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Informationen zur Insassen-Unfallversicherung

Wer ist durch Insassen-Unfallversicherungen versichert?

Versichert werden durch derartige Versicherungen alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern. Bei Insassen-Unfallversicherungen zahlen die Versicherungen im Falle des Todes oder der Invalidität von Fahrzeuginsassen entsprechende Versicherungssummen.

Der Sinn einer Insassen-Unfallversicherung ist in der Regel häufig zweifelhaft, wenn andere Versicherungen die auftretenden Schäden bereits abdecken:

    Kfz-Haftpflicht: Entschädigt bei einem schuldhaft verursachten Unfall die verunglückten Insassen
    Krankenversicherung: Ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten und 80% des Verdienstausfalls nach Ablauf von 6 Wochen.
    Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den Verdienstausfall
    gesetzliche Renten-, Unfall- und Risikolebensversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese Versicherungen den Insassen eine Rentenzahlung
     

 

Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:

    Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. ein Tier) verursacht wurden
    Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den häufig geringeren Leistungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer
    bei Unfallverursachung durch Fußgänger oder Radfahrer, wenn diese keine private Haftpflichtversicherung besitzen und aufgrund mangelnden Vermögens ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können

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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Die Insassen-Unfallversicherung kann nach zwei Systemen abgeschlossen werden:

    Pauschalsystem: sämtliche Plätze des Fahrzeugs sind versichert
    Platzsystem: nur bestimmte Plätze sind versichert
     

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Häufige Versicherungssummen sind 25.000 € im Todesfalle und 50.000 € bei Invalidität.

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Was leisten Insassen-Unfallversicherungen?

Insassen-Unfallversicherungen erbringen im Schadensfall folgende Leistungen:

    Im Todesfall: Auszahlung der Versicherungssumme
    Bei Tod von Kindern unter 14 Jahren: Auszahlung von höchstens 5.000 €
    Bei Invalidität: entsprechend des Invaliditätsgrades einen Prozentsatz der Versicherungssumme
    Insassen, die am Unfalltag 65 Jahre oder älter sind, erhalten eine Rente
     
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Vorgehen beim Schadensfall

Bei einem Unfall mit verletzten Insassen, muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Werden Insassen tödlich verletzt, ist der Versicherer davon sogar innerhalb von 48 Stunden davon in Kenntnis zu setzen.

 

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