Informationen zur Insassen-Unfallversicherung
Wer ist durch Insassen-Unfallversicherungen versichert?
Versichert werden durch derartige Versicherungen alle Insassen des versicherten
Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern. Bei Insassen-Unfallversicherungen zahlen die Versicherungen im Falle des Todes oder der
Invalidität von Fahrzeuginsassen entsprechende Versicherungssummen.
Der Sinn einer Insassen-Unfallversicherung ist in der Regel häufig zweifelhaft, wenn
andere Versicherungen die auftretenden Schäden bereits abdecken:
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Kfz-Haftpflicht: Entschädigt bei einem schuldhaft verursachten Unfall die verunglückten Insassen
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Krankenversicherung: Ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten und 80% des Verdienstausfalls nach Ablauf von 6 Wochen.
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Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den Verdienstausfall
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gesetzliche Renten-, Unfall- und Risikolebensversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese Versicherungen den Insassen eine Rentenzahlung
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Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die
Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
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Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. ein Tier) verursacht wurden
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Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den häufig geringeren Leistungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer
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bei Unfallverursachung durch Fußgänger oder Radfahrer, wenn diese keine private Haftpflichtversicherung besitzen und aufgrund mangelnden Vermögens ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können
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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach zwei Systemen abgeschlossen werden:
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Pauschalsystem: sämtliche Plätze des Fahrzeugs sind versichert
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Platzsystem: nur bestimmte Plätze sind versichert
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Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme. Häufige Versicherungssummen sind 25.000 € im Todesfalle und 50.000
€ bei Invalidität.
Was leisten Insassen-Unfallversicherungen?Vorgehen beim Schadensfall
Bei einem Unfall mit verletzten Insassen, muss der Versicherer unverzüglich informiert
werden. Werden Insassen tödlich verletzt, ist der Versicherer davon sogar innerhalb von
48 Stunden davon in Kenntnis zu setzen.
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