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Informationen zu Kfz-Kaskoversicherungen

Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Vollkaskoversicherungen?

Eine Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden am Fahrzeug ab. Sie ist zu empfehlen für neue Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, ist dagegen in der Regel eine Teilkaskoversicherung sinnvoller.

Eine Teilkaskoversicherung deckt nur bestimmte Schäden am Auto ab. Sie kommt in Betracht für Fahrzeuge, bei denen die typischen Teilkaskoschäden abgedeckt werden sollen. Nicht versichert sind insbesondere Schäden bei Unfällen und Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen.

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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach folgenden Faktoren:

    bei PKW nach der Typenklasse des Fahrzeugs, sonst nach der Stärke des Fahrzeugs
    nach dem Schadenfreiheitsrabatt (beim erstmaligen Abschluss einer Vollkaskoversicherung für die Dauer eines Jahres)
    nach der Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung
    nach der Höhe der Selbstbeteiligung
    bei PKW je nach Wohnort des Versicherungsnehmers
    nach der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers (für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten günstigere Tarife)
    Bei Teilkaskoversicherungen: nach der vereinbarten Eigenbeteiligung
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Was leisten Kaskoversicherungen?

Die nachfolgend aufgeführten Schäden werden von den Kaskoversicherungen ersetzt:

    Brand oder Explosion
    Diebstahl
    Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
    Wildschäden während der Fahrt
    Bruchschäden an der Verglasung
    Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
     

 

Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherungen sind zusätzlich noch folgende Schäden abgesichert:

    Schäden durch Unfall (unabhängig vom Verschulden)
    Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen
     

Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit (z. B. Diebstahl bei Nichtabschließen des Fahrzeugs), Benutzung des Fahrzeugs in nicht verkehrssicherem Zustand, bei Fahruntüchtigkeit (wie Trunkenheit oder Übermüdung) oder ohne Fahrerlaubnis werden dagegen von der Versicherung nicht übernommen. Gleiches gilt für Schäden aufgrund von Gebrauch oder Abnutzung.

 

Folgende Versicherungsleistung werden von Kaskoversicherungen umfasst:

    Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des Fahrzeugs oder seiner unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile (bei Vollkasko ohne Beschränkung durch den Schadenfreiheitsrabatt)
    Beim Erstbesitzer: Ersatz des Neupreises in den ersten beiden Jahren nach der Erstzulassung
    Abschleppkosten
    Kosten für erforderliche Sachverständige
     

Ist absehbar, dass Schadensersatzansprüche nicht oder nicht in vollem Umfang durchsetzbar sind, empfiehlt es sich, dass der Geschädigte seine eigene Fahrzeugversicherung (Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung) in Anspruch nimmt. Unfallschäden werden nur von der Vollkaskoversicherung ersetzt; jedoch besteht in der Teilkaskoversicherung Schutz für die bei einem Unfall entstandenen Glasschäden. Liegt eine Teilschuld vor, lohnt es sich meist, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, während dann die übrigen Schadenspositionen (insbesondere die volle Selbstbeteiligung) beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.

 

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Die Texte des Rechtsforums gehören zum Internetangebot der rechtspraxis.de und werden mit freundlicher Genehmigung von der Kanzlei Agnesstraße zur Verfügung gestellt. Copyright © Petra Steude

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

 

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