskoversicherungen ersetzt:
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Brand oder Explosion
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Diebstahl
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
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Wildschäden während der Fahrt
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Bruchschäden an der Verglasung
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Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
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Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherungen sind zusätzlich noch folgende Schäden
abgesichert:
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Schäden durch Unfall (unabhängig vom Verschulden)
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Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen
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Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit (z. B. Diebstahl bei Nichtabschließen des
Fahrzeugs), Benutzung des Fahrzeugs in nicht verkehrssicherem Zustand, bei
Fahruntüchtigkeit (wie Trunkenheit oder Übermüdung) oder ohne Fahrerlaubnis werden
dagegen von der Versicherung nicht übernommen. Gleiches gilt für Schäden aufgrund von
Gebrauch oder Abnutzung.
Folgende Versicherungsleistung werden von Kaskoversicherungen umfasst:
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Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des
Fahrzeugs oder seiner unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile (bei
Vollkasko ohne Beschränkung durch den Schadenfreiheitsrabatt)
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Beim Erstbesitzer: Ersatz des Neupreises in den ersten beiden Jahren nach der
Erstzulassung
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Abschleppkosten
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Kosten für erforderliche Sachverständige
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Ist absehbar, dass Schadensersatzansprüche nicht oder nicht in vollem Umfang
durchsetzbar sind, empfiehlt es sich, dass der Geschädigte seine eigene
Fahrzeugversicherung (Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung) in
Anspruch nimmt. Unfallschäden werden nur von der Vollkaskoversicherung ersetzt;
jedoch besteht in der Teilkaskoversicherung Schutz für die bei einem Unfall
entstandenen Glasschäden. Liegt eine Teilschuld vor, lohnt es sich meist, die
Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, während dann die übrigen
Schadenspositionen (insbesondere die volle Selbstbeteiligung) beim gegnerischen
Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.
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